Thematische Einführung
Die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung, die auf der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit sowie auf Freiheit und Gleichheit beruht und jede Form der Gewalt- oder Willkürherrschaft ausschließt (BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1 (12)). Dies gilt zunächst mit Blick auf das Demokratieprinzip (BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, BVerfGE 144, 20 (209)). Kern ist der in Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG verankerte Grundsatz der Volkssouveränität (Kruschke, NJOZ 2022, 1249 (1250)). Jede Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse muss danach vom Volk legitimiert sein. In einer repräsentativen Demokratie wird dies vor allem durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gewährleistet (Huber/Voßkuhle/Sommermann, 8. Aufl. 2024, GG Art. 20 Rn. 157). Besondere Relevanz kommt als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dem Rechtsstaatsprinzip zu (BVerfG, Urteil v. 23.01.2024 – 2 BvB 1/19, NJW 2024, 645 (658)). Dessen Ziel ist die Bindung und Begrenzung öffentlicher Gewalt zum Schutz individueller Freiheit vor Machtmissbrauch (BVerfG, Urteil v. 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, BVerfGE 144, 20 (210)). Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist insgesamt als Gegenteil des totalen Staates zu verstehen (BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1 (12); BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, BVerfGE 144, 20 (207)).
Beschimpfungen, Verunglimpfungen und Verächtlichmachungen des auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basierenden Staates, seiner Institutionen bzw. Repräsentanten sowie der politischen Parteien in systematischer Anwendung zielen darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und die verfassungsmäßige Ordnung von Grund auf zu erschüttern, sodass die Staatsordnung als Ganzes infrage gestellt wird (BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1 (59)). Derartige Äußerungen können damit ein Anhaltspunkt für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen sein (OVG Münster, OVG Münster, Urteil vom 13.05.2024 – 5 A 1218/22, S. 83; Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, §§ 3, 4 BVerfSchG Rn. 124). Dies gilt etwa mit Blick auf die Beschreibung der Bundesrepublik als „DDR 2.0“, der Darstellung der Mitglieder des Bundestages als „Volkskammer-DDR-2.0“ oder der Gleichsetzung des Verfassungsschutzes mit dem Ministerium für Staatssicherheit. Durch diese Äußerungen wird die Bundesrepublik mit der DDR, einem undemokratischen Unrechtsstaat (vgl. WD des BT, WD 1-3000-022/18, S. 10), gleichgesetzt, was darauf abzielt ihre Integrität zu untergraben. Entsprechende Diffamierungen können sich durch die Bezeichnung der Bundesrepublik als „Regime“ oder „System“ ergeben, da die deutsche Staatsordnung so mit Diktaturen oder autokratischen Systemen gleichgesetzt wird. Ähnliches gilt für die Bezeichnung als „Corona-Diktatur“.
Auch der Vorwurf, die Bundesrepublik werde nicht mehr durch das Volk als Souverän, sondern durch ein „politisches Kartell“ – eine politische Klasse von Berufspolitikern – regiert, unterstellt, dass das Prinzip der Volkssouveränität als Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht mehr gewahrt wird. Aufgrund ihrer Bedeutung sind die Parteien besonders geschützt (BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, BVerfGE 144, 20, Rn. 512). Die Parteienfreiheit (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG) schützt sowohl die freie Gründung, den Beitritt und die Mitwirkung als auch den Austritt aus einer Partei (BVerfG. Beschluss vom 22.05.2001 – 2 BvE 1, 2, 3/99, BVerfGE 104, 14 (21)). Daneben ist die Gleichheit der Parteien als Chancengleichheit zu verstehen, die insbesondere im gesamten Wahlverfahren beachtet werden muss (BVerfG, Beschluss vom 19.09.2017 – 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327, Rn. 60). Zudem stellt sie sicher, dass alle politischen Parteien in Deutschland möglichst gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilnehmen können (BVerfG, Beschluss vom 15.07.2015 – 2 BvE 4/12, BVerfGE 140,1, Rn. 62 f.).
Weiterhin wird – so zulässig scharfe und selbst polemische Kritik gegenüber politischen Parteien ist – eine Grenze überschritten, wenn mit Begriffen wie „Systemparteien“ oder „Kartellparteien“ das Mehrparteienprinzip und somit im Ergebnis das Demokratieprinzip als wesentlicher Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung diffamiert und infrage gestellt wird (VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 – 13 K 208/20, BeckRS 2022, 3819, Rn. 426). Solche Äußerungen sprechen den betroffenen Parteien final ihre Existenzberechtigung als gleichberechtigte politische Wettbewerber ab (BVerwG, Urteil vom 20.05.1983 – 2 WD 11.82, NJW 1984, 813 (814)). Gleiches gilt, wenn eine Partei sich als Einheitspartei darstellt oder bezeichnet und von ihrer eigenen Zielsetzung als absolut richtig ausgeht. Denn eine solche Monopolpartei ist denklogisch nicht mehr auf die Teilhabe am Staat gerichtet, sondern darauf, die Staatsmacht langfristig allein in sich zu verkörpern. Hierdurch wird allen anderen Parteien die Existenzberechtigung abgesprochen und das Eingehen von loyalen und zielführenden Koalitionen im Mehrparteiensystem faktisch unmöglich gemacht (BVerfG, Urteil vom 17.08.1956 – 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 (226 f.)). Entsprechend problematisch ist das Verächtlichmachen des Parlaments, um ein Einparteiensystem zu etablieren (BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, NJW 2017, 611, Rn. 543).
Schließlich seien Bestrebungen gegen das Rechtsstaatsprinzip angesprochen. So widerspricht es dessen Grundsätzen, ein Rechtsregime zu etablieren, das durch unbestimmte Begriffe gekennzeichnet ist und gegen das kein Rechtsschutz möglich ist (VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 – 13 K 326/21, BeckRS 2022, 3817 Rn. 291). Dies betrifft etwa Forderung nach „Massenabschiebungen“ ohne Einzelfallprüfung und der Umwandlung des Asylrechts in ein „rein mildtätiges Gnadenrecht“, das nicht einklagbar ist und jederzeit beendet werden kann (VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 – 13 K 326/21, BeckRS 2022, 3817 Rn. 291). Auch maximal pauschalierend-verzerrende Äußerungen zu „verfassungswidriger Ämterpatronage“ in der Justiz oder ihrer vermeintlichen Unterwanderung durch eine „politische Machtelite“ bzw. ihrer Bezeichnung als „Trümmerhaufen“ können geeignet sein, das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren der unabhängigen Justiz insgesamt zu untergraben. Ferner sei die Berufung auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG in der heutigen Staats- und Gesellschaftslage zu nennen. Dieses Recht soll erst dann wirksam werden, wenn die im Grundgesetz vorgesehenen Kontrollmechanismen versagt haben (BeckOK GG/Rux, 57. Ed. 15.1.2024, GG Art. 20 Rn. 225), was offensichtlich unzutreffend ist. Aussagen, die irreführenderweise die Erforderlichkeit eines „gewaltsamen Umsturzes“ oder „Bürgerkrieges“ nahelegen, unterstellen, dass grundlegende Verfassungsprinzipien nicht gewahrt werden und können Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen sein (OVG Münster, Urteil vom 13.05.2024 – 5 A 1218/22, S. 85).
Insgesamt gilt: Die Zulässigkeit von scharfer, emotionaler bis polemisch zugespitzter Kritik am System ist zwar Teil des Grundrechtestaats und der freiheitlichen demokratischen Ordnung (BVerfG, Beschluss vom 28.11.2011 – 1 BvR 917/09, NJW 2012, 1273). Verunglimpfungen sind aber keine sachliche und differenzierte, lediglich überspitzt formulierte Auseinandersetzung mit einzelnen kritikwürdigen Zuständen, sondern eine bewusste Diffamierung des (Rechts-)Staates und seiner Einrichtungen einschließlich der politischen Parteien, die jeden Sachbezug vermissen lässt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13.05.2024 – 5 A 1218/22, S. 84). So soll der Eindruck entstehen, diese vermeintlichen Missstände seien auf die demokratische Grundordnung selbst zurückzuführen (Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, §§ 3, 4 BVerfSchG Rn. 124). Das Bundesverfassungsgericht wies bereits in seinem Urteil zum Verbot der sozialistischen Reichspartei im Jahr 1952 darauf hin, dass bereits Hitler auf die systematische Herabwürdigung staatlicher Institutionen und Repräsentanten zurückgriff, „um Demokratie und Freiheit zu beseitigen und eine Diktatur aufzurichten“ (BVerfG, Urteil vom 23.10.1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1 (59)). Ebenso grenzüberschreitend ist es, zur Gewalt gegenüber Mitgliedern oder Anhängern anderer Parteien aufzurufen, derartige Gewalt gutzuheißen oder ins Lächerliche zu ziehen. Gleiches gilt für die Befürwortung von Angriffen auf die freie und gleiche Teilhabe anderer Parteien an der politischen Willensbildung.
In seiner Rede beim Landtagswahlkampffinale 2024 der AfD Thüringen in Erfurt am 31.08.2024 äußert Björn Höcke scharfe Kritik an den sogenannten „Kartellparteien“, insbesondere an der CDU. Er warnt davor, der CDU zu vertrauen, da sie angeblich nur „rechts blinkt“ und dann „links abbiegt“. Höcke bezeichnet die CDU als „transatlantische Vasallenpartei“, die keine deutschen, sondern amerikanische Interessen vertrete. Er behauptet, dass führende CDU-Politiker wie Friedrich Merz die deutsche Volkswirtschaft „zur Plünderung freigegeben“ hätten, und fordert, dass in Deutschland ausschließlich deutsche Interessen vertreten werden müssten.
Höckes Rede enthält eine massive Delegitimierung der CDU, die er als „transatlantische Vasallenpartei“ bezeichnet. Diese Bezeichnung zielt darauf ab, die CDU als fremdgesteuert und als Verräterin deutscher Interessen darzustellen. Der Vorwurf, dass die CDU deutsche Interessen zugunsten amerikanischer Interessen verrate, ist Teil einer weit verbreiteten Verschwörungstheorie, die transatlantische Netzwerke und global agierende Eliten als Feinde nationaler Souveränität und Integrität darstellt. Höcke verwendet in seiner Rede das Bild der „Plünderung“ der deutschen Volkswirtschaft, was die CDU als verantwortungslos und schädlich für Deutschland brandmarken soll.
Diese Art der Rhetorik dient dazu, das Vertrauen in die etablierten demokratischen Parteien und Institutionen zu untergraben und sie als Verräter nationaler Interessen zu diffamieren. Indem Höcke die CDU als „keine deutsche Partei“ bezeichnet, bestreitet er der CDU implizit das Recht, als legitimer Vertreter deutscher Interessen auf der politischen Bühne zu agieren. Diese Aussagen tragen dazu bei, die politische Polarisierung zu verstärken und das Vertrauen in die demokratischen Prozesse und die Legitimität der politischen Mitbewerber zu erschüttern. Die Behauptung, dass nur die AfD in der Lage sei, „deutsche Interessen“ zu vertreten, schafft ein binäres Feindbild, in dem alle anderen politischen Akteure als Verräter oder fremdgesteuert dargestellt werden. Dies widerspricht den demokratischen Prinzipien der politischen Pluralität und des fairen Wettbewerbs.
Björn Höcke, Landessprecher der AfD Thüringen, hat am 24.01.2023 auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag veröffentlicht, der am 25.01.2023 von der AfD Thüringen repostet wurde. In diesem Beitrag kritisiert er die deutsche Außen- und Verteidigungspolitik, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Er behauptet, dass Deutschland seine Verpflichtung, keine Waffen in Kriegsgebiete zu liefern, aufgegeben hat und dass die Bundeswehr zunehmend in Auslandseinsätze verwickelt ist, was gegen frühere politische Tabus verstößt. Höcke stellt die Regierung als Kriegstreiber dar, insbesondere die Grünen und die FDP, und behauptet, dass die deutsche Regierung nicht im Interesse Deutschlands handelt. Abschließend erklärt er, dass Deutschland fremdbestimmt ist und geopfert wird.
Die Behauptung von Björn Höcke, dass Deutschland fremdbestimmt ist und geopfert wird, impliziert eine tiefgreifende Misstrauensbekundung gegenüber der Bundesregierung und den demokratischen Institutionen des Landes. Diese Aussage zielt darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in die Souveränität und Integrität des deutschen Staates zu untergraben.
Die Aussage, Deutschland sei fremdbestimmt, verweist auf eine Verschwörungstheorie, die suggeriert, dass die deutsche Regierung nicht eigenständig und im Interesse des deutschen Volkes handele, sondern von äußeren Mächten kontrolliert werde. Diese Darstellung stellt die demokratische Legitimation der deutschen Regierung infrage und suggeriert, dass die Entscheidungen der Regierung nicht durch den Willen des Volkes getragen seien, sondern durch fremde Interessen beeinflusst würden.
Dies widerspräche dem Prinzip der Volkssouveränität, das im Grundgesetz verankert ist und besagt, dass alle staatliche Gewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG). Die freiheitliche demokratische Grundordnung basiert auf der Annahme, dass die Regierung durch freie und faire Wahlen legitimiert ist und im Interesse der Bürger handelt. Die Verunglimpfung dieser Grundordnung durch Behauptungen einer fremden Kontrolle zielt darauf ab, die Legitimität der demokratischen Prozesse zu untergraben und das Vertrauen der Bürger in den Staat zu erschüttern.
Darüber hinaus wird durch die Verwendung des Begriffs „geopfert“ ein stark emotionalisierendes Bild gezeichnet, das impliziert, dass die deutsche Regierung bewusst und absichtlich Schaden am eigenen Land und seinen Bürgern in Kauf nehme oder sogar fördere. Dies trägt weiter zur Diskreditierung der Regierung und ihrer Entscheidungen bei und fördert eine Atmosphäre des Misstrauens und der Feindseligkeit gegenüber den demokratischen Institutionen.
Björn Höcke äußert in seiner Rede beim Landtagswahlkampffinale 2024 der AfD Thüringen in Erfurt am 31.08.2024, dass der 1. September 2024 als eine historische Zäsur in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen könnte. Er kritisiert die sogenannten „Kartellparteien“, die seiner Ansicht nach Deutschland systematisch schwächen und die deutsche Identität auflösen. Höcke wirft den etablierten Parteien vor, die Medien zu kontrollieren und den Verfassungsschutz als „Inlandsgeheimdienst“ missbräuchlich gegen die Opposition einzusetzen. Er stellt die AfD als die einzige Kraft dar, die eine Rückkehr zu echter Demokratie und nationaler Souveränität ermöglichen könne.
In seiner Rede bedient sich Höcke einer stark diffamierenden Rhetorik gegenüber den etablierten Parteien und demokratischen Institutionen. Durch die wiederholte Verwendung des Begriffs „Kartellparteienherrschaft“ und den Vergleich der Bundesrepublik mit einem totalitären System stellt Höcke das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland in Frage und untergräbt das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.
Seine Äußerungen über den Verfassungsschutz und die Medien als manipulative Werkzeuge der Regierung sind ebenfalls problematisch, da sie die Legitimität dieser Institutionen massiv in Zweifel ziehen und den demokratischen Diskurs delegitimieren. Die Darstellung der AfD als einzige wahrhaft demokratische Kraft und die Abwertung aller anderen politischen Kräfte als antidemokratisch oder sogar totalitär, wie durch den Vergleich mit Mauern gegen das eigene Volk, verdeutlichen eine stark polarisierende und radikalisierende Rhetorik, die darauf abzielt, die Bevölkerung gegen das bestehende politische System aufzubringen.
Björn Höcke äußert sich in einem Facebook-Post vom 16. Februar 2024 über die Diskussionen zu einem Demokratiefördergesetz. Er behauptet, dass dieses Gesetz die Finanzierung des politischen Vorfelds und der Frontorganisationen der Regierungsparteien SPD und Grüne durch Steuermittel institutionalisiert. Er erklärt, dass damit politische Schattenstrukturen eines „Tiefstaats“ etabliert werden sollen. Weiterhin unterstellt er, dass das grün-linke Milieu seine Macht strukturell verstetigen will, indem es öffentlich finanzierte Versorgungsposten schafft, um Beschäftigte der Parteien abzusichern, die durch Wahlverluste ihre Positionen verlieren könnten. Er wirft CDU und FDP Naivität oder opportunistische Zugeständnisse vor, da sie regelmäßig dafür gestimmt hätten, dass der Staat unter dem Vorwand des „Kampfes gegen Rechts“ weiter expandiert. Schließlich behauptet er, dass der Feind nicht nur die AfD, sondern alles ist, was nicht politisch links ist.
Höckes Verwendung des Begriffs „Tiefstaat“ greift die Verschwörungstheorie eines „Deep States“ auf, nach welcher ein Netzwerk von einflussreichen, nicht gewählten Regierungsbeamten und anderen Akteuren im Verborgenen agiere, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen, unabhängig von der demokratisch gewählten Regierung. Diese Theorie ist weitgehend unbegründet und wird häufig genutzt, um Misstrauen in staatliche Institutionen zu säen. Höcke stellt das Demokratiefördergesetz als ein Instrument zur Etablierung eines solchen „Tiefstaats“ dar, was als systematische Verunglimpfung der demokratischen Institutionen verstanden werden kann. Seine Rhetorik zielt darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine demokratische Grundordnung zu untergraben. Durch die Behauptung, dass das Gesetz vorangetrieben werde, um die Macht des grün-linken Milieus zu sichern, wird zudem suggeriert, dass die demokratisch legitimierten Entscheidungen nicht im Interesse des Volkes, sondern im Interesse einer politischen Elite getroffen würden. Solche Aussagen können als Propaganda gegen die Grundlagen der Demokratie gewertet werden, da sie die Integrität und Legitimität der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten infrage stellen.
Noch weiter ging Björn Höcke in einem Videostatement zur Correctiv-Berichterstattung über ein rechtes Geheimtreffen. Er stellt die Frage, wie „tief“ der deutsche Staat eigentlich ist, und deutet an, dass Bundeskanzler Olaf Scholz möglicherweise die Order für die mediale Attacke gegen die Opposition gegeben hat. Höcke verknüpft dies mit der Diskussion über das Demokratiefördergesetz und bezeichnet dieses als Staatsstreich von oben. Er behauptet, dass das Gesetz tiefe Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit, die Gewaltenteilung und die Grundrechte bedeutet und die Oppositionsarbeit unmöglich macht. Zudem spricht er von geplanten Maßnahmen wie Kontosperrungen, Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit und schnellen Entfernungen von Beamten mit unliebsamen Meinungen aus dem Dienst. Höcke erklärt, dass er durch diese Entwicklungen eine „DDR 2.0“ am Horizont sieht und ruft zu Widerstand in den Parlamenten und auf der Straße auf. Er warnt vor angeblich geplanten „False-Flag-Veranstaltungen“ durch den „Tiefen Staat“, um die Stimmung gegen die AfD zu kippen.
Höckes Aussage stellt eine systematische Verunglimpfung des deutschen Staates und seiner Institutionen dar. Die Andeutung, Bundeskanzler Olaf Scholz könne eine mediale Attacke gegen die Opposition selbst beauftragt haben, zielt darauf ab, das Vertrauen in die demokratisch gewählte Regierung und ihre Integrität zu untergraben. Tatsächlich handelt es sich bei der vermeintlichen Ausführung eines Auftrags der Bundesregierung lediglich um eine Berichterstattung der Medien. Durch die Darstellung dieser Berichterstattung als gezielte und orchestrierte Aktion des Kanzlers wird suggeriert, dass die Bundesregierung oppositionelle Kräfte absichtlich diskreditiere und somit die politische Neutralität und Unabhängigkeit der Medien untergrabe.
Die Bezeichnung des Demokratiefördergesetzes als „Staatsstreich von oben“ und die Gleichsetzung mit der DDR durch die Verwendung des Ausdrucks „DDR 2.0“ erzeugen eine delegitimierende Wirkung. Solche Aussagen implizieren, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auf rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien basiere, sondern sich zu einem autoritären Regime entwickelt habe. Der Vergleich mit der DDR, einem undemokratischen Unrechtsstaat, soll die Bundesrepublik in ein negatives Licht rücken und das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen erschüttern.
Die Erwähnung von geplanten Maßnahmen wie Kontosperrungen, Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit und schnellen Entfernungen von Beamten aus dem Dienst ist ebenfalls problematisch. Diese Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren, schüren Ängste und Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und Behörden. Die Darstellung des Demokratiefördergesetzes als Instrument zur Unterdrückung der Opposition und zur Errichtung einer neuen DDR ist ein Versuch, die Legitimität des Gesetzes und der dahinterstehenden demokratischen Prozesse infrage zu stellen.
Besonders gravierend ist die Warnung vor angeblich geplanten „False-Flag-Veranstaltungen“. Hierbei handelt es sich um eine Verschwörungstheorie, die unterstellt, dass staatliche Akteure bewusst Ereignisse inszenieren, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und die Opposition zu schwächen. Solche Aussagen dienen dazu, Misstrauen und Feindseligkeit gegenüber dem Staat und seinen Institutionen zu schüren und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterminieren.
Björn Höcke äußert in seiner Rede beim Landtagswahlkampffinale 2024 der AfD Thüringen in Erfurt am 31.08.2024 scharfe Kritik an den etablierten Parteien, die er für den Zerfall der inneren Sicherheit und die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen der AfD verantwortlich macht. Er beschuldigt diese Parteien, die AfD und deren Anhänger systematisch zu attackieren und zu diffamieren, und bezeichnete diese Angriffe als diktatorisch. Höcke betont, dass die AfD die einzige Volkspartei sei, die sich konsequent für das thüringische und deutsche Volk einsetzt.
Durch die diffamierende Darstellung der etablierten Parteien als „Kartellparteien“ und die Behauptung, diese agierten diktatorisch, wird das Vertrauen in die demokratische Ordnung und deren Vertreter untergraben. Die wiederholte Darstellung der AfD als einzige legitime „Volkspartei“ stellt zudem eine Ausgrenzung anderer politischer Akteure dar und impliziert, dass nur die AfD die Interessen des Volkes vertritt. Diese Rhetorik trägt zur Delegitimierung des bestehenden politischen Systems bei und gefährdet den demokratischen Diskurs.
Stefan Möller kritisiert in seiner Rede beim Landtagswahlkampffinale 2024 der AfD Thüringen am 31.08.2024 in Erfurt die neue Partei BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) scharf und bezeichnet sie als „Täuschungsangebot“ der etablierten Politik. Er attackiert die Spitzenkandidatin des BSW in Thüringen, Frau Wolff, und wirft ihr vor, politische Minderheiten zu diskriminieren und verfassungswidrige Maßnahmen während der Corona-Pandemie durchgesetzt zu haben. Möller stellt die AfD als die einzige Partei dar, die die aktuellen politischen Missstände beheben könne.
Möller bezeichnet das BSW als „Täuschungsangebot“ der etablierten Politik. Damit soll der Eindruck erweckt werden, die etablierten Parteien würden das BSW planvoll als Vehikel einsetzen, dass die AfD schwächen soll. Dies geschieht auch durch eine polemische und diffamierende Darstellung der Spitzenkandidatin Wolff und ihren politischen Handlungen, insbesondere während der Corona-Pandemie. Möller nutzt dabei eine Rhetorik, die auf die Diskreditierung politischer Gegner abzielt und versucht, deren Legitimität in Frage zu stellen.
Indem er das BSW als nicht glaubwürdige Alternative zur AfD darstellt und sie in Zusammenhang mit der etablierten Politik bringt, diffamiert Möller sowohl die neue Partei als auch das politische System insgesamt. Die Behauptung, dass nur die AfD die bestehenden Missstände beheben könne, verstärkt diese Delegitimierung anderer Parteien und Institutionen. Dies ist ein typisches Muster in der Rhetorik der AfD, bei der andere politische Kräfte als Teil eines Systems dargestellt werden, das angeblich gegen das Volk arbeitet.
Björn Höcke äußert sich in einem Facebook-Post vom 21.08.2023 zur Diskussion um ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Er sieht die Verbotsdebatte als Weckruf für den demokratischen Geist im Land und kritisiert diejenigen, die ein Verbot ins Spiel bringen, als Angehörige der Verliererparteien und mit ihnen verfilzte Journalisten und Agitatoren im „Kampf gegen Rechts“. Höcke behauptet, dass die Debatte das Versagen der etablierten Parteien und Medien und die Ineffektivität des „Kampfes gegen Rechts“ zeigt. Er erklärt, dass die Regierung die AfD überflüssig machen könnte, wenn sie die Probleme der Bürger lösen würde, was sie jedoch nicht kann oder will. Höcke warnt davor, dass ein Verbot der AfD das Vertrauen in den Rechtsstaat unterminieren und beweisen würde, dass die Demokratie in Deutschland nur eine Simulation ist.
Die Aussage von Björn Höcke, dass die Demokratie in Deutschland nur eine Simulation sei, zielt darauf ab, das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Indem er das mögliche Verbot der AfD als Beweis dafür darstellt, dass demokratische Prozesse manipuliert sind und Opposition nicht zugelassen wird, stellt er die Legitimität des gesamten politischen Systems infrage. Diese Behauptungen können das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen erheblich beschädigen. Die Behauptung, dass die Demokratie nur eine Simulation sei, verunglimpft die demokratische Grundordnung und suggeriert, dass das Prinzip der Volkssouveränität nicht gewahrt werde. Dies entspricht einer systematischen Beschimpfung und Verächtlichmachung des demokratischen Systems.
Darüber hinaus impliziert Höcke, dass die Regierung absichtlich die Probleme der Bürger nicht löst, was eine schwerwiegende Anklage gegen die politische Führung darstellt und das Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen fördert. Seine Kritik an den Medien als „verfilzt“ mit den Verliererparteien und als Teil des ideologisierten Staates trägt weiter zur Untergrabung des Vertrauens in unabhängige Berichterstattung und Meinungsbildung bei. Durch die Verwendung des Begriffs „Tiefstaat“ nimmt er auf eine Verschwörungstheorie Bezug, nach welcher demokratische Prozesse durch staatliche Akteure im Geheimen kontrolliert und manipuliert werden. Diese Verschwörungstheorie stellt die Integrität und Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen und Rechtsstaatlichkeit grundlegend infrage. Solche Aussagen können das Vertrauen in den demokratischen Prozess und die Bereitschaft der Bürger, an diesem teilzunehmen, nachhaltig beschädigen, was den Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefährdet.
Jan Abicht, stellvertretender Schatzmeister der AfD-Thüringen, äußert sich in einem Facebook-Post vom 25.03.2022 über die Versetzung des Richters Jens Maier in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund der Tätigung abwertender und rassistischer Äußerungen. Er kritisiert diese Entscheidung als Handlung des „System[s] Chinesenkommunismus“ und behauptet, dass dies ein Zeichen für das Versagen der Demokratie ist. Abicht bezeichnet die Verantwortlichen als „Versager, Idioten und entmoralisierte[] Sumpfpflanzen“ und warnt davor, dass dieses System irgendwann auch diejenigen, die diese Entscheidung unterstützen, für unwürdig erachten und „entsorgen“ wird.
Die Aussagen von Jan Abicht, dass die Versetzung von Jens Maier in den vorzeitigen Ruhestand eine Handlung des „System[s] Chinesenkommunismus“ sei und dass die Demokratie in Deutschland versagt habe, stellen eine systematische Beschimpfung und Verächtlichmachung des demokratischen Systems dar. Durch die Bezeichnung der Entscheidungsträger als „Versager, Idioten und entmoralisierte[] Sumpfpflanzen“ sowie die Warnung, dass das System irgendwann auch diejenigen „entsorgen“ werde, die es unterstützen, wird versucht, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu untergraben.
Die Verwendung des Begriffs „Chinesenkommunismus“ impliziert, dass die Bundesrepublik Deutschland ein totalitäres Regime sei, das seine Bürger unterdrückt und keine politischen Gegner erlaubt. Diese Aussage zielt darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit einem autoritären System gleichzusetzen, was das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Prozesse und die Legitimität der staatlichen Entscheidungen erheblich schwächen kann. Solche Behauptungen können die Bevölkerung dazu bringen, die Prinzipien der Volkssouveränität und des Rechtsstaats und somit auch die demokratische Ordnung als Ganzes infrage zu stellen.
Abicht deutet zudem an, dass wir nicht mehr in einer Demokratie leben, sondern von einem korrupten und unterdrückenden System beherrscht werden. Diese Aussage verstärkt die systematische Verächtlichmachung der demokratischen Ordnung und fördert die Vorstellung, dass die Bevölkerung nicht mehr in einer freien und gerechten Gesellschaft lebt. Solche Äußerungen können das Vertrauen in die Demokratie weiter untergraben und den Eindruck erwecken, dass die politische und rechtliche Ordnung grundsätzlich illegitim ist.
Die AfD-Fraktion Thüringen hat in einem Facebook-Post am 19.01.2024 eine Stellungnahme von Björn Höcke veröffentlicht. In dieser Stellungnahme kritisiert Höcke den Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) für seine Unterstützung der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Höcke bezeichnet Maier als jemanden mit „totalitärem Charakter“, der bereits während der Corona-Pandemie Grundrechte beseitigt hat. Er wirft Maier vor, nun die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst zu bekämpfen, indem er das Recht auf Bildung und die Ausübung parlamentarischer Opposition für einen großen Teil der Bürger beseitigt.
Björn Höckes Aussage, dass Georg Maier die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfe, indem er ein Parteiverbot der AfD unterstütze, zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und die demokratische Ordnung zu untergraben. Die Behauptung, dass Maier Grundrechte während der Corona-Pandemie beseitigt habe, verstärkt diese Kritik und stellt nicht nur die Legitimität konkreter staatlicher Maßnahmen, sondern, durch das Behaupten einer Beseitigung von Grundrechten durch einen Landesinnenminister, auch die Beständigkeit der durch die Verfassung garantierten Grundrechte und damit auch die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage. Durch die Bezeichnung von Maier als jemanden mit „totalitäre[m] Charakter“ wird suggeriert, dass die demokratischen Prozesse in Deutschland nicht mehr funktionieren und von autoritären Tendenzen dominiert würden.
Höckes Aussage, dass das Recht auf Bildung und die Ausübung parlamentarischer Opposition für einen großen Teil der Bürger beseitigt werden sollen, stellt eine systematische Beschimpfung und Verächtlichmachung des demokratischen Systems dar. Solche Äußerungen können das Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Institutionen erheblich schwächen und den Eindruck erwecken, dass die politische Ordnung in Deutschland grundsätzlich illegitim sei. Dies entspricht einer systematischen Herabwürdigung des Staates und seiner Repräsentanten. Höckes Aussagen fördern Zweifel an der Integrität der Bundesrepublik Deutschland und können die Bevölkerung dazu bringen, die demokratische Ordnung als Ganzes infrage zu stellen.
Björn Höcke äußert sich in einem Videostatement, das am 20.01.2024 auf der Facebook-Seite des Deutschland-Kuriers gepostet wurde. Er behauptet, dass das „politmediale Establishment“ im Panikmodus ist und bezieht sich auf Kampagnen gegen die AfD, die seiner Meinung nach erwartbar gewesen seien. Er kritisiert die mediale Berichterstattung über ein privates Treffen in Berlin und fragt, ob man überhaupt noch von einer Demokratie sprechen kann. Höcke behauptet, dass Deutschland sich in einem „Halb-Totalitarismus“ befindet und wieder eine echte Demokratie sowie frei und souverän werden muss. Er betont das Wachstum und die Expansion der AfD in Thüringen und prophezeit eine politische Wende in Deutschland, die von Thüringen ausgeht. Er ruft zu Einheit und Gelassenheit auf und schließt mit einem optimistischen Ausblick auf eine gute Zukunft.
Björn Höckes Aussage, dass Deutschland keine Demokratie mehr sei und sich in einem „Halb-Totalitarismus“ befinde, zielt darauf ab, die Legitimität und das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Diese Behauptung stellt die bestehenden demokratischen Prozesse und Institutionen infrage und suggeriert, dass die aktuelle politische Ordnung repressiv und undemokratisch sei. Durch seine Behauptung, Deutschland müsse wieder frei und souverän werden, impliziert Höcke, dass das Land derzeit unter fremder Kontrolle steht, was eine Anspielung auf Verschwörungstheorien über fehlende nationale Souveränität ist.
Die Kritik an der medialen Berichterstattung über ein privates Treffen als angeblichen Skandal verstärkt den Eindruck, dass die Medien Teil eines „politmedialen Establishments“ seien, das gegen die AfD agiere. Diese Darstellung trägt dazu bei, das Vertrauen in die Medien und deren unabhängiger Berichterstattung zu untergraben.
Höckes Aufruf zu Einheit und Gelassenheit sowie seine Betonung des Wachstums der AfD in Thüringen sollen den Anschein erwecken, dass die AfD die wahre Stimme des Volkes sei, die gegen ein unterdrückerisches System kämpfe. Dies entspricht der Taktik, die Bevölkerung gegen das bestehende politische System aufzubringen und die AfD als einzige wahre Alternative zu präsentieren.
Die Verwendung des Begriffs „Halb-Totalitarismus“ und die Behauptung, dass Deutschland wieder souverän werden müsse, entsprechen den Maßstäben für die Verunglimpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Solche Aussagen können das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen und Prozesse erheblich schwächen und den Eindruck erwecken, dass die politische Ordnung in Deutschland grundsätzlich illegitim sei.
Björn Höcke äußert sich in einem Facebook-Post vom 16.11.2023 zur Reform des Nachrichtendienstrechts, die eine Anpassung der Übermittlungsvorschriften vorsieht. Höcke kritisiert, dass diese Reform Nachrichtendiensten nun ermöglicht, Privatpersonen wie Arbeitgeber oder Vermieter darüber zu informieren, wenn sie jemanden für politisch verdächtig halten. Er vergleicht dies mit einer angeblichen Praxis der Antifa, politische Gegner anonym bei Arbeitgebern oder Vermietern anzuschwärzen. Diese Praxis habe in der Vergangenheit zu Kündigungen und sozialen Konsequenzen geführt. Höcke behauptet, dass staatliche Institutionen nun für diese Zwecke instrumentalisiert werden, um eine systematische soziale Isolierung der Opposition zu betreiben. Er zieht Parallelen zur DDR und erklärt, dass diese Methoden der Denunziation heute als Regierungsauftrag institutionalisiert werden.
Die Äußerung von Björn Höcke zielt darauf ab, das Vertrauen in staatliche Institutionen und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben, indem er die Reform des Nachrichtendienstrechts als Mittel zur staatlichen Repression gegen politische Gegner darstellt. Er suggeriert, dass der Staat durch die neuen Übermittlungsvorschriften gezielt Maßnahmen ergreifen kann, um Personen sozial zu isolieren und politische Gegner zu unterdrücken.
In Wirklichkeit betrifft die Reform des Nachrichtendienstrechts die Einführung von § 22a BVerfSchG, der es den Diensten ausschließlich in konkret definierten Ausnahmefällen erlaubt, personenbezogene Daten an nichtöffentliche inländische Stellen weiterzugeben. Diese Fälle betreffen etwa den Schutz lebenswichtiger und verteidigungsrelevanter Einrichtungen sowie kritischer Infrastrukturen. Die Reform ist also klar auf spezifische und begründete Ausnahmefälle beschränkt und dient keinesfalls der allgemeinen Überwachung oder Repression von politischen Gegnern.
Die von Höcke gezogene Parallele zur DDR und die Darstellung dieser Reform als „Denunziation als Regierungsauftrag“ verzerrt die tatsächliche Zielsetzung der gesetzlichen Änderungen. Sie missachtet den rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass solche Übermittlungen nur unter strengen Voraussetzungen und in legitimen, sicherheitsrelevanten Kontexten erfolgen dürfen. Indem Höcke den Eindruck erweckt, dass die Reform ein Mittel zur systematischen Unterdrückung der Opposition ist, verunglimpft er das demokratische System und trägt zur Verbreitung von Verschwörungstheorien bei, die das Vertrauen in die staatlichen Institutionen untergraben können. Diese Rhetorik stellt eine bewusste Diffamierung dar, die geeignet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung infrage zu stellen und das Bild eines repressiven Staates zu zeichnen, der seine Bürger nicht schützt, sondern unterdrückt.
In einem Interview mit dem Online-Sender „AUF1“ vom 11.11.2023 wird Björn Höcke gefragt, ob im deutschen Parlament Politik gemacht oder Politik simuliert wird. Höcke antwortet darauf, dass dies im Auge des Betrachters liegt, wobei die etablierten Fraktionen behaupten, dass Politik gemacht wird. Aus Sicht der Opposition, so Höcke, wird jedoch vor allem viel „Parlamentstheater“ aufgeführt.
Björn Höckes Aussage, dass im deutschen Parlament hauptsächlich „Parlamentstheater“ aufgeführt werde, unterminiert das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und die Legitimität der politischen Entscheidungsprozesse in Deutschland. Indem er suggeriert, dass die parlamentarischen Abläufe lediglich eine Simulation von Politik sind, stellt Höcke die Integrität und Ernsthaftigkeit des gesamten politischen Systems infrage. Diese Rhetorik zielt darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erschüttern, indem sie die parlamentarischen Institutionen und deren Akteure als unwirksam und unehrlich darstellt.
Solche Aussagen tragen zur Verächtlichmachung der Demokratie bei, da sie implizieren, dass die gewählten Vertreter und die von ihnen geführten Debatten nicht authentisch seien und keinen echten politischen Wert hätten. Dies kann dazu führen, dass Bürger das demokratische System als Ganzes infrage stellen, was den demokratischen Grundprinzipien, wie der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung, widerspricht. Die Beschreibung der parlamentarischen Arbeit als „Theater“ ist eine gezielte Diffamierung, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen zu untergraben und das Bild einer fehlenden politischen Substanz zu erzeugen, was letztlich die freiheitliche demokratische Grundordnung schwächt.
An späterer Stelle des Interviews äußert sich Björn Höcke über den aktuellen Zustand des Staates in Deutschland, den er als „Gesinnungsstaat“ beschreibt. Er behauptet, dass sich dieser Staat immer weiter in Richtung eines totalitären Systems entwickelt hat, insbesondere in der Corona-Zeit, in der freiheitsliebende Menschen unter erheblichen „Zwangsmaßnahmen“ gelitten haben. Höcke erklärt, dass diese Maßnahmen typisch für totalitäre Staaten sind und dass die Corona-Maßnahmen keine Tatsachengrundlage hatten. Er spricht von einem „umgekehrten Totalitarismus“. Höcke beschreibt diesen Zustand als eine Form von „sanftem Totalitarismus“, der in seiner Wirkung nicht weniger gefährlich ist als historische totalitäre Regime.
Björn Höckes Aussagen in diesem Interview tragen zur Verunglimpfung des demokratischen Systems in Deutschland bei. Indem er den heutigen Staat als „Gesinnungsstaat“ und die Corona-Maßnahmen als Zeichen eines aufkommenden Totalitarismus beschreibt, stellt er das demokratische Fundament der Bundesrepublik grundlegend infrage. Höcke suggeriert, dass Deutschland sich von einem Rechtsstaat zu einem totalitären Regime entwickelt hat, was eine klare Diskreditierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt.
Der Vergleich mit historischen totalitären Staaten und die Einführung des Begriffs „umgekehrter Totalitarismus“ dienen dazu, die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen als gefährlich und illegitim darzustellen. Diese Rhetorik zielt darauf ab, das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zu untergraben und die Bevölkerung gegen die bestehende Ordnung aufzuwiegeln. Die wiederholte Behauptung, dass die Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage ergriffen wurden, verstärkt dieses Misstrauen und fördert das Narrativ eines repressiven Staates, der die Bürgerrechte einschränkt.
Björn Höcke äußert sich auf dem AfD-Bürgerdialog in Greiz am 17.05.2024 über seine strafrechtliche Verurteilung durch das Landgericht Halle wegen der Verwendung der nationalsozialistischen Losung „Alles für Deutschland!“. Diese Losung wurde während der Zeit des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), verwendet. Die Verbreitung und Verwendung dieser Losung ist daher aufgrund ihrer NS-Bezüge in der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Höcke bezeichnet das Urteil als „Skandalurteil“ und „Schandurteil“ und erklärt, dass er in diesem Zusammenhang zum ersten Mal am eigenen Leib diktatorische Willkür erlebt hat. Er behauptet, das Urteil ist politisch motiviert und nur deswegen gefällt worden, weil er einer der führenden Oppositionspolitiker in Deutschland ist. An einer Stelle seines Redebeitrags gibt es aus dem Publikum lautstarke „Alles für Deutschland“-Rufe, woraufhin Höcke lächelnd seine Zeigefinger auf seine Lippen legt, was zwar als Zeichen verstanden werden könnte, die Rufe einzustellen, aber auch als stilles Einverständnis gedeutet werden kann. Höcke beschreibt, wie er sich der Justiz „ausgeliefert“ gefühlt hat, und unterstellte der deutschen Justiz, gezielt gegen die politische Opposition vorzugehen. Er stellt die rhetorische Frage, was als Nächstes geschehen würde, und deutete an, dass es bis zur „Eliminierung des politischen Gegners“ nicht mehr weit ist.
Björn Höckes Aussagen stellen eine schwerwiegende Verächtlichmachung der Justiz und der demokratischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland dar. Indem er das Urteil gegen ihn als „Skandalurteil“ und „Schandurteil“ bezeichnet, attackiert er die Unabhängigkeit und die Integrität der deutschen Gerichtsbarkeit. Diese Angriffe auf die Justiz sind besonders gravierend, da sie die Legitimität des Rechtsstaats infrage stellen. Das Verbot der Verwendung von nationalsozialistischen Parolen wie „Alles für Deutschland!“ dient dem Schutz vor der Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts. Höckes Weigerung, dieses Verbot anzuerkennen, und seine Darstellung der Verurteilung als politisch motivierte Aktion gegen die Opposition suggerieren, dass der Staat in einer willkürlichen und diktatorischen Weise gegen politische Gegner vorgeht.
Die Reaktion des Publikums, das mit lautstarken „Alles für Deutschland“-Rufen auf seine Ausführungen reagierte, und Höckes grinsende Geste, den Zeigefinger auf die Lippen zu legen, verstärken den Eindruck, dass er sich mit diesen Rufen identifiziert und sie unterstützt, auch wenn er sie oberflächlich zu unterbinden scheint. Dies kann als stillschweigende Zustimmung zu dieser verbotenen Parole gewertet werden.
Höcke verstärkt die Wahrnehmung, dass die Justiz instrumentalisiert wird, um die politische Opposition zu unterdrücken, indem er das Urteil als Teil eines größeren Plans darstellt, die AfD mundtot zu machen. Seine Rhetorik, dass der Staat kurz davor stehe, Oppositionelle zu „eliminieren“, ist nicht nur eine drastische Eskalation der Sprache, sondern auch eine gefährliche Andeutung, die das Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat untergraben kann.
Diese Aussagen sind besonders problematisch, da sie gezielt darauf gerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu diskreditieren und die Bevölkerung dazu zu bringen, das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zu verlieren. Indem er die Justiz mit Begriffen wie „diktatorische Willkür“ beschreibt, stellt Höcke die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik grundsätzlich infrage, was ein klassisches Merkmal von Demokratiefeindlichkeit ist.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag äußert sich in einem Facebook-Post vom 26.05.2023 kritisch zu einem neuen Gesetzesentwurf für die Wärmewende, der den Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ trägt. Der Entwurf sieht die verpflichtende Erfassung von Informationen zur Heizung eines Gebäudes durch die Kommunen vor, um den Ausbau der Wärmenetze zu planen und die Heizwende hin zur Klimaneutralität voranzutreiben. Die AfD beschreibt in ihrem Post, dass viele Eigentümer verunsichert seien und fragt rhetorisch, ob noch mehr Vorgaben und Regeln kommen würden. Zudem nutzt die AfD in diesem Kontext ein Bild, auf dem „Genau das ist die DDR 2.0, vor der die AfD warnte: Heiz & Guck – Habecks neue Heiz-Stasi“ steht und eine Akte dargestellt wird, die aussieht wie eine Stasi-Akte.
Die Verwendung des Begriffs „Heiz-Stasi“ und die Inbezugnahme einer DDR 2.0 in diesem Facebook-Post sind eine Verunglimpfung des demokratischen Rechtsstaats und eine systematische Herabwürdigung staatlicher Maßnahmen. Die Stasi, die Staatssicherheit der DDR, war ein Repressionsorgan einer Diktatur, das für die umfassende Überwachung, Einschüchterung und Unterdrückung der eigenen Bevölkerung verantwortlich war. Die Gleichsetzung eines modernen Gesetzesentwurfs zur Wärmewende, der auf Umwelt- und Klimaschutz abzielt, mit der Stasi suggeriert, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland diktatorische und überwachungsstaatliche Züge annimmt. Dies ist eine gravierende Verharmlosung der Verbrechen und der Repressionen, die in der DDR tatsächlich stattgefunden haben, und dient gleichzeitig dazu, das Vertrauen der Bevölkerung in den demokratischen Staat zu untergraben.
Der Post impliziert, dass der Staat zunehmend in die Privatsphäre der Bürger eingreife und dabei diktatorische Methoden anwende, um seine Ziele durchzusetzen. Dies stellt eine bewusste Verzerrung der tatsächlichen Absichten des Gesetzesentwurfs dar, der darauf abzielt, die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen, und nicht die Überwachung und Unterdrückung der Bevölkerung. Indem die AfD diesen Vergleich zieht, versucht sie, die Bevölkerung gegen umweltpolitische Maßnahmen aufzubringen und das Vertrauen legitimen Absichten staatlichen Handelns zu erschüttern. Die rhetorische Frage, ob noch mehr Vorgaben und Regeln kommen würden, verstärkt diesen Eindruck und suggeriert, dass der Staat in einer Weise agiert, die die Freiheitsrechte der Bürger bedroht.
Der Landesvorstand der AfD-Thüringen veröffentlichte eine Rede von Björn Höcke vom 29.04.2023 auf seiner Facebook-Seite, in der Höcke den Zustand Deutschlands scharf kritisiert. Er vergleicht die Ehrung von Angela Merkel mit dem höchsten Staatsorden mit seiner strafrechtlichen Verfolgung und behauptet, in einem „normalen Land“ wäre es umgekehrt. Höcke sieht die gegenwärtige politische Situation als „Endstadium“ einer Werteumkehr, in der Deutschland aktuell „Kopf steht“ und daher „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden muss, um eine freie und selbstbestimmte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Er äußert drei Vermutungen, warum deutsche Politiker eine Politik betreiben, die sich gegen das eigene Land richtet: Erstens, eine tief verwurzelte Abneigung gegen das eigene Volk, die eigene Kultur und Geschichte; zweitens, dass diese Abneigung mittlerweile zum guten Ton gehört und eine Voraussetzung für politische Karriere ist; und drittens, dass Deutschland kein souveränes Land ist und die Politik für Deutschland überwiegend in Washington gemacht wird, während deutsche Politiker nur als „Theaterpuppen“ agieren.
Die Behauptungen von Björn Höcke in dieser Rede stellen eine fundamentale Infragestellung der Legitimität der deutschen Regierung und ihrer demokratischen Institutionen dar. Indem er Angela Merkel als „Deutschlandverächterin“ bezeichnet und die Ehrung einer ehemaligen Regierungschefin mit seiner eigenen strafrechtlichen Verfolgung vergleicht, wird der Eindruck erweckt, dass das politische System in Deutschland zutiefst korrupt und ungerecht ist. Dies zielt darauf ab, das Vertrauen in die Integrität der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu untergraben.
Die Aussage, dass Deutschland „kein souveränes Land“ sei und die Politik „überwiegend in Washington gemacht“ werde, ist eine klassische Verschwörungstheorie, die darauf abzielt, die Souveränität Deutschlands infrage zu stellen und die Regierung als fremdgesteuert darzustellen. Dies widerspricht den Grundsätzen der Volkssouveränität und der Selbstbestimmung, die im Grundgesetz verankert sind, und untergräbt das Vertrauen in die Legitimität der deutschen Demokratie.
Höckes Darstellung, dass deutsche Politiker das „Deutsche“ in sich bekämpfen und Deutschland loswerden wollen, ist eine rhetorische Strategie, die auf die Entfremdung und Spaltung der Gesellschaft abzielt. Diese Aussagen implizieren, dass die Regierung und etablierte Politiker nicht im Interesse des deutschen Volkes handeln, sondern vielmehr gegen das eigene Land arbeiten. Diese Art von Rhetorik kann das Vertrauen in demokratische Institutionen nachhaltig beschädigen, indem sie eine tiefsitzende Misstrauenskultur fördert und die Legitimität der politischen Ordnung infrage stellt.
In derselben Rede positioniert sich Björn Höcke als Verteidiger Deutschlands gegen eine vermeintliche „Auflösung“ und ein „Vernichtungswerk“, das er den etablierten Parteien – den sogenannten „Kartellparteien“ – vorwirft. Er beschreibt diese Parteien als diejenigen, die über Jahrzehnte hinweg die Kontrolle über die Institutionen des Staates innehatten und diese in ihren Dienst gestellt haben, um die Opposition, insbesondere die AfD, zu unterdrücken. Höcke prangert insbesondere den Verfassungsschutz an, den er als Werkzeug des „Regierungsextremismus“ bezeichnet, das dazu dient, die AfD und deren Jugendorganisation zu bekämpfen. Er fordert eine Demokratisierung des Verfassungsschutzes und stellt die These auf, dass ein solcher Verfassungsschutz, wie er aktuell besteht, eher die Demokratie gefährdet als schützt. Schließlich geht er so weit, die Abschaffung des Verfassungsschutzes als mögliche Lösung in den Raum zu stellen, sollte eine Demokratisierung nicht möglich sein. Zuletzt wendet sich Höcke an die „Spitzel“ vor Ort, hält eine rote Karte in die Luft und ruft die Parole „Stasi in die Produktion“. Das Publikum hält ebenfalls eine rote Karte in die Luft.
Björn Höckes Rede enthält eine Vielzahl von Angriffen auf die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland. Seine Darstellung der AfD als einzige politische Kraft, die sich gegen eine angebliche „Auflösung Deutschlands“ stemmt, ist Teil einer rhetorischen Strategie, die die AfD als Opfer einer systematischen Unterdrückung durch den Staat und die etablierten Parteien darstellt. Diese Narrative zielen darauf ab, die AfD als einzige wahre Vertretung des „Volkswillens“ zu präsentieren und zugleich das Vertrauen in die demokratischen Institutionen des Staates zu untergraben.
Höcke verwendet stark polarisierende Sprache, indem er die etablierten Parteien als „Kartellparteien“ bezeichnet, die den Staat für ihre eigenen Zwecke „zur Beute“ gemacht hätten. Diese Rhetorik suggeriert, dass die demokratisch legitimierten Institutionen nicht mehr dem Gemeinwohl dienen, sondern von einer politischen Elite kontrolliert werden, die ihre Macht durch die Unterdrückung von Oppositionellen – in diesem Fall der AfD – absichert. Indem er behauptet, dass diese Parteien über „Günstlinge“ verfügen, die sie in Schlüsselpositionen in den Institutionen des Staates gesetzt hätten, stellt er das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes und der politischen Prozesse infrage.
Besonders problematisch ist Höckes Angriff auf den Verfassungsschutz. Er stellt diese Institution, die eigentlich den Auftrag hat, die Verfassung und die demokratische Grundordnung zu schützen, als „Teil des real existierenden und praktizierten Regierungsextremismus“ dar. Diese Behauptung unterstellt, dass der Verfassungsschutz nicht im Interesse des Staates und der Bürger handele, sondern als Werkzeug zur Unterdrückung politischer Gegner missbraucht werde. Dies ist eine direkte Attacke auf eine zentrale Säule der demokratischen Ordnung und zielt darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsorgane des Staates zu untergraben.
Höckes Forderung nach einer Demokratisierung des Verfassungsschutzes impliziert, dass diese Institution derzeit nicht demokratisch kontrolliert werde, was unzutreffend ist. In Deutschland ist der Verfassungsschutz durch gesetzliche Bestimmungen und eine parlamentarische (und letztlich auch gerichtliche) Kontrolle eingebunden, die seine Tätigkeit überwacht. Die Forderung nach einer „Demokratisierung“ ist in diesem Kontext eher als ein Euphemismus für eine Umgestaltung im Sinne der AfD zu verstehen, die darauf abzielt, die Kontrolle über diese Institution zu gewinnen oder sie zu schwächen, um sich staatlicher Beobachtung zu entziehen.
Besonders beunruhigend ist Höckes Schlussfolgerung, dass „kein Verfassungsschutz besser [sei] als ein Verfassungsschutz, der die Demokratie gefährdet“. Diese Aussage bereitet den Boden für eine völlige Ablehnung der bestehenden demokratischen Institutionen und stellt somit die Legitimität der Institutionen infrage.
Durch die zuletzt gerufene Parole „Stasi in die Produktion“, mit der sich Höcke an die „Spitzel“ – aus dem Kontext ergibt sich, dass hiermit die Mitarbeitenden des Verfassungsschutzes gemeint sind – wendet, vergleicht er den Verfassungsschutz mit dem Ministerium für Staatssicherheit (kurz: Stasi) der DDR. Durch die Gleichsetzung mit der Stasi – die für die systematische Überwachung, Verfolgung und Unterdrückung von Bürgern bekannt ist – prangert Höcke an, dass der Verfassungsschutz Überwachungsmaßnahmen ergreift, die mit den repressiven Maßnahmen der Stasi vergleichbar sind. Mit einer solchen Gleichsetzung kann Höcke Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung schüren und das Vertrauen in den Verfassungsschutz erschüttern.
Die von Höcke gerufene Parole begleitete die Auflösung der Stasi. Bezogen auf den Verfassungsschutz fordert er somit auch dessen Auflösung. Statt der noch kurz zuvor getätigten Forderung nach einer „Demokratisierung“ wird an dieser Stelle – nur wenige Sätze später – lautstark die Auflösung verlangt. Höckes völlige Ablehnung der staatlichen Institution des Verfassungsschutzes und die Forderung nach einer radikalen Veränderung des staatlichen Sicherheitssystems wird hierdurch erneut und verstärkt deutlich. Das Rufen der Parole vor vielen Zuhörenden und das interaktive Vorgehen Höckes durch das gemeinsame Hochhalten der roten Karte können die Zuhörenden – insbesondere durch die hierdurch entstehende Emotionalisierung – dazu motivieren, zum einen das Vertrauen in die staatliche Institution des Verfassungsschutzes zu verlieren sowie dessen Legitimität infrage zu stellen und zum anderen ebenfalls die Auflösung der staatlichen Institution zu fordern.
Die AfD-Fraktion im Kreistag Ilmkreis hat auf ihrer Facebook-Seite am 03.10.2023 Gedanken zum Tag der Deutschen Einheit veröffentlicht, die vom Kreisverband Ilmkreis-Gotha repostet wurden. In dem Beitrag wird behauptet, dass die anfängliche Euphorie der Ostdeutschen nach der Wiedervereinigung verflogen sei und sich stattdessen Ernüchterung, Frust und Verbitterung breitgemacht hätten. Die Hoffnung, dass der Spruch „dem deutschen Volk“ am Reichstagsgebäude Leitfaden des politischen Handelns sei, habe sich als Farce herausgestellt. Eine „elitäre Sekte“ habe das Land „zu Beute gemacht“ und entscheide nun über das Leben der Bürger, etwa in Bezug auf Heizung, Fahrzeugwahl oder Wohnungsgestaltung. Die Kritik richtet sich auch gegen den Umgang mit Themen wie der Sprengung der Nord-Stream-Trasse und finanziellen Skandalen, die angeblich aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt würden. Der Beitrag zieht Parallelen zu den politischen Verhältnissen in der DDR und spricht von einer zunehmenden Entfremdung zwischen der politischen Elite und den Bürgern. Es wird behauptet, dass der Glaube an die real existierende Demokratie rapide abnehme und eine „System-, Parlamentarismus- und Institutionsverdrossenheit“ Einzug halte.
Die Äußerungen der AfD-Fraktion im Kreistag Ilmkreis zielen darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als gescheitert darzustellen und eine Parallele zur unterdrückerischen politischen Situation in der DDR zu ziehen. Durch die Behauptung, dass eine „elitäre Sekte“ das Land „zu Beute gemacht“ habe und über die Lebensgestaltung der Bürger entscheide, wird suggeriert, dass die derzeitige politische Klasse illegitim und diktatorisch agiert. Diese Rhetorik untergräbt das Vertrauen in die demokratische Legitimität und in die Institutionen des Staates, indem sie die Vorstellung verbreitet, dass die Regierung nicht mehr dem Willen des Volkes dient, sondern gegen die Interessen der Bürger handelt.
Die implizite Gleichsetzung der aktuellen politischen Verhältnisse mit den Verhältnissen in der DDR ist besonders problematisch, da sie den demokratischen Rechtsstaat mit einem totalitären Unrechtsregime gleichsetzt. Diese Art von Rhetorik ist geeignet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu delegitimieren und das Vertrauen der Bevölkerung in das politische System erheblich zu schwächen. Indem behauptet wird, dass der Glaube an die Demokratie rapide abnehme und eine zunehmende „System-, Parlamentarismus- und Institutionsverdrossenheit“ herrsche, wird ein Bild von einem korrupten und dysfunktionalen politischen System gezeichnet, das nicht mehr reformierbar sei. Dies entspricht einer systematischen Beschimpfung und Verächtlichmachung des demokratischen Systems und seiner Institutionen, was als Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gewertet werden kann.
Die Behauptung, dass „wahre Aussagen“ wie das Statement des Musikers Heinz Georg Kramm („Heino“) zum Gendern von der „Systempresse“ verrissen würden, verstärkt diese Rhetorik weiter, indem sie die Unabhängigkeit und Integrität der Presse infrage stellt. Insgesamt dienen diese Aussagen dazu, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und die Medien weiter zu untergraben und einen antidemokratischen Diskurs zu fördern.
Björn Höcke äußert sich in einem Facebook-Post über das Buch „Regime Change von rechts – eine strategische Skizze“ von Martin Sellner, einem bekannten Akteur der Neuen Rechten, der rassistische, völkische und antisemitische Positionen propagiert. Höcke lobt das Buch als ein bedeutendes Werk, das sich zum Handbuch für die deutsche „Volksopposition“ mausern könnte. Er hebt hervor, dass der Begriff „Regime Change“ im Kontext der US-amerikanischen Hegemonialstrategie verwendet wird und Sellner ihn auf Deutschland anwendet, um anzudeuten, dass die Bundesrepublik kaum noch als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet werden kann, sondern treffender als „sanfter Totalitarismus“. Sellner plädiert in dem Buch für die Bewahrung der ethnokulturellen Identität Deutschlands und für eine strategische Planung, um den demographischen Kipppunkt zu vermeiden, an dem die Selbstbestimmungsrechte der Deutschen als Minderheit erlöschen. Höcke lobt das Buch für seine klare Sprache und die theoretische Einbettung, insbesondere in die Konzepte des ideologischen Staatsapparats nach Antonio Gramsci und Louis Althusser.
Die Äußerungen von Björn Höcke im Kontext des Buches „Regime Change von rechts“ von Martin Sellner veranschaulichen eine ideologische Ausrichtung, die den demokratischen Rechtsstaat als „sanften Totalitarismus“ diffamiert und eine Verschiebung hin zu autoritären, ethnokulturell definierten Gesellschaftsmodellen propagiert. Die positive Bezugnahme auf Sellners Werk und die Betonung einer vermeintlichen Notwendigkeit, die ethnokulturelle Identität Deutschlands zu bewahren, während gleichzeitig demokratische Institutionen als repressiv dargestellt werden, zielt darauf ab, das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Die Darstellung des Staates als „sanfter Totalitarismus“, der von einem ideologischen Staatsapparat dominiert wird, folgt einem narrativen Muster, das die Legitimität des demokratischen Systems infrage stellt. Durch die Verwendung von Begriffen wie „Regime Change“ und die Betonung der Notwendigkeit eines grundlegenden Systemwechsels wird eine rhetorische Grundlage für die Ablehnung und Bekämpfung des bestehenden Staates und seiner Institutionen gelegt. Dies stellt einen Versuch dar, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu delegitimieren und eine systematische Beschimpfung und Verächtlichmachung der bestehenden politischen Ordnung zu betreiben.
Stefan Möller äußert sich in der Ausgabe 1/23 des Newsletters der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag kritisch über die politische Lage in Thüringen und in der Bundesrepublik insgesamt. Er beschreibt einen beschleunigten Prozess der Abkehr von der Demokratie in Thüringen und wirft dem politisch-medialen Establishment sowie der Bundeskanzlerin vor, die demokratische Wahl eines Ministerpräsidenten rückgängig gemacht zu haben. Möller kritisiert, dass die Thüringer Minderheitsregierung von Bodo Ramelow ohne demokratische Mehrheiten regiert, weil die Opposition, bestehend aus FDP und CDU, nicht im Interesse ihrer Wähler agiert. Er führt weiter aus, dass diejenigen, die sich – wie die AfD oder die „Querdenker“-Bewegung – nicht an „zahlreiche[] Denk- und Sprechverbote“ halten, durch Maßnahmen wie die Abschaffung des Versammlungsrechts, Zensur in sozialen Medien und Berufsverbote schikaniert und unterdrückt werden. Möller zeichnet ein Bild, in dem die politischen Gegner in Thüringen massiv durch den Staat unterdrückt und verfolgt werden, während linksextreme Gewalt gegen Oppositionelle ungestraft bleibt. Er schließt mit einem Aufruf zum Einsatz für die Rückkehr zur Demokratie und betont, dass dies nicht in Berlin, sondern im Osten geschehen wird.
Björn Höcke behauptet in einem Kommentar in der selben Ausgabe des Newsletters, dass sich in Deutschland eine abgehobene Schicht von Berufspolitikern etabliert hat, die den Bezug zur Lebenswirklichkeit der hart arbeitenden Bevölkerung verloren hat. Diese Politiker würden ausschließlich an ihren eigenen Vorteil oder an die Durchsetzung ideologischer Projekte wie den Windkraftausbau, Genderismus oder Multikulturalismus denken. Höcke spricht von einem erheblichen Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen und behauptet, dass insbesondere in Thüringen Parteien den Staat „zur Beute“ machen und hinter einer demokratischen Fassade den Rechtsstaat in einen Linksstaat umwandeln. Er beschreibt die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag als „Spielverderber“, der diese Machenschaften aufdeckt und deshalb ausgegrenzt und kriminalisiert wird. Abschließend bezeichnet er die angebliche Strategie der Masseneinwanderung und schnellen Einbürgerung zur Veränderung der Zusammensetzung des Wahlvolkes als „Putsch von oben“.
Stefan Möllers Darstellung der politischen Lage in Thüringen und der Bundesrepublik ist stark polemisch und enthält Elemente, die darauf abzielen, das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erschüttern. Die Behauptungen, dass die Wahl eines Ministerpräsidenten auf Druck rückgängig gemacht worden sei, und dass die Thüringer Regierung ohne demokratische Legitimation agiere, stellen fundamentale Kritik an den demokratischen Prozessen dar. Durch die Beschreibung von Maßnahmen gegen Menschen, die sich nicht an vermeintliche Denk- und Sprechverbote halten als „Abkehr von der Demokratie“ und die Behauptung der angeblichen Abschaffung und gezielten widerrechtlichen Einschränkung von (demokratischen) Grundrechten werden die staatlichen Institutionen delegitimiert und die freiheitliche demokratische Grundordnung verächtlich gemacht.
Indem Möller das Bild eines repressiven Staates zeichnet, der Oppositionelle systematisch unterdrückt und verfolgt, zielt er darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen zu untergraben. Seine Aussagen entsprechen den Mustern der Demokratiefeindlichkeit, da sie die Integrität der demokratischen Prozesse und Institutionen infrage stellen und zur Verunsicherung der Bürger beitragen sollen. Diese Rhetorik trägt zur Verfestigung eines Narrativs bei, das den Staat als illegitim darstellt und die freiheitliche demokratische Grundordnung durch den Staat selbst als gefährdet ansieht.
Die Äußerungen von Björn Höcke stellen eine erhebliche Diffamierung der politischen Konkurrenz und der demokratischen Institutionen dar. Indem er die etablierten Parteien als eine abgehobene Schicht von Berufspolitikern beschreibt, die den Kontakt zur Bevölkerung verloren hätten und ausschließlich eigene Interessen oder ideologische Projekte verfolgen würden, spricht er ihnen implizit die Legitimität als Vertreter des Volkswillens ab. Die Unterstellung, dass diese Parteien den Staat „zur Beute“ machen und einen Rechtsstaat in einen Linksstaat umwandeln würden, zielt darauf ab, das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben.
Besonders gravierend ist die Behauptung, durch Masseneinwanderung und schnelle Einbürgerung solle die Zusammensetzung des Wahlvolkes verändert werden, was Höcke als „Putsch von oben“ bezeichnet. Ein solcher Vorwurf impliziert, dass die politische Konkurrenz systematisch und absichtlich die demokratischen Spielregeln manipuliere, um ihre Macht zu sichern. Diese Darstellung stellt die Legitimität der politischen Mitbewerber und der demokratischen Prozesse grundsätzlich in Frage.
Die Verwendung des Begriffs „Demokratieverächter“ für andere Parteien und die Unterstellung krimineller Machenschaften tragen dazu bei, die Gleichheit der Parteien und das Mehrparteienprinzip zu diffamieren. Indem die AfD-Fraktion sich als einziger „Spielverderber“ darstellt, der die vermeintlichen Missstände aufdeckt, erhebt sie implizit den Anspruch auf ein Monopol richtiger politischer Erkenntnis und Zielsetzung. Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Chancengleichheit und Vielfalt der Parteien, das für eine funktionierende Demokratie unerlässlich ist. Die Tatsache, dass dieser Kommentar in der offiziellen Fraktionszeitschrift veröffentlicht wurde, verleiht den Äußerungen zusätzliches Gewicht und zeigt, dass solche diffamierenden Ansichten nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von der Fraktion selbst getragen werden.
Die AfD Thüringen hat auf ihrer eigenen Facebook-Seite einen Post von Björn Höcke veröffentlicht, in dem er den Rückzug des Landratskandidaten Matthias Beerbaum aus dem Wahlkampf im Saale-Holzlandkreis kommentiert. Beerbaum, ein parteiloser Bewerber, zog sich zum Schutz seiner Familie und anderer Unbeteiligter zurück, nachdem er wegen der Unterstützung der AfD in den Fokus geraten war. Höcke betont, dass unter solchen Umständen keine freie und demokratische Wahl möglich ist, da die Sicherheit der Kandidaten und ihrer Familien nicht gewährleistet ist. Er macht die Regierung und die „Konformitätsmedien“ für die „Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas“ verantwortlich. Weiter erklärt er, es würde ihn nicht überraschen, wenn sich herausstellt, dass der ein oder andere Täter „seinen Lebensunterhalt durch die staatliche ‚Demokratieförderung‘ finanziert“. Zudem wird auf einem Bild über dem Post Höckes in großer Schrift die Frage gestellt, ob unter solchen Bedingungen noch freie Wahlen möglich sind.
Björn Höckes Äußerungen über den Rückzug von Matthias Beerbaum und die daraus resultierenden Implikationen für die Demokratie zielen darauf ab, das Vertrauen in die Integrität des Wahlprozesses zu untergraben. Indem er behauptet, dass die Sicherheit von Kandidaten nicht gewährleistet ist und dass extremistische Gewalt durch eine angeblich systematische Kampagne „gegen Rechts“ gefördert wird, stellt er die Legitimität des demokratischen Prozesses infrage. Diese Rhetorik ist geeignet, das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erschüttern, indem sie suggeriert, dass demokratische Prinzipien nicht mehr gewahrt würden. Ein solcher Vertrauensverlust wird weiter gefördert durch die Andeutung, dass der Staat Straftaten gegen Sympathisanten der AfD möglicherweise finanziell fördere. Besonders bedenklich ist die Andeutung, dass freie Wahlen eventuell nicht mehr möglich seien, was die Integrität des gesamten politischen Systems infrage stellt. Dies entspricht einer systematischen Verächtlichmachung des demokratischen Systems und kann als Versuch gewertet werden, die Legitimität staatlicher Institutionen zu unterminieren.
Stefan Möller äußert sich in der ersten Folge des Podcasts „Horch Ma“ von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag kritisch über den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan Kramer. Kramer hatte zuvor behauptet, dass AfD und NPD ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich den Staat zu beseitigen und eine neue Herrschaftsform aufzubauen. Möller weißt diese Behauptung als unbegründet und diffamierend zurück. Er kritisiert, dass die Medien diese Aussage unkritisch übernommen haben, ohne der AfD die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Möller betont, dass es keine Zusammenarbeit zwischen der AfD und der NPD gibt und dass Kramers Äußerungen nur dazu dienen, die AfD zu diffamieren und ihr Wachstum zu behindern. Er führt weiter aus, dass der Verfassungsschutz im Osten Deutschlands an Glaubwürdigkeit verloren hat, da er sich mehr als eine Behörde zur Bekämpfung der Opposition und weniger als eine objektive Institution präsentiert.
Stefan Möllers Aussagen zielen darauf ab, das Vertrauen in den Verfassungsschutz als staatliche Institution zu untergraben. Indem er den Verfassungsschutz als eine „Oppositionsbekämpfungsbehörde“ bezeichnet, stellt er dessen Neutralität und Legitimität infrage. Diese Rhetorik kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und die Objektivität der Institutionen des Staates erheblich schwächen. Die Behauptung, dass der Verfassungsschutz gezielt versuche, die AfD durch unbegründete Anschuldigungen zu diffamieren, trägt dazu bei, eine Atmosphäre des Misstrauens gegenüber staatlichen Behörden zu schaffen. Die Diffamierung der Institution als nicht vertrauenswürdig und als Werkzeug gegen politische Gegner kann die Wahrnehmung des Staates als verlässliche und gerechte Ordnung untergraben und trägt somit zu einer Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei.
Der AfD-Kreisverband Nordhausen verlinkt in einem Facebook-Post vom 18.08.2022 einen Artikel von „PI-NEWS“ und verbreitet damit eine stark polemisierende und staatsfeindliche Botschaft. Der Artikel thematisiert den öffentlichen Auftritt von Bundeskanzler Olaf Scholz in Neuruppin und stellt dessen Reaktion auf Proteste als naiv und fehlgeleitet dar. Es wird behauptet, dass Scholz und der Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang die Natur der Proteste falsch interpretieren und fälschlicherweise als von „Rechten, Querdenkern und Delegitimierern“ initiiert darstellen würden. Der Begriff „Delegitimierer“ wird als „monströse Sprachvergewaltigung“ bezeichnet und als Versuch gewertet, den legitimen Protest der Bürger zu kriminalisieren. Der Artikel unterstellt, dass Deutschlands Souveränität „von US-Vasallen delegitimiert“ sei und behauptet, dass sich die Bundesregierung und die Medien nun davor fürchten würden, dass die Bürger gegen die „beispiellosen politischen Zumutungen“ aufbegehren. Die Bundesregierung und der Verfassungsschutz seien daher bereit, jedes Aufbegehren mit Polizei und Bundeswehr zu zerschlagen. Schließlich wird dazu aufgerufen, dass dieser Widerstand „gewaltfrei und massenhaft“ erfolgen müsse, um die „vermeintlich schwache Legitimität“ der Regierung zu entlarven.
Die Verlinkung des Artikels von „PI-NEWS“ und die damit verbundene Verbreitung des Inhalts durch den AfD-Kreisverband Nordhausen sind ein weiterer Beleg für die strategische Kommunikation der AfD, die auf die Delegitimierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielt. Der Artikel nutzt eine stark polemisierende und diffamierende Sprache, um die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland anzugreifen. Es wird suggeriert, dass die Regierung und der Verfassungsschutz eine Verschwörung gegen das eigene Volk betreiben würden, indem sie legitime Proteste kriminalisieren und mit Begriffen wie „Delegitimierer“ stigmatisieren.
Die Verbreitung solcher Inhalte trägt zur weiteren Radikalisierung des politischen Diskurses bei und verstärkt das Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen. Indem der Artikel die Proteste gegen die Regierung als legitimen Widerstand darstellt, während er gleichzeitig eine klare Abgrenzung von extremistischen Gruppen vermeidet, wird die Grenze zwischen legitimer Kritik und staatsfeindlicher Agitation verwischt. Dies fördert ein Klima, in dem die Ablehnung der demokratischen Ordnung und die Unterstützung für radikale Positionen zunehmen können.
Die Darstellung, dass die Regierung und ihre Institutionen wie die Polizei oder Bundeswehr angeblich bereit wären, „jedes Aufbegehren zu zerschlagen“, stellt eine weitere Eskalation der Argumentation dar, die darauf abzielt, die Legitimität des Staates zu untergraben und das Bild eines repressiven Regimes zu zeichnen. Durch die Verbreitung dieser Inhalte auf ihrer offiziellen Facebook-Seite trägt der AfD-Kreisverband Nordhausen aktiv zur Verbreitung von Verschwörungstheorien und staatsfeindlichen Narrativen bei.
In der 19. Folge des Podcasts der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vom 07.03.2024 äußert sich Stefan Möller kritisch zur angeblichen Zusammenarbeit zwischen dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und dem Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes. Möller stellt die Unabhängigkeit des Rundfunks infrage und sieht in der Zusammenarbeit eine Bedrohung für die AfD, die er als stärkste politische Kraft in Umfragen darstellt. Er spekuliert, dass diese Zusammenarbeit darauf abzielt, die AfD zu diskreditieren oder in Schwierigkeiten zu bringen, beispielsweise im Zusammenhang mit einem möglichen Parteiverbot. Möller zieht Parallelen zur DDR und sieht in der angeblichen Kooperation ein Zeichen für einen „regierungstreuen“ Rundfunk, der zur Bekämpfung politischer Opposition eingesetzt wird. Darüber hinaus kritisiert er die seiner Meinung nach politisch indoktrinierenden Inhalte in Kindersendungen, wobei er explizit die Sendung „Logo“ erwähnt, in der die Lieferung von Taurus-Raketen an die Ukraine thematisiert wurde. Möller vergleicht diese Art der Berichterstattung mit Propaganda, wie sie in totalitären Regimen verwendet wurde.
Die Aussagen von Stefan Möller in diesem Podcast folgen einem typischen Muster, das auf die Delegitimierung staatlicher Institutionen und Medien abzielt. Möller stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „regierungstreu“ dar und unterstellt ihm eine Kooperation mit dem Verfassungsschutz, die auf die gezielte Bekämpfung der AfD abziele. Diese Rhetorik dient dazu, das Vertrauen in unabhängige Medien und staatliche Institutionen zu untergraben und die AfD als Opfer einer orchestrierten Kampagne darzustellen.
Besonders problematisch ist Möllers Vergleich mit der DDR, der stark überzogen ist und den öffentlichen Diskurs weiter polarisiert. Indem er den MDR mit einem Propagandaapparat eines totalitären Regimes gleichsetzt, versucht er, die Glaubwürdigkeit des Rundfunks zu zerstören und gleichzeitig die AfD als letzte Bastion der Opposition darzustellen. Diese Art der Rhetorik ist darauf ausgelegt, das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber etablierten Institutionen zu verstärken und den Eindruck zu erwecken, dass die AfD systematisch verfolgt wird.
Auch die Kritik an der Sendung „Logo“ zeigt, wie Möller die Berichterstattung in den Medien interpretiert: Er wirft den Verantwortlichen vor, Kinder gezielt zu indoktrinieren und politische Propaganda zu betreiben, was er mit Praktiken aus dem Dritten Reich vergleicht. Diese Vergleiche sind nicht nur historisch unangemessen, sondern sie tragen auch zur weiteren Radikalisierung des Diskurses bei, indem sie die Berichterstattung der Medien als staatlich gesteuert, bewusst manipulierend und gefährlich darstellen.
Insgesamt zielt Möllers Rede darauf ab, das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen zu schwächen. Durch die Darstellung des Verfassungsschutzes als „Regierungsschutzbehörde“ und die Diffamierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Instrument der Regierung versucht er, das Bild einer unterdrückenden und manipulativen Staatsmacht zu zeichnen, gegen die sich die AfD als einzig wahre Opposition behaupten muss.
In einem TikTok-Video, das René Aust am 16.02.2024 auf seinem Telegram-Kanal gepostet hat, erhebt Petr Bystron schwere Vorwürfe gegen die deutsche Regierung und die staatlichen Institutionen. Er beschreibt eine vermeintlich massive Unterdrückung jeglicher Opposition und behauptet, dass Demonstranten, insbesondere bei Anti-Corona-Demonstrationen, von der Polizei brutal behandelt wurden. Bystron spricht von Wasserwerfern im Winter, Prügelattacken und illegalen Hausdurchsuchungen bei regierungskritischen Journalisten, Ärzten und Aktivisten. Er erwähnt, dass der Organisator einer Demonstration, Michael Balwig, neun Monate ohne Gerichtsurteil inhaftiert gewesen ist, und zieht Parallelen zu Russland unter Putin, um die Schwere der Vorwürfe zu verdeutlichen.
Bystron kritisiert zudem die vermeintlich mangelnde Gewaltenteilung in Deutschland, indem er behauptet, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts direkt aus dem Bundestag dorthin gewechselt ist und regelmäßig mit dem Bundeskanzler speist. Er stellt infrage, ob es in Deutschland überhaupt eine Trennung zwischen Judikative und Legislative gebe. Weiterhin beklagt er, dass Bemühungen, diese Missstände im Europarat zu thematisieren, durch prozedurale Tricks unterbunden wurden.
Petr Bystrons Aussagen zeichnen ein extrem verzerrtes Bild der politischen und rechtlichen Situation in Deutschland. Er greift auf eine populistische und alarmistische Rhetorik zurück, die darauf abzielt, die Legitimität des deutschen Rechtsstaates zu untergraben und ein Klima der Angst und des Misstrauens zu schüren.
Die Behauptung, dass Oppositionelle systematisch unterdrückt, Demonstranten brutal behandelt und regierungskritische Journalisten verfolgt würden, entbehrt in dieser Form einer faktischen Grundlage und entspricht nicht den demokratischen Grundsätzen und der Rechtsstaatlichkeit, wie sie in Deutschland praktiziert werden. Zwar gab es bei den Anti-Corona-Demonstrationen Polizeieinsätze, die in Einzelfällen kritisch diskutiert wurden, jedoch werden in einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland solche Polizeieinsätze genauestens untersucht und sanktioniert, wenn sie nicht verhältnismäßig waren. Die Darstellung einer systematischen, gewaltsamen Unterdrückung ist jedoch stark übertrieben und entstellt die Realität.
Bystrons Darstellung des Bundesverfassungsgerichts und der angeblich mangelnden Gewaltenteilung ist ebenfalls irreführend. Die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist ein zentraler Pfeiler der deutschen Demokratie, und die Richter dieses Gerichts sind in ihrer Amtsführung unabhängig. Die Andeutung, dass der Bundeskanzler möglicherweise dessen Entscheidungen beeinflusse, ist eine unbegründete Verschwörungstheorie, die die Institutionen des Rechtsstaates diskreditiert.
Die Argumentation, dass die Polizei und Nachrichtendienste von der Regierung missbraucht würden, um Oppositionelle zu verfolgen, ist eine gängige Rhetorik in Kreisen, die die Legitimität des Staates infrage stellen wollen. Solche Behauptungen dienen dazu, ein verzerrtes Bild der Realität zu zeichnen. Insgesamt zielen Bystrons Aussagen darauf ab, den Rechtsstaat als dysfunktional und korrupt darzustellen, was im Kontext der politischen Debatte als Versuch gewertet werden kann, die Legitimität der staatlichen Ordnung zu unterminieren und das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen zu erschüttern.
Der AfD-Kreisverband Gera-Jena-SHK verbreitet in einem Facebook-Post vom 28.04.2023 die Behauptung, dass in Deutschland Familienclans, Vetternwirtschaft und „gekaufte Journalisten“ systematisch arbeiten, um die Massenmedien und die öffentliche Meinung zu lenken. In dem Post wird auf das Buch „Gekaufte Journalisten: Wie Politiker, Geheimdienste und Hochfinanz Deutschlands Massenmedien lenken“ verwiesen, das diese These untermauern soll. Der Post impliziert, dass diese angeblichen Machenschaften ein weiteres Beispiel für das angebliche Versagen der „Musterdemokraten“ seien, also der etablierten politischen Akteure in Deutschland.
Der Facebook-Post des AfD-Kreisverbands Gera-Jena-SHK bedient sich einer populistischen und verschwörungstheoretischen Rhetorik, die darauf abzielt, das Vertrauen in die freien Medien und die politische Ordnung in Deutschland zu untergraben. Die im Post aufgegriffene Theorie, dass Journalisten in Deutschland „gekauft“ seien und unter dem Einfluss von Politikern, Geheimdiensten und der Hochfinanz stünden, ist ein zentraler Bestandteil vieler Verschwörungstheorien. Diese Theorien zielen darauf ab, die Glaubwürdigkeit unabhängiger Medien zu zerstören und die Bevölkerung gegenüber den etablierten Informationsquellen zu verunsichern.
Das erwähnte Buch stammt aus dem Kopp Verlag, einem Verlag, der bekannt für die Verbreitung von rechtsesoterischen, pseudowissenschaftlichen und verschwörungstheoretischen Inhalten ist. Solche Publikationen basieren nicht auf einer fundierten Recherche oder wissenschaftlichen Methodik, sondern nutzen selektive Wahrnehmungen und Halbwahrheiten, um ein verzerrtes Bild der Realität zu zeichnen. Die Verbreitung solcher Inhalte durch den AfD-Kreisverband unterstützt eine Agenda, die darauf abzielt, das Misstrauen gegenüber etablierten Institutionen zu schüren und eine Polarisierung in der Gesellschaft zu verstärken.
Die Verwendung von Begriffen wie „Familienclans“ und „Vetternwirtschaft“ ohne konkrete Belege oder differenzierte Argumentation verstärkt diese populistische Strategie. Der Post impliziert pauschal, dass es in Deutschland eine systematische Korruption und Manipulation der Medien gibt, was weder durch die Realität noch durch seriöse Analysen gestützt wird. Vielmehr handelt es sich um eine gezielte Desinformation, die die politische Landschaft radikalisieren soll.
In der 13. Folge des Podcasts der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vom 19.12.2023 fragt Linda Winzer Stefan Möller nach einem Twitter-Post, in dem Möller einen mutmaßlichen Drogenhändler mit schwarzer Hautfarbe als „Mohren-Apotheker“ bezeichnet haben soll. Möller erklärt, dass er den Tweet in seiner Timeline nicht finden kann, aber es für möglich hält, einen solchen Witz gemacht zu haben. Er betont, dass der Kommentar als Satire gemeint gewesen ist und verweist auf die aktuelle Debatte über die Umbenennung von „Mohren-Apotheken“. Möller zieht dann eine Parallele zur DDR, indem er behauptet, dass solche Witze heute wie damals nicht akzeptiert werden und man heutzutage statt von der Stasi vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist gebrandmarkt werde.
Stefan Möllers Aussage offenbart eine problematische Haltung gegenüber rassistischen Äußerungen und der Rolle des Verfassungsschutzes. Indem er den fraglichen Post als harmlosen Witz oder Satire darstellt, versucht er, die Schwere der Äußerung zu relativieren. Der Begriff „Mohren-Apotheker“ ist jedoch tief in rassistischen Stereotypen verwurzelt und wird im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs als diskriminierend angesehen. Möllers Verharmlosung solcher Äußerungen als „flapsige Späße“ ignoriert die historischen und sozialen Konnotationen des Begriffs und trivialisiert die Auswirkungen rassistischer Sprache.
Zudem zieht Möller eine problematische Parallele zur DDR, indem er den heutigen Verfassungsschutz mit der Stasi vergleicht. Diese Gleichsetzung dient dazu, den Verfassungsschutz als eine repressive Institution darzustellen, die gegen die AfD und ihre Mitglieder vorgeht. Durch diese Darstellung versucht Möller, die Legitimität der Überwachung durch den Verfassungsschutz zu untergraben und gleichzeitig eine Opferrolle für sich und seine Partei zu konstruieren.
Im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 äußert die AfD Thüringen den Vorwurf, dass politisch aktive Bürger, die kritisch gegenüber der Asyl- und Zuwanderungspolitik auftreten und damit der Parteilinie der SPD widersprechen, einer gezielten Agitation durch staatliche Institutionen ausgesetzt sind. Diese Agitation werde insbesondere vom Thüringer Amt für Verfassungsschutz und dem zuständigen Innenminister betrieben, die beide der SPD angehören. Die Partei zieht Parallelen zwischen dem Vorgehen dieser staatlichen Organe und den Praktiken des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Die AfD Thüringen fordert daher eine Reorganisation des Verfassungsschutzes zu einem neutralen Amt, das sich strikt an Recht, Gesetz und demokratische Grundregeln hält.
Die Äußerungen der AfD Thüringen in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 beinhalten eine deutliche Kritik am Thüringer Verfassungsschutz und den zuständigen politischen Führungsorganen, die von der SPD gestellt werden. Indem die Partei das Vorgehen dieser Institutionen mit den Praktiken des MfS der DDR vergleicht, wird eine weitreichende und schwerwiegende Anschuldigung erhoben, die die Legitimität und Neutralität dieser staatlichen Organe infrage stellt.
Dieser Vergleich mit der Stasi, einer berüchtigten Repressionsbehörde des DDR-Regimes, die systematisch Bürger überwachte, verfolgte und unterdrückte, zielt darauf ab, das Vertrauen in den Verfassungsschutz und die SPD-geführte Landesregierung massiv zu untergraben. Die AfD suggeriert damit, dass der Verfassungsschutz in Thüringen nicht als unabhängige Behörde agiert, sondern politisch instrumentalisiert wird, um oppositionelle Kräfte – insbesondere solche, die die Asyl- und Zuwanderungspolitik kritisieren – zu diffamieren und zu unterdrücken.
Die Forderung nach einer Reorganisation des Verfassungsschutzes zu einem neutralen Amt steht im Kontext dieser Anschuldigungen. Die AfD möchte damit signalisieren, dass die derzeitige Struktur und Ausrichtung des Verfassungsschutzes ihrer Ansicht nach nicht mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien vereinbar sind. Diese Forderung nach Reorganisation könnte jedoch auch als Versuch gedeutet werden, den Verfassungsschutz zu schwächen oder zu delegitimieren, um die eigene politische Position zu stärken und sich gegen staatliche Überwachung und Kontrolle zu immunisieren.
In der Telegram-Nachricht des AfD-Kreisverbands Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar vom 31.05.2023 wird ein Bericht von ZDFheute zur Inflationsrate im Mai 2023 kritisiert. Der Kreisverband nimmt die Berichterstattung über eine „nur“ noch 6,1-prozentige Erhöhung der Preise als Anlass, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Regierungsfunk“ zu bezeichnen und die Berichterstattung als „Propaganda im Endstadium“ zu diffamieren.
Die Aussage spiegelt eine typische Taktik wider, bei der ein politisches Narrativ verwendet wird, um das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Medien zu untergraben. Der Begriff „Regierungsfunk“ impliziert, dass die Medien nicht unabhängig berichten, sondern die Interessen der Regierung vertreten, was im demokratischen Kontext eine schwerwiegende Anschuldigung ist. Diese Rhetorik ist darauf ausgelegt, die Glaubwürdigkeit der Medien zu unterminieren und das Publikum dazu zu bringen, die Berichterstattung als voreingenommen oder manipulativ zu betrachten.
Der Begriff „Propaganda im Endstadium“ soll suggerieren, dass die Berichterstattung nicht nur einseitig, sondern bereits auf einem Höhepunkt der Verzerrung und Irreführung angekommen sei. Dies zielt darauf ab, den Konsumenten der Nachricht in einen Zustand der Skepsis gegenüber jeglicher positiven wirtschaftlichen Nachricht zu versetzen, die nicht in das von der AfD gezeichnete Bild einer schwerwiegenden Krise passt.
Diese Art der Kommunikation kann dazu führen, dass der öffentliche Diskurs zunehmend polarisiert wird und ein erheblicher Teil der Bevölkerung das Vertrauen in etablierte Medien und Institutionen verliert. Solche Aussagen verstärken das Misstrauen und fördern eine Dichotomie von „wir gegen sie“, bei der sich die AfD als einzige wahre Oppositionskraft gegen eine vermeintlich gleichgeschaltete Medienlandschaft und Regierung positioniert.
Im Telegram-Beitrag des AfD-Kreisverbands Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar wird ein Artikel von Report24 geteilt, in dem behauptet wird, dass der Pathologe Prof. Dr. med. Arne Burkhardt bei der Autopsie eines vermeintlichen Impftoten festgestellt hat, dass Spike-Proteine, die durch die mRNA-Impfung entstanden seien, sich in den Hoden des Verstorbenen angesammelt und die dort normalerweise produzierten Spermien verdrängt haben. Der Beitrag wird mit der ironischen Bemerkung „Nebenwirkungsfrei^^“ kommentiert. Darüber hinaus wird behauptet, dass derzeit mehrere historische Pläne zur Zerstörung Deutschlands parallel umgesetzt würden, wobei explizit der Kaufman-Plan, der Morgenthau-Plan und der Vorschlag von Earnest Hooton genannt werden. Dies wird in den Kontext einer Verschwörung gestellt, nach der die deutsche Regierung als „Aufseher“ für aus- und inländische Mächte fungiere.
Die Behauptungen in dem geteilten Artikel sowie die sich hieran anschließenden Kommentare des AfD-Kreisverbands entbehren jeglicher wissenschaftlicher oder historischer Grundlage. Die Plattform Report24 verbreitete in der Vergangenheit wiederholt falsche Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die in der Nachricht erwähnten Pläne – der Kaufman-Plan, der Morgenthau-Plan und der Vorschlag von Earnest Hooton – haben unterschiedliche historische Hintergründe, werden jedoch häufig in rechtsextremen Kreisen verwendet, um Verschwörungstheorien zu stützen.
Kaufman-Plan: Der sogenannte Kaufman-Plan stammt aus einem Traktat des amerikanischen Autors Theodore Newman Kaufman, der 1941 in dem Buch „Germany Must Perish!“ die These vertrat, dass Deutschland durch Sterilisation seiner männlichen Bevölkerung und die Aufteilung seines Territoriums unter den Alliierten dauerhaft daran gehindert werden sollte, weitere Kriege zu führen. Das Buch hatte nie einen offiziellen Status und wurde auch nicht von der US-Regierung oder anderen relevanten politischen Akteuren unterstützt. Dennoch wurde es von der nationalsozialistischen Propaganda als Beleg für die vermeintliche Zerstörung Deutschlands durch die Alliierten instrumentalisiert.
Morgenthau-Plan: Der Morgenthau-Plan wurde 1944 von Henry Morgenthau, dem damaligen US-amerikanischen Finanzminister, vorgeschlagen. Er sah vor, das Deutsche Reich nach dem Zweiten Weltkrieg in einen Agrarstaat zu verwandeln, um sicherzustellen, dass Deutschland nie wieder eine militärische Bedrohung darstellen könne. Auch dieser Plan wurde nie umgesetzt und war eher Ausdruck der Stimmung während des Krieges als eine konkrete politische Strategie.
Earnest Hooton: Der Paläoanthropologe Earnest Hooton veröffentlichte 1943 den Vorschlag, die angeblich aggressive Haltung der Deutschen durch ethnische Durchmischung zu „entschärfen“. Dieser Vorschlag wurde jedoch nie politisch umgesetzt und blieb eine isolierte Meinung Hootons, ohne Resonanz in der US-amerikanischen oder internationalen Politik.
Indem der AfD-Kreisverband diese Pläne zusammen mit aktuellen Themen wie der Impfdebatte erwähnt, versucht er, historische Ängste und Verschwörungstheorien zu nutzen, um eine gegenwärtige Bedrohung zu konstruieren. Die Behauptung, dass diese Pläne aktuell umgesetzt würden, ist eine verzerrte Darstellung der Geschichte und dient dem Zweck, Misstrauen in der Bevölkerung zu schüren. Dies trägt zur Radikalisierung des politischen Diskurses bei und untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen und wissenschaftliche Erkenntnisse. Die wiederholte Bezugnahme auf solche Pläne ist typisch für rechtsextreme und verschwörungstheoretische Narrative, die darauf abzielen, eine angebliche systematische Zerstörung Deutschlands durch äußere und innere Feinde zu suggerieren.
Der AfD-Kreisverband Eichsfeld äußert in einem Facebook-Posting vom 14.04.2023, dass die Massenzuwanderung nach Deutschland in den letzten Wochen und Monaten wieder zugenommen hat und dies von Politikern der „Kartellparteien“ unter den Begriffen „Vielfalt“ und „Fachkräfte“ schöngeredet wird. Es wird behauptet, dass ein genauer Blick auf die lokale Berichterstattung zeige, dass das Eichsfeld eine vielfältige, tatkräftige und kompetente Region sei, jedoch ohne jeglichen Beitrag von Migranten. Stattdessen, so wird suggeriert, seien Migranten in den Berichten über Straftaten zu finden, die bewusst verschwiegen würden. Abschließend wird davor gewarnt, sich einreden zu lassen, dass ungesteuerte Zuwanderung notwendig sei, um Vielfalt oder Fachkräfte zu fördern.
In dem Posting wird die sogenannte „Kartellparteien“-Rhetorik verwendet, die darauf abzielt, das Mehrparteienprinzip, welches eine der zentralen Säulen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, zu delegitimieren. Die Bezeichnung „Kartellparteien“ suggeriert, dass die etablierten Parteien im Bundestag nicht mehr im Dienste des Volkes handeln, sondern vielmehr als geschlossene Gruppe agieren würden, die sich gegen die Interessen der Bürger verschworen habe. Dies steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Demokratie, die auf dem freien Wettbewerb zwischen unterschiedlichen politischen Parteien, welche verschiedene politische Meinungen und Programme vertreten, basieren.
Weiterhin wird die Rolle der Zuwanderung und der Integrationspolitik durch einseitige und diffamierende Aussagen infrage gestellt. Die Behauptung, dass Migranten hauptsächlich im Zusammenhang mit Straftaten in Erscheinung treten, bedient rassistische Stereotype und fördert eine Stimmung der Ausgrenzung und Spaltung. Die bewusste Ausklammerung positiver Beiträge von Migranten zur Gesellschaft trägt dazu bei, eine verzerrte und feindselige Wahrnehmung zu schaffen, die auf die Ablehnung von Vielfalt abzielt. Diese Rhetorik läuft der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuwider, welche die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und die Anerkennung von Vielfalt als gesellschaftlichen Wert umfasst.
Der AfD-Kreisverband Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar äußert sich in einer Telegram-Nachricht vom 19.01.2024 abfällig über Politiker der anderen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses, die den Plenarsaal während einer Rede der Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion geschlossen verlassen haben. Der Kreisverband beschreibt diesen Akt als ein Verhalten „im NSDAP-Stil“ und bezeichnete die anderen Parteien als „Kartellparteien“.
Die in der Nachricht verwendete Rhetorik greift auf den Begriff „Kartellparteien“ zurück, um die etablierten politischen Parteien herabzusetzen und ihre Legitimität infrage zu stellen. Der Begriff suggeriert, dass die etablierten Parteien nicht mehr demokratisch agieren, sondern als eine Art „Kartell“ fungieren würden, das sich gegen die Interessen des Volkes verschworen hat. Dies untergräbt das Vertrauen in das demokratische Mehrparteiensystem, das einen fundamentalen Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bildet. Die Bezeichnung als „Kartellparteien“ steht somit im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Schutz, den politische Parteien gemäß Art. 21 GG genießen. Dieser Schutz ist notwendig, um das Funktionieren des demokratischen Systems zu gewährleisten, das auf einem freien und fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen politischen Parteien beruht.
Besonders problematisch ist die Verwendung der Bezeichnung „NSDAP-Stil“ im Zusammenhang mit dem Verhalten der Politiker. Diese Aussage verharmlost die Verbrechen des Nationalsozialismus und vergleicht die demokratischen Prozesse in der Bundesrepublik auf zynische Weise mit dem Handeln einer totalitären und menschenverachtenden Diktatur. Diese Form des Vergleichs diffamiert die politische Kultur und die demokratischen Institutionen Deutschlands, indem sie die Bundesrepublik in die Nähe eines Unrechtsregimes rückt. Ein solcher Vergleich zielt darauf ab, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und in die Legitimität der politischen Parteien nachhaltig zu erschüttern.
In einem Facebook-Posting vom 06.02.2023, das von der AfD Thüringen auf ihrer eigenen Seite repostet wurde, erklärt Björn Höcke, dass die AfD innerhalb von zehn Jahren zur erfolgreichsten Parteineugründung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geworden ist. Höcke führt diesen Erfolg auf eine „Repräsentationslücke“ zurück, die durch das angebliche Abdriften der „Kartellparteien“ in einen „links-grün-woken“ Zeitgeist entstanden ist. Er behauptet weiter, dass die AfD massiv diskriminiert wird, wobei das „polit-mediale Establishment“ durch Medienagitation, parlamentarische Blockaden und sogar durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel versucht, die AfD zu „zersetzen“.
Die Äußerungen von Björn Höcke sind in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die Bezeichnung der etablierten Parteien als „Kartellparteien“ stellt eine Diffamierung dieser Parteien dar und untergräbt das in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verankerte Mehrparteienprinzip. Indem Höcke behauptet, dass diese Parteien in einen „links-grün-woken Zeitgeist“ abgedriftet sind und dadurch eine „Repräsentationslücke“ verursacht haben, spricht er ihnen im Wesentlichen die Legitimität ab, die Interessen des Volkes zu vertreten. Dies steht im Widerspruch zum Grundgesetz, das die politischen Parteien als unverzichtbaren Bestandteil der demokratischen Willensbildung anerkennt.
Die Behauptung, dass das „polit-mediale Establishment“ die AfD mit „schmutzigen Tricks“ und sogar geheimdienstlichen Mitteln zu „zersetzen“ versuche, verunglimpft nicht nur die Parteien, sondern auch den Verfassungsschutz als zentrale Institutionen des demokratischen Staates und die unabhängigen Medien. Diese Rhetorik zielt darauf ab, das Vertrauen in die demokratische Grundordnung zu erschüttern und den Staat als Ganzes infrage zu stellen. Hinzu kommt, dass diese Äußerungen in einer offiziellen Publikation der AfD Thüringen veröffentlicht wurden, was ihre Wirkung verstärkt. Indem diese diffamierenden und das politische System verächtlich machenden Aussagen über die offiziellen Kanäle der Partei verbreitet werden, legt dies eine institutionelle Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung seitens der AfD nahe.
In einem Facebook-Posting vom 16.09.2023 äußert sich Björn Höcke kritisch über die Partei „Die Linke“. Er wirft der Partei vor, sich mit Mauern und Stasimethoden auszukennen, und behauptet, dass sie symbolisch erneut eine Mauer fordert, da sie sich nicht daran gewöhnen kann, dass in einer echten Demokratie die Wähler die Richtung vorgeben und nicht das Politbüro. Höcke kritisiert auch die Thüringer CDU dafür, dass sie die Abwahl des „Genossen Ramelow“ verhindert hat. Er schließt mit der Bemerkung, „hoffen wir, daß sie [die Linke] wenigstens diesmal von einem Schießbefehl absehen“. Unter dem Post befindet sich ein Kommentar eines Anhängers, der vorschlägt, dass eine Mauer eine gute Sache sein könnte, allerdings nicht gegenüber politischen Mitbewerbern, sondern gegen die „Völkerwanderung nach Deutschland“.
Höckes Äußerungen zielen klar auf die Diskreditierung und Delegitimierung der Partei „Die Linke“ ab, indem er sie in die Nähe eines totalitären Regimes stellt. Dieser Vergleich unterstellt, dass „Die Linke“ autoritäre und undemokratische Methoden anwende, was die Partei als gleichberechtigte politische Kraft in der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage stellt. Solche Darstellungen unterminieren das Mehrparteienprinzip und stellen die Legitimität des politischen Wettbewerbs infrage, der zentral für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist.
Der Hintergrund dieses Posts ist die von „Die Linke“ vertretene „Brandmauer gegen Rechts“, also die klare Abgrenzung und das Ausschließen einer Zusammenarbeit mit der AfD. Höcke reagiert darauf, indem er „Die Linke“ als die eigentliche undemokratische Kraft darstellt, die angeblich symbolisch erneut Mauern errichten möchte. Diese Umkehr der Argumentation zielt darauf ab, die AfD als Opfer eines undemokratischen Systems zu inszenieren, während „Die Linke“ als Fortsetzung eines repressiven Regimes dargestellt wird.
Der Kommentar des Anhängers, der vorschlägt, eine Mauer sei eine gute Sache gegen eine „Völkerwanderung nach Deutschland“, verschärft die ohnehin radikale Rhetorik des Posts. Dieser Kommentar stellt nicht nur eine Verharmlosung der historischen Bedeutung von Mauern und Grenzbefestigungen dar, sondern unterstützt auch eine fremdenfeindliche Haltung.
Der AfD-Kreisverband Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar kommentiert in einer Telegram-Nachricht vom 11.02.2024 einen Zeitungsartikel über den möglichen Abzug eines Unternehmens aus Thüringen. In der Nachricht wird geäußert: „Jede Stimme für die Blockparteien ist ein Schritt in die Verarmung unseres Landes.“
Die Bezeichnung „Blockparteien“ ist eine Anspielung auf die Einheitsparteien in der DDR, die unter der Führung der SED standen und im sogenannten „Block“ zusammenarbeiteten, um die sozialistische Herrschaft zu stützen. Durch die Verwendung dieses Begriffs diffamiert der AfD-Kreisverband die aktuellen demokratischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland und setzt sie implizit mit den undemokratischen, repressiven Strukturen der DDR gleich. Diese Gleichsetzung untergräbt das demokratische Prinzip des Mehrparteiensystems, welches wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist.
Indem der AfD-Kreisverband behauptet, jede Stimme für diese sogenannten „Blockparteien“ ist ein Schritt zur „Verarmung unseres Landes“, wird den anderen Parteien jegliche positive oder legitime politische Handlungsmacht abgesprochen. Dies zielt darauf ab, die Existenzberechtigung der anderen Parteien im politischen System der Bundesrepublik zu delegitimieren und den Eindruck zu erwecken, nur die AfD sei in der Lage, das Land vor einem Niedergang zu bewahren. Solche Aussagen sind problematisch, da sie die Grundlagen des politischen Wettbewerbs und der pluralistischen Demokratie in Frage stellen und den demokratischen Diskurs erheblich beschädigen.
In einer Telegram-Nachricht vom 18.12.2022 äußert sich der AfD-Kreisverband Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar über die Befürwortung der Einwanderung nach Deutschland durch einen Vertreter der Jungen Union. In der Nachricht wird behauptet: „Egal ob CDU, Grüne oder Linke – sie verfolgen alle die transatlantische gleiche Agenda.“
Die Aussage des AfD-Kreisverbands, wonach CDU, Grüne und Linke „alle die transatlantische gleiche Agenda“ verfolgen würden, enthält mehrere problematische Elemente. Erstens wird durch die Gleichsetzung dieser Parteien suggeriert, dass sie keine eigenständigen politischen Programme vertreten würden, sondern lediglich eine fremdbestimmte, einheitliche „Agenda“ umsetzen. Diese Gleichsetzung zielt darauf ab, das Mehrparteienprinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung infrage zu stellen, indem sie die Existenzberechtigung dieser Parteien als eigenständige politische Kräfte in Zweifel zieht.
Zweitens impliziert die Erwähnung einer „transatlantischen Agenda“ eine Verbindung zu Verschwörungstheorien, die behaupten, dass westliche Länder von externen Mächten gesteuert werden. Diese Andeutungen dienen dazu, das Vertrauen in die demokratisch gewählten Parteien zu untergraben und sie als Marionetten von undemokratischen, externen Einflüssen darzustellen. Eine solche Rhetorik verunglimpft die Rolle dieser Parteien im demokratischen Prozess und stellt ihre Legitimität infrage.
In einem Facebook-Post vom 02.04.2024 behauptet Björn Höcke, die Demokratie in Deutschland sei in Gefahr, jedoch nicht durch die Opposition, sondern durch ein etabliertes „Machtkartell“. Er unterstellt, dass die Regierungsparteien und ihre Anhänger versuchen, die AfD und deren Anhänger aus dem öffentlichen Leben zu drängen, indem sie Repressionen und Einschüchterungen anwenden. Dazu zählt er den angeblichen Druck auf Firmen und Vereine, bestimmte Personen aufgrund ihrer politischen Gesinnung zu entlassen, die Kündigung von Bankkonten sowie die Bedrohung von Gastwirten, die der AfD Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Höcke spricht von einem „Repressionsapparat“, zu dem auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehöre, und warnt vor einer Eskalation dieser Maßnahmen, die bereits in „politische Schauprozesse“ und gezielte Inhaftierungen münden. Er fordert die Bürger auf, gegen diese vermeintlichen Unterdrückungsversuche vorzugehen, indem sie die „wahren Demokratiefeinde“ abwählen und als Wahlbeobachter sicherstellen, dass Wahlen korrekt ablaufen.
Das Posting von Björn Höcke beinhaltet eine Vielzahl schwerwiegender Anschuldigungen und diffamierender Behauptungen, die die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung infrage stellen. Indem er die etablierten politischen Parteien als Teil eines „Machtkartells“ bezeichnet, das angeblich durch Repressionen und Gewalt versucht, die Opposition zu unterdrücken, untergräbt Höcke das Vertrauen in die Legitimität und Integrität der politischen Institutionen in Deutschland. Diese Rhetorik stellt das demokratische Mehrparteienprinzip infrage, das essenziell für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist.
Höckes Behauptung, dass die Regierungsparteien und ihre Anhänger einen „Repressionsapparat“ aufgebaut haben, der bis hin zu politischen Schauprozessen und gezielter Inhaftierung von Oppositionellen reicht, ist eine grobe Verzerrung der Realität und zielt darauf ab, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen zu erschüttern. Solche Äußerungen suggerieren, dass Deutschland sich auf dem Weg zu einem totalitären Regime befinde, in dem abweichende Meinungen unterdrückt und Oppositionelle verfolgt würden. Dies entspricht nicht der Realität in einer funktionierenden Demokratie, in der Meinungsfreiheit, politische Teilhabe und rechtlicher Schutz gewährleistet sind.
Höckes Aufruf an die Bürger, die „wahren Demokratiefeinde“ abzustrafen und als Wahlbeobachter die Korrektheit der Wahlen zu überwachen, ist ebenfalls problematisch. Er impliziert, dass die Wahlen in Deutschland nicht mehr korrekt und fair ablaufen könnten, was erneut das Vertrauen in die demokratischen Prozesse untergraben soll.
Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landesgruppe der AfD Thüringen im Deutschen Bundestag, äußert in einem Facebook-Posting vom 24.01.2024 scharfe Kritik an der Bundesregierung und anderen politischen Parteien. Er behauptet, dass bei Demonstrationen, die sich gegen die AfD richteten, Plakate gezeigt wurden, die zum Mord an AfD-Mitgliedern aufrufen, ohne dass dies öffentlich kritisiert wurde. Er wirft Bundeskanzler Scholz und Verfassungsschutzchef Haldenwang vor, solche Demonstrationen unterstützt zu haben, und bezeichnet dies als Angriff auf die freiheitliche Demokratie. Brandner unterstellt, dass die Regierung gemeinsam mit den „Einheitsparteien“ gezielt gegen die AfD mobilisiert und dabei Mordaufrufe gegen Oppositionspolitiker in Kauf nimmt. Er prangert an, dass politische Diskussionen unterdrückt und kritische Stimmen, die Missstände ansprechen, als „rechts“ diffamiert und bedroht werden. Dies bezeichnet er als „Schande für die Demokratie“.
Die Äußerungen von Stephan Brandner in diesem Facebook-Posting stellen eine massive Verunglimpfung des demokratischen Systems und seiner Akteure dar. Indem er behauptet, dass die Regierung und „Einheitsparteien“ gezielt gegen die AfD mobilisieren und Mordaufrufe gegen Oppositionspolitiker in Kauf nehmen, stellt Brandner das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und deren Rechtsstaatlichkeit infrage. Diese Behauptungen basieren auf schwerwiegenden Vorwürfen, für die keinerlei belastbare Beweise vorgelegt werden.
Brandner spricht wiederholt von „Einheitsparteien“ und unterstellt damit, dass es in Deutschland keine echte politische Vielfalt mehr gibt, sondern lediglich eine gleichgeschaltete politische Klasse, die sich gegen die AfD als einzige wahre Opposition verbündet hat. Diese Rhetorik stellt das Mehrparteienprinzip infrage, das essenziell für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist. Die Verwendung des Begriffs „Einheitsparteien“ diffamiert das demokratische System, indem suggeriert wird, dass die politische Konkurrenz keine echte Opposition mehr zulasse und alle Parteien – mit Ausnahme der AfD – im Wesentlichen gleich seien. Diese Art der Darstellung schürt Misstrauen gegenüber den demokratischen Institutionen und spaltet die Gesellschaft.
Darüber hinaus stellt die implizite Gleichsetzung von staatlicher Propaganda mit tatsächlichen Mordaufrufen eine gefährliche Eskalation der politischen Rhetorik dar. Brandner suggeriert, dass es in Deutschland staatlich geduldete oder sogar unterstützte Gewalt gegen Oppositionelle gibt, was das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie schwer beschädigt. Solche Aussagen können potenziell dazu beitragen, politische Gewalt zu legitimieren, indem sie den Eindruck erwecken, dass die politische Ordnung in Deutschland illegitim sei und sich in einem Zustand der Unterdrückung befinde.
Der AfD Kreisverband Nordhausen äußert in einem Facebook-Posting vom 13.04.2024, dass die AfD die Stimme der Mehrheit darstellt, während die Ampel-Regierung und die CDU gegen den Willen des Volkes regieren. Diese „diktatorische“ Dynamik spiegele sich nicht nur in der Migrationspolitik wider, sondern auch in Bereichen wie Energie-, Gender- und Außenpolitik, wo eine lautstarke ideologische Minderheit den Kurs vorgebe und die Meinung der Mehrheit ignoriere. Die etablierten Parteien würden daher eine Stärkung direktdemokratischer Instrumente, wie sie die AfD fordert, fürchten, da sie ihre Macht bedroht sehen. Der Kreisverband fordert: „Ändere die Politik – und nicht das Volk.“
In diesem Facebook-Posting werden zentrale demokratische Grundsätze in Frage gestellt und das Vertrauen in die etablierten politischen Parteien erheblich untergraben. Die Aussage, die AfD sei die „Stimme der Mehrheit“, impliziert eine Monopolstellung der Partei als alleiniger Repräsentant des Volkswillens, was dem pluralistischen Wesen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht. Diese Art von Rhetorik negiert die Legitimität anderer politischer Parteien und unterstellt, dass diese „gegen das Volk“ agieren, was eine klare Ablehnung des im Grundgesetz verankerten Mehrparteienprinzips darstellt.
Die Beschreibung einer „lautstarken ideologischen Minderheit“, die den politischen Kurs diktiere und die Mehrheitsmeinung ignoriere, schürt zudem Misstrauen gegen das demokratische System und fördert ein Feindbild gegenüber politisch Andersdenkenden. Diese Rhetorik zielt darauf ab, die Legitimität der politischen Entscheidungen demokratisch gewählter Vertreter in Frage zu stellen, indem sie die Politik der aktuellen Regierung als illegitim und als Ausdruck der Interessen einer kleinen, abgekapselten Elite darstellt.
Zudem wird der Eindruck erweckt, dass die etablierten Parteien „Angst“ vor direktdemokratischen Instrumenten hätten, die angeblich die wahre Meinung des Volkes widerspiegeln würden. Diese Darstellung unterstellt den bestehenden Parteien eine bewusste Missachtung des Volkswillens und suggeriert, dass diese Parteien absichtlich gegen die Interessen der Bürger agieren würden, um ihre Macht zu sichern. Diese Argumentation delegitimiert die etablierten politischen Institutionen und verstärkt das Narrativ, dass die AfD die einzige Partei sei, die die wahren Interessen des Volkes vertritt.
In einem Interview mit Peter Weber für den Online-Sender „Hallo-Meinung“ behauptet Björn Höcke, dass es in Deutschland eine Kartellbildung im Parteiensystem gibt. Die etablierten Parteien, die er als „Altparteien“ bezeichnet, seien in den wesentlichen Politikfeldern wie Europolitik, EU-Politik, Energiepolitik, Migrationspolitik und Außenpolitik inhaltlich kaum noch zu unterscheiden. Diese Parteien würden eine Art Kartell bilden, bei dem es egal sei, welche Partei man wähle, da sie alle im Grunde dieselbe Politik verfolgten. Höcke betont, dass nur die AfD in echter Opposition zu diesem Kartell stehe. Er spricht zudem von einem „ideologischen Staat“ oder „tiefen Staat“, der selbst dann noch Einfluss ausübt, wenn eine Partei wie die AfD die Wahlen gewinnt. Diesen tiefen Staat beschreibt er als eine ideologische Macht, die in Institutionen wie Schulen, Universitäten und Redaktionen verwurzelt sei und große Beharrungskräfte habe.
Die Aussagen von Björn Höcke in diesem Interview zielen darauf ab, das Vertrauen in die etablierten politischen Parteien und in die demokratischen Institutionen insgesamt zu untergraben. Indem er die etablierten Parteien als Teil eines „Kartells“ bezeichnet, das in den wesentlichen Politikfeldern keine wirklichen Unterschiede aufweist, spricht er ihnen faktisch die Legitimität ab, als eigenständige politische Akteure zu agieren. Diese Darstellung steht im Widerspruch zu den fundamentalen Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die auf einem funktionierenden Mehrparteiensystem beruht. Die Bezeichnung der etablierten Parteien als „Kartell“ impliziert eine Art Verschwörung gegen das Volk, die durch eine gemeinsame Agenda der Macht- und Interessenwahrung motiviert sei. Dies verstärkt die Vorstellung, dass die Demokratie in Deutschland nicht mehr funktioniere, da alle relevanten Parteien gleichgeschaltet seien und nur die AfD eine „wahre“ Opposition darstelle.
Höcke greift zudem den Begriff des „tiefen Staates“ auf, den er als ideologische Macht beschreibt, die unabhängig von Wahlergebnissen und demokratischen Prozessen weiterhin Einfluss auf die Politik ausübt. Diese Rhetorik ähnelt verschwörungstheoretischen Narrativen, die davon ausgehen, dass eine unsichtbare Machtelite die tatsächliche Kontrolle über den Staat hat und somit die Demokratie faktisch außer Kraft setzt. Die Verwendung solcher Begriffe und Theorien hat das Potenzial, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen nachhaltig zu erschüttern und den Glauben an die Funktionsfähigkeit der demokratischen Prozesse zu unterminieren.
Jens Cotta, Sprecher des AfD-Kreisverbands Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar, postet am 21.04.2024 auf seiner Facebook-Seite eine kritische Bemerkung über die etablierten Parteien, indem er ihnen vorwirft, Angst vor Bürgerbeteiligung zu haben. In seinem Beitrag behauptet er, dass die AfD Volksentscheide erleichtern will, während die „Blockparteien“ diese verhindern möchten. Er schließt mit der Aussage: „Die Demokratie retten, indem man sie tötet. Komischer Humor.“ Der Beitrag bezieht sich auf einen Artikel von „Apollo News“, einem neurechten Medium, das sich als „Jugendjournalismus“ versteht und in Kooperation mit Plattformen wie Pleiteticker.de arbeitet.
Jens Cottas Aussage, die etablierten Parteien würden Volksentscheide unmöglich machen wollen, impliziert, dass diese Parteien die direkte Demokratie absichtlich unterdrücken, um ihre Macht zu sichern. Indem er diese Parteien als „Blockparteien“ bezeichnet, stellt er sie als eine einheitliche Gruppe dar, die gegen das Interesse des Volkes arbeitet. Dies untergräbt das Prinzip der Parteienvielfalt, das ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist. Der Begriff „Blockparteien“ erinnert zudem an die DDR, wo es tatsächlich keine echte politische Opposition gab, sondern ein Blocksystem, das von der SED dominiert wurde. Cottas Verwendung dieses Begriffs zielt darauf ab, die etablierten Parteien als undemokratisch darzustellen und ihre Legitimität infrage zu stellen.
Die rhetorische Aussage „Die Demokratie retten, indem man sie tötet“ verstärkt diese Diffamierung, indem sie den etablierten Parteien unterstellt, dass sie demokratische Prinzipien, insbesondere die direkte Demokratie, zerstören würden, um ihre Macht zu erhalten. Dies fördert ein Misstrauen gegenüber den etablierten politischen Institutionen und unterminiert das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie.
Besonders auffällig ist dabei die Wahl der Quelle: „Apollo News“, ein Medium, das sich selbst als „Jugendjournalismus“ bezeichnet, jedoch eng mit neurechten Plattformen wie Pleiteticker.de verbunden ist. „Apollo News“ entstand 2022 und wurde in Zusammenarbeit mit Tichys Einblick, einer weiteren neurechten Publikation, aufgebaut. Die Plattform hat sich durch das Verbreiten von Narrativen jenseits des „links-grünen Mainstreams“ hervorgetan und ist dafür bekannt, Positionen zu vertreten, die oftmals mit denen der AfD übereinstimmen. Durch das Teilen eines solchen Artikels verstärkt Cotta die Verbreitung von Inhalten, die darauf abzielen, die etablierten demokratischen Institutionen und Parteien zu delegitimieren.
Björn Höcke kritisiert in einem Post vom 10.03.2023, den die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geteilt hat, die Aufhebung seiner Immunität als Mitglied des Landtags und wirft den regierungstragenden Fraktionen vor, das Immunitätsrecht zu missbrauchen, um politische Gegner, insbesondere die AfD, zu kriminalisieren. Er bezeichnet die Praxis der Immunitätsaufhebung als politisch motivierte Farce, die nur dazu dient, seine Meinungsfreiheit einzuschränken und ihn als prominenten Oppositionspolitiker in ein schlechtes Licht zu rücken. Höcke behauptet zudem, dass der Verfassungsschutz und die Antifa gezielt seine Reden durchsuchen, um Anklagepunkte zu konstruieren, und dass die Justizausschüsse aufgrund ihrer parteipolitischen Zusammensetzung nicht bereit sind, die Meinungsfreiheit der AfD zu verteidigen.
In diesem Posting stellt Björn Höcke das System der parlamentarischen Immunität infrage, indem er behauptet, dass es von den regierenden Parteien, die er als „Parteienkartell“ bezeichnet, instrumentalisiert wird, um die Opposition, insbesondere die AfD, zu unterdrücken. Diese Darstellung zielt darauf ab, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, insbesondere in die Funktionsweise des Parlaments und die Unabhängigkeit der Justiz, zu untergraben.
Indem Höcke die etablierten Parteien als „Parteienkartell“ diffamiert und ihnen vorwirft, systematisch gegen die AfD zu agieren, greift er das Mehrparteienprinzip an, das ein zentraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist. Die Unterstellung, dass die Justizausschüsse ihre Entscheidungen auf parteipolitische Erwägungen stützen, statt auf rechtliche Grundlagen, stellt die Integrität dieser Institutionen infrage und fördert Misstrauen gegenüber dem demokratischen System. Höckes Behauptung, dass der Verfassungsschutz und die Antifa gezielt nach Wegen suchen, ihn zu kriminalisieren, um seine politische Arbeit zu behindern, dient dazu, den Rechtsstaat als willkürlich und parteiisch darzustellen. Dies widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das die Unabhängigkeit der Justiz und die Gleichheit vor dem Gesetz sicherstellen soll.
Das Posting wurde auf der offiziellen Facebook-Seite der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geteilt, was ihm zusätzliche Legitimität verleiht und zeigt, dass diese Narrative innerhalb der Partei unterstützt und verbreitet werden. Dies verstärkt die Wirkung der Aussagen und trägt dazu bei, das Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Institutionen weiter zu schwächen. Durch die bewusste Darstellung der Immunitätsaufhebung als politisches Werkzeug zur Unterdrückung der Opposition wird nicht nur die Integrität des demokratischen Systems, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerechtigkeit und Neutralität der politischen und rechtlichen Institutionen untergraben.
Der AfD-Kreisverband Nordhausen behauptet in einem Facebook-Posting vom 23.03.2024, dass die neue Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) lediglich ein Instrument der etablierten politischen Kräfte ist. Nach Ansicht des Kreisverbands zielt das BSW darauf ab, linke Mehrheiten zu festigen und damit einen echten politischen Wandel zu verhindern.
In diesem Posting stellt der AfD-Kreisverband Nordhausen die neue Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) als ein „Vehikel der Etablierten“ dar und impliziert, dass die Gründung dieser Partei lediglich dazu dient, die bestehenden Machtverhältnisse zu erhalten und einen wirklichen politischen Wandel zu verhindern. Diese Aussagen zielen darauf ab, das Vertrauen in die neue Partei zu untergraben und sie als Teil eines etablierten politischen Systems zu diskreditieren, obwohl sie sich als Alternative dazu präsentiert.
Die Diffamierung des BSW als ein Mittel, das von den etablierten Kräften gesteuert wird, greift das Prinzip der Parteienvielfalt an, das ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist. Politische Parteien sind nach Art. 21 GG ein notwendiger Bestandteil der Demokratie und sollen zur freien und gleichen politischen Willensbildung des Volkes beitragen. Die Darstellung des BSW als ein Instrument, das lediglich dazu dient, linke Mehrheiten zu konsolidieren und einen politischen Wandel zu verhindern, spricht der Partei ihre Legitimität ab und stellt ihre Existenzberechtigung infrage.
Diese Art der Rhetorik fördert Misstrauen gegenüber neuen politischen Bewegungen und Parteien und unterstützt das Narrativ, dass nur die AfD als einzige echte Oppositionspartei gegen das „System“ stehe. Solche Aussagen tragen zur Polarisierung des politischen Diskurses bei und zielen darauf ab, die AfD als einzige wahre Alternative darzustellen, während andere Parteien – selbst neue – alle als Teil eines vermeintlichen politischen Establishments dargestellt werden.
In einer Rede auf einer AfD-Veranstaltung in Erfurt bezeichnet Björn Höcke Deutschland als „besetztes Land“ und äußert scharfe Kritik an den deutschen Institutionen, insbesondere an den Gerichten und dem Verfassungsschutz. Er behauptet, dass diese Institutionen von den sogenannten „Kartellparteien“ kontrolliert und gegen die AfD eingesetzt werden. Die Gerichte seien nach „Kartellpartei-Proportz“ besetzt. Höcke unterstellt dem Verfassungsschutz, dass dieser nicht neutral handelt und möglicherweise mit antifaschistischen Strukturen zusammenarbeitet. Er führt den Fall eines suspendierten Richters an, um seine Kritik zu untermauern, und stellt das Vorgehen gegen AfD-Mitglieder als Angriff auf die parlamentarische Demokratie dar.
Björn Höcke stellt in seiner Rede das grundgesetzliche System des Rechtsstaats und insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte und des Verfassungsschutzes grundlegend infrage. Seine Aussagen, dass die Gerichte nach „Kartellpartei-Proporz“ besetzt seien und dass der Verfassungsschutz nicht neutral agiere, zielen darauf ab, das Vertrauen in diese zentralen rechtsstaatlichen Institutionen zu untergraben. Die Behauptung, dass diese Institutionen bewusst und systematisch gegen die AfD eingesetzt würden, ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die ohne fundierte Belege vorgetragen wird und die Legitimität des gesamten Rechtsstaatsprinzips infrage stellt.
Höckes Vergleich der aktuellen Situation mit einem „besetzten Land“ verstärkt die Dramatisierung und suggeriert, dass Deutschland keine echte Demokratie mehr sei. Solche Aussagen können das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung untergraben und die Bürger dazu verleiten, das bestehende politische und rechtliche System abzulehnen. Darüber hinaus wird durch die Darstellung des Falles Jens Meyer der Eindruck erweckt, dass es in Deutschland eine gezielte politische Verfolgung von AfD-Mitgliedern gebe. Diese Darstellung ist jedoch stark vereinfacht und lässt die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen außer Acht, die für die Tätigkeit von Richtern gelten. Insgesamt tragen solche Aussagen dazu bei, den Rechtsstaat als willkürlich und unfair zu delegitimieren, was den Kern des Rechtsstaatsprinzips, nämlich die Bindung der Staatsgewalt an das Recht, erheblich infrage stellt.
In einem Facebook-Posting behauptet Björn Höcke, dass im Ruhrgebiet ein blutiger Bürgerkrieg zwischen libanesischen Clans und syrischen Migranten ausgebrochen ist. Er kritisiert, dass diese Gruppen durch die deutsche Asylpolitik in das Land gekommen sind und Clanstrukturen aufgebaut haben. Höcke unterstellt den politischen Entscheidungsträgern, das Gewaltmonopol in bestimmten Regionen freiwillig aufgegeben zu haben, sodass die Konflikte nur noch durch einen Imam geschlichtet werden können. Er wirft der Regierung vor, sich mit Parallelgesellschaften abgefunden zu haben.
Björn Höcke stellt in diesem Facebook-Posting die Behauptung auf, dass der deutsche Staat in bestimmten Regionen bewusst sein Gewaltmonopol aufgegeben habe, was er als Ausdruck einer Kapitulation vor Parallelgesellschaften interpretiert. Diese Aussage zielt direkt darauf ab, das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, zu untergraben. Indem er suggeriert, dass die Konflikte nur noch von religiösen Führern und nicht mehr von staatlichen Institutionen gelöst werden können, stellt er die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates infrage.
Höcke unterstellt außerdem, dass die deutsche Asylpolitik direkt verantwortlich für die Entstehung von Clanstrukturen ist, was einer Verunglimpfung der Schutzsuchenden gleichkommt und die Diskussion auf eine stark polemische Ebene zieht. Die Darstellung von Migranten als Gefahr für die öffentliche Ordnung und als Verursacher von Gewalt ist nicht nur undifferenziert, sondern trägt auch zur Spaltung der Gesellschaft bei. Zusammengefasst tragen solche Aussagen zur Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen bei, indem sie den Eindruck erwecken, dass der Staat die Kontrolle verloren habe und nicht mehr in der Lage sei, sein Gewaltmonopol auszuüben. Dies widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaats, der auf der Grundlage der Gewaltenteilung und der rechtmäßigen Ausübung staatlicher Macht beruht.
Der AfD Kreisverband Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar kommentiert in diesem Zusammenhang einen Bericht von ARD Kontraste, der über das Friedensabkommen zwischen syrischen und libanesischen Gruppen nach Massenschlägereien im Ruhrgebiet berichtet. Der Kreisverband interpretiert dies als Beleg dafür, dass der deutsche Staat sein Gewaltmonopol aufgegeben hat und die Scharia nun das Recht übernimmt. Als „Lösung“ schlägt der Kreisverband vor, alle Beteiligten mit Flugzeugen außer Landes zu bringen, damit sie ihre Konflikte auf ihrem „angestammten Territorium“ austragen können.
Diese Aussage des AfD Kreisverbands greift direkt das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat an, indem sie unterstellt, dass der Staat sein Gewaltmonopol an nicht-staatliche, religiöse Instanzen abgegeben habe. Die Behauptung, dass die Scharia nun das Recht übernehme, ist eine unverhältnismäßige Verzerrung der Tatsachen. Diese Art der Darstellung zielt darauf ab, Angst und Unsicherheit zu schüren, indem sie suggeriert, dass das deutsche Rechtssystem nicht mehr in der Lage ist, seine grundlegenden Funktionen zu erfüllen.
Der Vorschlag, alle beteiligten Personen auszufliegen und ihnen so das Recht auf ein faires Verfahren und eine differenzierte Behandlung zu verweigern, widerspricht klar den Grundsätzen des Rechtsstaats. Dieser Vorschlag negiert die individuellen Rechte der Betroffenen und ignoriert die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Überprüfung von Sachverhalten.
Zudem bedient der Kommentar eine feindselige und abwertende Rhetorik gegenüber Migranten und spielt auf stereotypische Vorstellungen an, die eine gesellschaftliche Spaltung weiter vertiefen könnten. Solche Äußerungen tragen zur Untergrabung des Rechtsstaatsprinzips bei, indem sie dessen Legitimität und die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen in Frage stellen.
In einem Interview mit dem Online-Sender AUF1 äußert Björn Höcke, dass viele Menschen aufgrund der Corona-Maßnahmenpolitik das Vertrauen in den Staat verloren haben. Er stellt das gegenwärtige politische System als „nicht mehr demokratisch“ dar und betont, dass die AfD im Gegensatz zu den etablierten Parteien eine echte Opposition gegen dieses System bildet. Höcke kritisiert die Erosion des Vertrauens in staatliche Institutionen, was er als „erschreckend“ bezeichnet, und wirft der Justiz sowie der Staatsanwaltschaft vor, politisch gesteuert zu sein und Urteile zu fällen, die für den gesunden Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar sind.
Die Äußerungen von Björn Höcke sind ein deutlicher Angriff auf das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. Indem er das politische System als „nicht mehr demokratisch“ bezeichnet und den Justizorganen politische Steuerung unterstellt, greift er die Funktionsweise der Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip an. Dies ist besonders problematisch, weil er suggeriert, dass das gesamte System, einschließlich der Justiz, nicht mehr neutral und unparteiisch ist, sondern politisch beeinflusst wird. Die Aussagen zielen darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen und in die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben. Solche Aussagen können das demokratische Fundament und die Legitimität des Rechtsstaats schwächen, indem sie Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz säen.
Björn Höcke äußert in einem Podcast der Thüringer AfD-Fraktion, dass er die Medien als eine „Hetzmeute“ wahrnimmt, die ihn seit Jahren gezielt verfolgen. Er deutet an, dass die Medien in Zusammenarbeit mit der Justiz ein „abgekartetes Spiel“ spielen, um ihn und andere Oppositionelle zu Fall zu bringen. Höcke stellt die Unabhängigkeit der Justiz in Frage, insbesondere im Hinblick auf die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Deutschland. Er behauptet, dass die Gewaltenteilung in Deutschland an vielen Stellen durchbrochen ist, was seiner Ansicht nach die demokratische Entwicklung des Landes gefährdet.
Björn Höcke suggeriert durch seine Aussagen, dass es in Deutschland eine enge Verbindung zwischen den Medien und der Justiz gibt, die sich gegen ihn und seine politischen Mitstreiter richten würde. Indem er von einem „abgekarteten Spiel“ spricht, das sowohl von den Medien als auch von der Justiz betrieben wird, stellt er das Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Frage. Dies deutet auf eine gezielte Delegitimierung des Rechtsstaatsprinzips hin, da er den Eindruck erweckt, dass die Justiz nicht mehr unabhängig agiert, sondern politisch instrumentalisiert wird. Solche Aussagen können das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz erheblich untergraben, was potenziell das Funktionieren der demokratischen Institutionen gefährdet.
Falko Graf, Mitglied im Vorstand des AfD Kreisverbands Süd-Ost-Thüringen, äußert in einem Facebook-Posting den Verdacht, dass Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster bereits im Vorfeld beschlossen worden sind. Mit einem ironischen Unterton hinterfragt er die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere in Bezug auf die am 13.05.2024 gefällten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster, die die Beobachtung der AfD und ihrer Jugendorganisation durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig bestätigen.
Falko Grafs Äußerung deutet auf eine fehlende Unabhängigkeit der Justiz hin. Indem er andeutet, dass die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster bereits im Vorfeld beschlossen wurden, stellt er die Integrität und Unparteilichkeit des Gerichts infrage. Solche Aussagen können das Vertrauen in die Rechtsprechung und die Rechtsstaatlichkeit untergraben, insbesondere wenn sie aus einer Position innerhalb einer politischen Partei stammen. Derartige Behauptungen laufen Gefahr, das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung zu delegitimieren, indem sie nahelegen, dass die Justiz politisch beeinflusst sei und ihre Entscheidungen nicht auf unabhängiger rechtlicher Prüfung basieren.
In ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 in Thüringen fordert die AfD Thüringen eine stärkere Bekämpfung und Verfolgung von Gewaltkriminalität, Sexualstraftaten, Drogen- und Einbruchskriminalität sowie politisch oder religiös motivierter Kriminalität. Dabei kritisiert sie insbesondere die rot-rot-grüne Landesregierung, die sie der Ignoranz gegenüber Straftaten aus dem linksextremen Unterstützerkreis beschuldigt, und fordert eine Rückkehr zu einer strikten Durchsetzung des Rechtsstaats.
Die Forderung der AfD Thüringen, den „Rechtsstaat wieder in Vollzug zu setzen“, kann implizit als Unterstellung verstanden werden, dass der Rechtsstaat unter der aktuellen Landesregierung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Durch die Behauptung, dass die Landesregierung Straftaten aus dem linksextremen Bereich ignoriere, stellt die AfD nicht nur die Objektivität der Rechtsdurchsetzung infrage, sondern suggeriert auch, dass der Staat selektiv bei der Strafverfolgung vorgeht. Solche Aussagen haben das Potenzial, das Vertrauen in die Gleichbehandlung aller Bürger durch den Staat zu untergraben und den Eindruck zu erwecken, dass der Rechtsstaat parteipolitisch instrumentalisiert wird. Damit kann die AfD einen Keil zwischen verschiedene politische Lager und die Wahrnehmung der Gerechtigkeit im Rechtsstaat treiben, was für den Zusammenhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung problematisch sein könnte.
Björn Höcke äußert in einem Facebook-Posting die Ansicht, dass es in Deutschland zu einer Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats kommt. Er führt verschiedene Beispiele an, wie den Fall von Arne Schönbohm, den er als Politskandal bezeichnet, und behauptet, dass der Verfassungsschutz als persönliches Machtinstrument der Innenministerin missbraucht wurde. Zudem kritisiert er das Vorgehen von Behörden bei der Zuweisung von Zuwanderern und das Gesetzgebungsverfahren zum geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG), das er als undemokratisch und intransparent beschreibt. Höcke sieht diese Entwicklungen als Verfallssymptome des Rechtsstaates.
Björn Höckes Aussage deutet darauf hin, dass er die Legitimität und Funktionsweise des bundesdeutschen Rechtsstaates in Frage stellt. Indem er von einer „Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats“ spricht und konkrete Fälle anführt, in denen angeblich rechtsstaatliche Prinzipien verletzt wurden, zeichnet er ein stark negatives Bild der gegenwärtigen politischen und rechtlichen Zustände in Deutschland. Die Behauptungen, dass der Verfassungsschutz missbraucht wurde und dass das Gesetzgebungsverfahren zum GEG bewusst manipuliert wurde, um parlamentarische Verfahren zu umgehen, können das Vertrauen in die Integrität staatlicher Institutionen untergraben. Diese Art der Kritik, die den Rechtsstaat als grundlegend beschädigt darstellt, kann als delegitimierend wirken und könnte darauf abzielen, die Akzeptanz des bestehenden politischen Systems zu schwächen. Solche Aussagen sind problematisch, da sie den Eindruck erwecken, dass grundlegende rechtsstaatliche Mechanismen nicht mehr funktionieren, was das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttern kann.
Björn Höcke äußert in einem Facebook-Posting Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz im rot-rot-grün regierten Thüringen. Er bezeichnet ein Gerichtsverfahren gegen einen Familienrichter, der Maßnahmen der Regierung zur Maskenpflicht hinterfragt hatte, als „Masken-Schauprozess“. Höcke suggeriert, dass das Verfahren politisch motiviert ist und als Abschreckung gegen kritische Richter dient. Er erwartet ein „politisches Urteil“ und kündigt an, die Vorgänge im Rahmen eines zukünftigen Untersuchungsausschusses genau prüfen zu lassen.
Björn Höcke stellt in seinem Posting die Unabhängigkeit der Justiz in Thüringen infrage und unterstellt, dass das Verfahren gegen den Familienrichter politisch motiviert ist. Diese Aussage deutet darauf hin, dass Höcke das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz untergraben möchte, indem er suggeriert, dass das Gerichtsurteil bereits feststeht und von politischen Motiven geleitet ist. Solche Aussagen können das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die Unparteilichkeit der Justiz schwächen, indem sie die Wahrnehmung fördern, dass die Justiz nicht unabhängig, sondern politisch beeinflusst ist. Diese Art der Kritik zielt auf die Delegitimierung des Rechtsstaates ab und kann das öffentliche Vertrauen in die Rechtsprechung und die Gewaltenteilung erheblich beeinträchtigen.
Stefan Möller äußert in einem Podcast der AfD-Fraktion Thüringen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der während der Corona-Pandemie verhängten Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten. Er kritisiert die Gerichte dafür, dass sie diese Maßnahmen als rechtskräftig anerkannt haben, obwohl sie seiner Ansicht nach auf wissenschaftlich nicht haltbaren Grundlagen basierten. Möller deutet an, dass die Justiz und insbesondere die höchsten Gerichte politische Entscheidungen gedeckt haben, anstatt diese kritisch zu hinterfragen. Er vermutet einen Zusammenhang zwischen der Auswahl der Richter durch die Politik und den gerichtlichen Entscheidungen, und unterstellt, dass die Gerichte wissenschaftliche Argumente zugunsten der Regierungsmeinung ignoriert haben.
Stefan Möller stellt in seiner Aussage die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz infrage, indem er andeutet, dass die Gerichte politisch motivierte Entscheidungen getroffen haben. Seine Kritik zielt darauf ab, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, indem er suggeriert, dass die Gerichte nicht unabhängig, sondern von politischen Erwägungen geleitet sind. Die Behauptung, dass wissenschaftliche Argumente zugunsten der Regierungslinie ignoriert wurden, verstärkt den Eindruck, dass die Justiz ihre Rolle als unabhängige Kontrollinstanz nicht erfüllt habe. Diese Art der Delegitimierung kann das Vertrauen in die Gerichte und das gesamte rechtsstaatliche System erheblich beeinträchtigen. Möllers Äußerungen sind besonders problematisch, da sie die Grundlage des Rechtsstaatsprinzips – die Unabhängigkeit der Justiz – in Zweifel ziehen und eine politische Einflussnahme auf die Rechtsprechung insinuieren.
In einem Facebook-Posting kritisiert Björn Höcke das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie,“ das zwei Jahre zuvor im Bundestag verabschiedet wurde. Er wirft den Gesetzgebern und Richtern vor, trotz absehbarer negativer Folgen und trotz der angeblichen Einsicht des Paul-Ehrlich-Instituts, schwerwiegende Maßnahmen ergriffen und dabei die öffentliche Debatte unterdrückt zu haben. Höcke betont, dass die Verantwortlichen für die durch das Gesetz verursachten Schäden zur Rechenschaft gezogen werden müssen und berichtet, dass bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen etwa 600 Verantwortliche bei der Bundesanwaltschaft eingereicht wurde. Dabei zeigt er sich pessimistisch hinsichtlich des Erfolgs solcher Verfahren in Deutschland und betont die Notwendigkeit, internationale Gerichte anzurufen.
Björn Höckes Äußerungen in diesem Facebook-Posting zielen darauf ab, die Legitimität des deutschen Rechtssystems in Frage zu stellen, indem er sowohl das Gesetzgebungsverfahren als auch die nachfolgende Rechtsprechung kritisiert. Er unterstellt, dass die von ihm als „Zwangsmaßnahmen“ bezeichneten Instrumente zur Impfprävention gegen COVID-19 auf unsoliden wissenschaftlichen Grundlagen basierten und dass eine öffentliche Debatte darüber systematisch unterdrückt wurde. Dabei stellt er die Unabhängigkeit der Justiz infrage, insbesondere durch die Andeutung, dass die Richter, die das Gesetz nicht infrage stellten, ihrer Kontrollfunktion nicht nachgekommen seien und sich stattdessen dem „Regierungsnarrativ“ angeschlossen hätten. Höcke äußert explizit Zweifel an der Erfolgsaussicht nationaler Verfahren und legt nahe, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig genug ist, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dies rechtfertigt für ihn die Notwendigkeit, internationale Rechtsinstanzen anzurufen. Diese Aussage deutet darauf hin, dass er dem deutschen Rechtsstaat nicht zutraut, gerecht über die Vorgänge zu urteilen, was eine erhebliche Delegitimierung der deutschen Rechtsstaatlichkeit impliziert. Solche Aussagen können dazu beitragen, das Vertrauen in die nationalen rechtsstaatlichen Institutionen zu untergraben, indem sie suggerieren, dass diese Institutionen politisch beeinflusst und daher unfähig seien, unabhängig und gerecht zu handeln.
In einem Facebook-Post behauptet Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, dass der Thüringer Innenminister Maier faschistoide Züge aufweist. Er wirft Maier vor, die Landesverfassung ändern zu wollen, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern, und bezeichnet ihn als einen Feind der Demokratie, der seine Macht mit fragwürdigen Mitteln zu sichern versucht.
Diese Aussage zielt auf eine gezielte Delegitimierung der rechtsstaatlichen Institutionen und Verfahren ab. Die Behauptung, der Thüringer Innenminister weise „faschistoide Züge“ auf und setze den Verfassungsschutz als Wahlkampfinstrument gegen die AfD ein, ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die darauf abzielt, das Vertrauen in die demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen des Landes zu untergraben.
Indem Brandner den Innenminister und die Regierungsparteien als „wahre Feinde der Demokratie“ und „Verfassungsfeinde“ bezeichnet, werden die rechtmäßigen staatlichen Akteure und deren Entscheidungen pauschal diskreditiert. Solche Aussagen unterstellen, dass die demokratisch legitimierten Institutionen ihre Macht missbrauchen und das Rechtsstaatsprinzip nicht achten würden. Dies widerspricht den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung, da hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die staatlichen Institutionen nicht im Einklang mit den Prinzipien der Verfassung handeln würden.
Die Aussage ist deshalb problematisch, weil sie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats gefährden kann und geeignet ist, das Bild eines korrupten und manipulativen Staates zu zeichnen.
Der AfD-Kreisverband Nordhausen hat einen Artikel der „Jungen Freiheit“ geteilt, in dem behauptet wird, dass die Einbürgerungspläne von Innenministerin Faeser darauf abzielen würden, das deutsche Volk „radikal umzubauen“ und „faktisch zu ersetzen.“ Der Kreisverband kommentiert dies mit der Aussage, dass massenhafte Einbürgerungen die deutsche Grundordnung abschaffen.
Die Aussage des AfD-Kreisverbandes Nordhausen stellt eine pauschale und alarmierende Behauptung dar, die darauf abzielt, die Einbürgerungspläne der Bundesregierung als Bedrohung für die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung darzustellen. Durch die Formulierung, dass „massenhaft die ganze Welt eingebürgert“ werde und dadurch „unsere Grundordnung abgeschafft“ werde, wird impliziert, dass die Integrität und Kontinuität der deutschen Staatsordnung durch die Einbürgerung von Menschen mit Migrationshintergrund gefährdet sei.
Diese Rhetorik greift direkt das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und deren Entscheidungen an, insbesondere die des Innenministeriums. Die Behauptung, dass die Einbürgerung von Ausländern die „Grundordnung“ abschaffen würde, ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass die Regierung bewusst gegen die Interessen des Volkes handelt und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Es wird eine Unvereinbarkeit zwischen der bestehenden deutschen Staatsordnung und den geplanten Einbürgerungen suggeriert, was eine grundlegende Ablehnung der aktuellen Regierungspolitik sowie der Entscheidungen der staatlichen Institutionen bedeutet.
Im Kontext der Delegitimierung des Staates ist diese Aussage problematisch, da sie das Vertrauen in die staatliche Ordnung und die demokratischen Prozesse untergräbt. Die zugrunde liegende Rhetorik, die von einem „Umbau“ und „Ersatz“ des Volkes spricht, bedient zudem ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das in direktem Widerspruch zu den pluralistischen Grundsätzen des Grundgesetzes steht. Dies kann als Versuch interpretiert werden, die Legitimität der Einbürgerungspolitik in Frage zu stellen und eine Spaltung innerhalb der Gesellschaft zu fördern.
Jan Abicht äußerte in einem Facebook-Posting am 6. Dezember 2021, dem Tag der Vorstellung des Ampel-Kabinetts der Bundesregierung, dass an diesem Tag der „Untergang der deutschen Wirtschaft, der deutschen Wissensgesellschaft und der bisherigen bürgerlichen Grundordnung“ verkündet wird. Er vergleicht die zukünftige Regierung mit einem Schritt in den „Chinesenkommunismus“ und zeigt sich spöttisch gegenüber den angekündigten Ministerbesetzungen.
Die Aussage von Jan Abicht enthält eine scharfe Kritik an der neuen Bundesregierung und insbesondere an ihrer ideologischen Ausrichtung. Indem er behauptet, dass mit der Vorstellung des Ampel-Kabinetts der „Untergang der deutschen Wirtschaft, der deutschen Wissensgesellschaft und der bisherigen bürgerlichen Grundordnung“ eingeleitet wird, stellt er die Legitimität und Kompetenz der neuen Regierung fundamental in Frage.
Der Vergleich mit „Chinesenkommunismus“ suggeriert zudem, dass die Regierung eine extrem autoritäre und staatsdirigistische Politik verfolgen würde, die in keiner Weise mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands vereinbar sei. Diese Rhetorik zielt darauf ab, die Regierung als Gefahr für die bestehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen darzustellen und die staatlichen Institutionen zu delegitimieren.
Abichts Äußerungen tragen deutlich zur Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen bei, indem sie die demokratisch gewählte Regierung als illegitim und destruktiv darstellen. Durch die Verwendung von Begriffen wie „Chinesenkommunismus“ und die pauschale Behauptung, dass der „Untergang“ Deutschlands bevorstehe, wird eine extreme Polarisierung gefördert und das Vertrauen in die staatliche Ordnung untergraben.
Björn Höcke äußert in einem Facebook-Posting, dass der Thüringer Innenminister Maier durch seine Maßnahmen während der Corona-Pandemie und durch sein Bestreben, ein Verbot der AfD zu unterstützen, einen „totalitären Charakter“ offenbart. Höcke wirft Maier vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen, indem er Grundrechte beschneidet und die parlamentarische Opposition unterdrückt.
Björn Höckes Aussage zielt darauf ab, den Thüringer Innenminister Maier als Feind der demokratischen Grundordnung darzustellen. Indem Höcke Maier einen „totalitären Charakter“ zuschreibt und ihm unterstellt, Grundrechte und das Recht auf parlamentarische Opposition beseitigen zu wollen, greift er das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und die demokratische Ordnung direkt an. Höcke stellt den Innenminister als jemanden dar, der die demokratische Grundordnung selbst in Frage stellt und durch seine Handlungen bewusst demokratische Prinzipien untergräbt.
Diese Aussage kann als Ausdruck einer Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen interpretiert werden. Durch die scharfe Kritik an den Maßnahmen des Innenministers während der Corona-Pandemie und die Behauptung, dass Maier die AfD und ihre Wähler gezielt unterdrücken wolle, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Unparteilichkeit staatlicher Institutionen systematisch untergraben. Höckes Rhetorik trägt dazu bei, die Legitimität der demokratisch gewählten Regierung in Frage zu stellen und sie als Bedrohung für die demokratische Grundordnung darzustellen.
Die Behauptung, dass Maier das „Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition“ beseitigen wolle, ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die nicht nur die politische Legitimation Maiers, sondern auch die Integrität der demokratischen Prozesse in Thüringen angreift. Insgesamt ist diese Aussage ein deutliches Beispiel für die gezielte Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen, indem staatlichen Akteuren unterstellt wird, sie würden bewusst und systematisch gegen die demokratische Grundordnung agieren.
In einem Facebook-Posting behauptet Björn Höcke, dass die Regierung und die Medien aktiv zur „Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas“ beitragen, indem sie Kampagnen „gegen Rechts“ initiieren. Er unterstellt, dass durch Verbotsdebatten, staatlich finanzierte Demonstrationen und Maßnahmen gegen Regierungskritiker, gewalttätige Gruppen ermutigt werden, noch weiter zu gehen. Zudem äußert er die Vermutung, dass einige Täter möglicherweise durch staatliche Mittel im Rahmen der „Demokratieförderung“ finanziert werden.
Björn Höcke stellt in seiner Aussage die Regierung und die Medien als treibende Kräfte hinter einer angeblichen Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas dar. Durch die Behauptung, dass staatlich geförderte Kampagnen und Maßnahmen gegen „Rechts“ zur „Entrechtung von Regierungskritikern“ führen würden, versucht er, den Staat als repressiv und antidemokratisch darzustellen. Höcke unterstellt, dass der Staat nicht nur die Meinungsfreiheit einschränkt, sondern auch direkt oder indirekt Gewalt gegen oppositionelle Kräfte befördert.
Diese Darstellung zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu untergraben und sie als Feinde der Demokratie zu präsentieren. Die insinuierte Verbindung zwischen staatlicher „Demokratieförderung“ und gewalttätigen Gruppen ist besonders problematisch, da sie eine Verschwörungstheorie nahelegt, die den Staat und seine Programme zur Förderung der Demokratie als kriminell oder zumindest moralisch verwerflich darstellt.
Höckes Rhetorik trägt zur Delegitimierung des Staates bei, indem er die Motive und Maßnahmen der Regierung grundsätzlich in Frage stellt und sie als gezielte Angriffe auf die Opposition und die Meinungsfreiheit interpretiert. Diese Form der Kritik ist nicht nur polemisch, sondern stellt die Rechtmäßigkeit und Legitimität staatlicher Handlungen in einem derart negativen Licht dar, dass die Grundfesten des demokratischen Rechtsstaates infrage gestellt werden. Solche Aussagen können die öffentliche Wahrnehmung des Staates als unparteiische und schützende Instanz erheblich beschädigen und das Vertrauen in die demokratische Ordnung weiter erodieren.
Jan Abicht äußert in einem Facebook-Posting am 17. Mai 2024, dass jeder, der bei der Europawahl und der Landtagswahl im Jahr 2024 eine bestimmte politische Richtung wählt, den Untergang der Gesellschaft als Wirtschaftsnation wählt. Er warnt davor, dass eine solche Wahl zu einem Erwachen in einer „Grünmaoistischen Staatsideologie à la China“ führt und spricht von einem „katastrophalen Umbau unserer Gesellschaft hin in den Kommunismus“, den nur die eigene politische Bewegung stoppen kann.
Die Aussage von Jan Abicht impliziert eine deutliche Ablehnung und Delegitimierung der CDU und ihrer Pläne. Durch die drastische Rhetorik, in der von einem „katastrophalen Umbau“ der Gesellschaft und einer „Grünmaoistischen Staatsideologie à la China“ gesprochen wird, wird suggeriert, dass die Pläne eine fundamentale Bedrohung der bestehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung darstellen würden. Solche Aussagen können dazu beitragen, das Vertrauen in den demokratischen Prozess und die Legitimität gewählter Parteien zu untergraben.
Die Bezugnahme auf den „Kommunismus“ und die Assoziation mit „China“ verstärken die Polemik und zielen darauf ab, Ängste vor totalitären Systemen zu schüren, indem eine radikale und undifferenzierte Gegenüberstellung zwischen der eigenen politischen Ausrichtung und der der politischen Gegner vorgenommen wird. Dies kann als eine Form der delegitimierenden Rhetorik angesehen werden, die darauf abzielt, den politischen Gegner nicht nur als falsch, sondern als grundlegend gefährlich darzustellen.
Stefan Möller, Mitglied der AfD Thüringen, äußert sich in einer Plenarrede im Thüringer Landtag kritisch gegenüber den Regierungsparteien, insbesondere der SPD. Er wirft ihnen vor, die Opposition durch den Einsatz staatlicher Mittel wie den Verfassungsschutz und die „Beschnüffelung“ privater Treffen zu bekämpfen. Möller vergleicht diese Praktiken mit denen totalitärer Regime und unterstellt der SPD, dass sie aus der Geschichte gelernt hat, wie man die Opposition „vernichten“ muss. Er stellt außerdem die Behauptung auf, dass aktuelle politische Maßnahmen und Aussagen der SPD und ihrer Vertreter Volksverhetzung darstellen und dass Deutschland nicht vor einer Rückkehr zur NS-Zeit steht, sondern sich in eine DDR 2.0 entwickelt.
Die Äußerungen von Stefan Möller zeigen eine starke Ablehnung der gegenwärtigen staatlichen Institutionen und ihrer Vertreter. Durch die Gleichsetzung der SPD und ihrer Maßnahmen mit totalitären Praktiken wird eine delegitimierende Rhetorik verwendet, die darauf abzielt, das Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Institutionen zu untergraben. Möller stellt die Handlungen der Regierungsparteien als Ausdruck eines „totalitären Charakters“ dar, was die Legitimität dieser Parteien infrage stellt und impliziert, dass sie sich außerhalb der demokratischen Normen bewegen.
Besonders problematisch ist der Vergleich der aktuellen politischen Lage mit totalitären Regimen, insbesondere der DDR. Diese Vergleiche verharmlosen die Geschichte und unterstellen der aktuellen Regierung eine fundamentale Bedrohung der demokratischen Grundordnung. Dies kann dazu führen, dass Anhänger der AfD sowie andere Bürger das Vertrauen in die demokratischen Institutionen verlieren und die Legitimität der Regierung infrage stellen.
Weiterhin wird durch die Unterstellung, dass politische Maßnahmen der Regierung „Volksverhetzung“ darstellen würden, der rechtliche Rahmen der Meinungsfreiheit und des politischen Diskurses in Deutschland stark angegriffen. Diese Art von Rhetorik kann das politische Klima weiter polarisieren und trägt zur Erosion des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit bei.
In einem Facebook-Posting äußert die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag den Verdacht, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Familienrichter aus Weimar politisch motiviert ist und auf die Disziplinierung von Richtern abzielt, die sich kritisch gegenüber den Corona-Maßnahmen geäußert haben. Die Fraktion sieht diese Zweifel durch die Verteidigung des Angeklagten bestätigt und kündigt an, das Urteil intensiv zu prüfen. Zudem wird angedeutet, dass das Urteil ein fatales Signal aussenden könnte, wonach schwere Grundrechtseingriffe sanktionslos bleiben, während diejenigen bestraft werden, die sich für die Rechte der Betroffenen eingesetzt haben.
Die Aussage der AfD-Fraktion zielt darauf ab, die Legitimität und Unabhängigkeit des Justizverfahrens infrage zu stellen und den Eindruck zu erwecken, dass die Justiz politisch gesteuert wird, um kritische Stimmen zu disziplinieren. Indem die Fraktion andeutet, dass schwerste Grundrechtseingriffe ungestraft bleiben, während diejenigen, die sich für die Rechte der Betroffenen einsetzen, verfolgt werden, wird der Eindruck erweckt, dass der Rechtsstaat in dieser Angelegenheit versagt. Dies stellt eine Form der Delegitimierung rechtsstaatlicher Verfahren dar, indem der Eindruck einer politisch beeinflussten Justiz vermittelt wird.