Muslim- bzw. Islamfeindlichkeit

Thematische Einführung


Muslimfeindlichkeit bezeichnet eine generalisierende Herabwürdigung von Menschen, die tatsächlich oder nur vermutet Muslime sind (Diekmann, Muslim*innen- und Islamfeindlichkeit, S. 89). Die Abwertung von Muslimen wird oft verknüpft mit einer Abwertung des Islams und einer Abwertung religiöser Aktivitäten und Verhaltensweisen. Pauschal diffamierende und herabsetzende muslim- und islamfeindliche Aussagen verletzen die Menschenwürde und können Ausdruck eines Bestrebens sein, die Geltung der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte für Teile der Bevölkerung außer Kraft zu setzen (VG Berlin, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 71.15, BeckRS 2016, 54485).

Die Menschenwürdegarantie schützt den sozialen Wert- und Achtungsanspruch eines Menschen und verbietet es, der angegriffenen Person oder dem Mitglied der angegriffenen Personengruppe das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abzusprechen und sie als minderwertiges Wesen zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 – 1 BvR 698/89, BVerfGE 87, 209; VG Berlin, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 71.15, BeckRS 2016, 54485).

Pauschale und plakative Darstellungen und Verdächtigungen von Muslimen als dumm, instinktiv kriminell, gefährlich und nicht integrierbar können muslimfeindliche Einstellungen belegen (OVG Münster, Beschluss vom 08.07.2009, 5 A 203/08, BeckRS 2009, 36107). Durch die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder auch nur neutraler Berichte über Muslime (VG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2007, 22 K 1286/06, BeckRS 2008, 31287) wird versucht, einen unüberbrückbaren Gegensatz zwischen Muslimen und anderen Bevölkerungsgruppen zu schaffen (VG Berlin, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 71.15, BeckRS 2016, 54485). Diese Herabsetzungen und die Ausgrenzung sind darauf ausgerichtet, Ängste, Unsicherheiten, Vorurteile und Hass zu schüren. Sie sind damit letztlich auch geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber diesen Personengruppen zu bereiten (VG Berlin, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 71.15, BeckRS 2016, 54485). 

Besonders deutlich wird diese Pauschalisierung durch die Gleichsetzung der Religion des Islam mit dem Islamismus. Derartige undifferenzierte Verunglimpfungen von allen Muslimen als Islamisten, das heißt als Anhänger von extremistischen und aggressiven islamistischen Strömungen, zielen auf die Herabsetzung sich zum muslimischen Glauben bekennender Menschen ab und können als Ablehnung ihrer Existenzberechtigung aufgefasst werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011, 1 B 111.10, BeckRS 2012, 46215).

Darüber hinaus könnten muslim- und islamfeindliche Aussagen auch auf eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Einschränkung der Religionsfreiheit abzielen. Das Grundgesetz schützt gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG die Religionsfreiheit, das heißt die Freiheit der inneren Überzeugung und Gedanken in Glaubensfragen, sowie die Religionsausübungsfreiheit, also die äußere Freiheit, seinen Glauben zu bekunden und zu verbreiten (BVerfG, Urteil vom 11.04.1972 – 2 BvR 75/7, BVerfGE 33, 23). Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung entsprechend zu handeln (BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 – 2 BvR 1436/02, BVerfGE 208, 282). Die Gleichsetzung der Religion des Islam mit dem Islamismus, die Verunglimpfung des Islam als „Teufelswerk“ und „gefährlichen Aberglauben“ oder Forderungen von Verboten von Moschee-Neubauten und die Zulassung muslimischer Gebetsräume nur in Außenbezirken kann darauf hindeuten, dass der Islam als Religion zurückgedrängt werden soll und die Ausübung der Religionsfreiheit von Muslimen eingeschränkt werden soll (VG Berlin, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 71.15, BeckRS 2016, 54485).

Verfassungswidrige muslim- und islamfeindliche Aussagen sind von muslim- oder islamkritischen, aber verfassungsrechtlich unerheblichen Meinungsäußerungen abzugrenzen. Das Grundgesetz schützt in Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG das Recht auf Meinungsfreiheit, das heißt das subjektive Recht auf freie Rede. Der Begriff der Meinung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ist grundsätzlich weit zu verstehen (BeckOK GG/Schemmer GG Art. 5 Rn. 4). Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet, das heißt die Meinungsfreiheit kann unter anderem durch oder aufgrund von allgemeinen Gesetzen gemäß Art. 5 Abs. 2 GG eingeschränkt werden. Eine Aussage wird insbesondere dann nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt, wenn sie durch pauschale und plakative Darstellungen Muslime als Menschen zweiter Klasse diffamiert und somit Angehörige dieser Personengruppe in ihrer Menschenwürde verletzt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 71.15, BeckRS 2016, 54485). Eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Kritik am Islam setzt eine differenzierte und sachliche Betrachtung voraus, die frei von pauschalen Abwertungen von Muslimen ist und den Pluralismus im Islam abbildet.

In seiner Rede beim Landtagswahlkampffinale 2024 der AfD Thüringen in Erfurt am 31.08.2024 kritisiert Björn Höcke die etablierten Parteien, die er als „Kartellparteien“ bezeichnet, scharf. Er behauptet, dass diese Parteien, die seiner Ansicht nach die aktuellen gesellschaftlichen Probleme verursacht haben, nicht in der Lage sind, Lösungen anzubieten. Besonders betont Höcke, dass nicht Messer das Problem sind, sondern „der Messermann“, der aus „archaischen Kontexten“ stammt. Er stellt die These auf, dass die Migration aus diesen Regionen für die Zunahme von Gewalt verantwortlich ist, und fordert, dass diejenigen, die er als „Messermänner“ bezeichnet, das Land verlassen sollen.

Nachweis 148: Björn Höcke, Wahlkampffinale der AfD Thüringen in Erfurt, 31.08.2024, YouTube-Kanal AfD TV, Videoaufzeichnung (redaktionell gekürzt; Ausschnitt von Minute 1:37:39 bis Minute 1:39:05).

Björn Höcke verwendet in seiner Rede den Ausdruck „archaische Kontexte“, um die kulturelle Herkunft von Migranten aus muslimisch geprägten Regionen negativ darzustellen. Der Begriff „archaisch“ bezieht sich auf sehr frühe menschliche Zivilisationen, die oft durch primitive Technologien und sozio-kulturelle Strukturen gekennzeichnet sind. Indem Höcke Migranten aus bestimmten Kulturkreisen als aus „archaischen Kontexten“ stammend bezeichnet, suggeriert er, dass diese Menschen und ihre Kulturen rückständig, unzivilisiert und nicht entwicklungsfähig sind. Diese Darstellung ist abwertend, da sie eine klare Hierarchie zwischen Kulturen aufbaut, in der die Kultur der Migranten als minderwertig gegenüber der deutschen Kultur dargestellt wird.

Die pauschale Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen auf Basis ihrer kulturellen und religiösen Herkunft ist ein Ausdruck von Muslimfeindlichkeit. Höcke verknüpft den Begriff „archaisch“ direkt mit negativen Phänomenen wie Gewalt und Kriminalität, was zu einer stigmatisierenden und diffamierenden Darstellung führt. Solche Aussagen fördern Vorurteile und Ängste in der Gesellschaft, indem sie die Menschen aufgrund ihrer Herkunft und Religion herabwürdigen und als Bedrohung darstellen.

Darüber hinaus impliziert Höcke mit seiner Forderung, dass die „Messermänner“ das Land verlassen sollten, eine kollektive Schuldzuweisung an alle Migranten aus diesen Kulturkreisen. Dies delegitimiert das Recht dieser Menschen, in Deutschland zu leben und trägt zur gesellschaftlichen Spaltung bei. Diese Aussagen sprechen den Betroffenen ihre Individualität und ihren Wert als individuelle Menschen ab und stellen sie stattdessen als gefährliche und unintegrierbare Gruppe dar.


In einer Telegram-Nachricht des AfD Kreisverbands Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar vom 06.02.2023 wird suggeriert, dass die etablierten politischen Parteien in Deutschland (bezeichnet als „Altparteien“) daran arbeiten, eine Zukunft herbeizuführen, in der der Islam und der Koran dominieren. Zudem wird spekuliert, dass ein roter Blutstropfen in einem Post der islamistischen Gruppe „Muslim Interaktiv“ im Zusammenhang mit dem sogenannten „Messer-Januar“ das Blut der Ungläubigen symbolisieren könnte. Der Blutstropfen mit dem Symbol der Kaaba – dem zentralen Heiligtum des Islam in Mekka – ist das Erkennungszeichen der Gruppe „Muslim Interaktiv“. Die Nachricht schließt mit der Aussage, dass der Islam nicht in ein demokratisches System integrierbar sei, was aber einige „Alemans“ (mit dieser Bezeichnung sind Deutsche gemeint) noch nicht erkannt hätten.

Nachweis 120: AfD Kreisverband Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar, Telegram-Nachricht, 06.02.2023, eigener Telegram-Kanal.

Die Aussage enthält mehrere Elemente, die als muslimfeindlich zu bewerten sind. Erstens wird eine pauschale und verallgemeinernde Darstellung des Islam und der Muslime vorgenommen. Der Islam wird hier in einer bedrohlichen Weise dargestellt, indem suggeriert wird, dass er die Zukunft dominieren werde, was impliziert, dass dies eine negative Entwicklung ist. Diese Darstellung ignoriert die Vielfalt innerhalb der muslimischen Gemeinschaft und stellt den Islam als unvereinbar mit der Demokratie dar. Dies widerspricht den Maßstäben, die eine differenzierte und sachliche Auseinandersetzung mit dem Islam und insbesondere die Abgrenzung des Islam vom Islamismus verlangen.

Zweitens wird durch die Erwähnung des „Bluts der Ungläubigen“ und der Andeutung, dass Muslime eine Bedrohung für Nicht-Muslime darstellen, eine gefährliche und spaltende Rhetorik verwendet. Die Nachricht spielt auf einen Zusammenhang zwischen Muslimen und dem sogenannten „Messer-Januar“ an. Der Begriff „Messer-Januar“ steht für die hohe Anzahl an Körperverletzungs- und Tötungsdelikten im Januar 2023, die mit einem Messer verübt wurden. Die Nachricht suggeriert so fälschlicherweise, dass die Angriffe allesamt von Muslimen verübt worden seien und dass sie Teil einer Strategie zur Etablierung der Dominanz des Islam sind. Diese Aussage schürt Ängste und Vorurteile gegenüber Muslimen, indem sie diese pauschal in eine gewalttätige und bedrohliche Rolle drängt.

Drittens wird durch die Behauptung, dass der Islam nicht in ein demokratisches System integrierbar sei, der Islam pauschal als unvereinbar mit westlichen Werten und Systemen dargestellt. Dies kann als Versuch interpretiert werden, Muslime als nicht integrierbare und somit als minderwertige Mitglieder der Gesellschaft darzustellen und damit den Anspruch der Muslime auf Achtung ihrer Menschenwürde zu missachten.

Zusammengefasst zeigt die Nachricht eine klare Tendenz zur Verbreitung muslimfeindlicher Stereotype und Narrative, die darauf abzielen, Muslime zu diffamieren und ihre Stellung in der Gesellschaft zu untergraben. Die Aussagen zielen darauf ab, einen Gegensatz zwischen Muslimen und der restlichen Bevölkerung zu schaffen und schüren damit Vorurteile und Ängste.


In einem Facebook-Posting vom 11.11.2023 schildert Björn Höcke die Biographie einer 93-jährigen deutschen Frau namens Lina L., die nach dem Zweiten Weltkrieg zum Wiederaufbau Deutschlands beigetragen haben soll. Höcke beschreibt, wie Lina L. im April 2023 von Mohammad A. vergewaltigt wurde und an den Folgen der Tat verstarb. Mohammad A., der 1998 nach Deutschland kam und bereits 2012 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt wurde, wurde nach der Tat im April 2023 festgenommen. Höcke kritisiert, dass Mohammad A. trotz seiner Verurteilung weiterhin in Deutschland leben durfte, und macht die Regierung verantwortlich für die vermeintliche Förderung von Kriminalität durch Massenmigration. Er fordert strengere Maßnahmen gegen nicht integrierbare Menschen. Zusätzlich zu dem Text enthält das Posting ein Bild mit der Aufschrift: „Sie hat den Zweiten Weltkrieg überlebt. Sie hat dieses Land mit aufgebaut. Dann kam Mohammad.“

Nachweis 22: Björn Höcke, eigene Facebook-Seite, Facebook-Posting vom 11. November 2023.

Die Aussage von Björn Höcke zeichnet ein pauschales, abwertendes Bild von Menschen muslimischen Glaubens oder solcher, die aus muslimisch geprägten Ländern stammen. Er verbindet die Schilderung eines grausamen Verbrechens mit einer pauschalen Kritik an der deutschen Migrationspolitik und stellt Migranten als „nicht integrierbaren“ Menschen und als potenzielle Kriminelle dar. Höckes plakative Verwendung des Namens „Mohammad“, der in seinem Ursprung auf den Begründer des Islam zurückgeht, suggeriert, dass insbesondere Muslime oder Menschen, die er als Muslime vermutet solche „nicht integrierbaren“ Migranten sind. Dies kann als Muslimfeindlichkeit eingestuft werden, da es eine generalisierende Herabwürdigung von Menschen darstellt, die tatsächlich oder vermutet Muslime sind. Die Forderung, dass Menschen wie „Mohammad“ gar nicht erst in Deutschland leben dürften, und die implizite Darstellung von Muslimen als Bedrohung zielen darauf ab, die Existenzberechtigung dieser Menschen in Deutschland in Frage zu stellen.

Die Verknüpfung der Religion bzw. Herkunft des Täters mit der Tat verstärkt islamfeindliche Vorurteile und pauschalisiert das Verhalten eines Individuums auf eine ganze Bevölkerungsgruppe. Diese Darstellung verletzt die Menschenwürde der betroffenen Gruppe und ist geeignet, Vorurteile und Hass zu schüren. Darüber hinaus wird durch die Bildsprache des Postings („Dann kam Mohammad.“) eine narrative Verknüpfung zwischen Muslimen und Kriminalität hergestellt, was eine stigmatisierende Wirkung entfaltet und zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt.

Es ist wichtig zu betonen, dass Mohammad A. vom Landgericht Zwickau wegen sexueller Nötigung mit Todesfolge sowie vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde. Zudem wurde eine Sicherheitsverwahrung angeordnet. Diese Verurteilung zeigt, dass der Rechtsstaat funktionsfähig und in der Lage ist, schwere Straftaten zu ahnden und Täter entsprechend zu sanktionieren.


In einem auf Facebook von Mario Czypionka geteilten TikTok-Video äußert Alice Weidel die Meinung, dass Deutschland durch die Aufnahme von Menschen aus muslimisch geprägten Staaten ein erhebliches Gewaltpotenzial in das Land hole, welches die innere und äußere Sicherheit bedrohe. Sie fordert einen sofortigen Zuzugsstopp aus diesen Staaten und argumentiert, dass die aktuelle Situation vor allem Frauen in Deutschland gefährde.

Nachweis 137: Mario Czypionka, Repost eines TikTok-Videos von Alice Weidel, 31.10.2023, eigene Facebook-Seite.

Die Aussagen von Alice Weidel im geteilten Video sind als muslimfeindlich einzustufen, da sie eine pauschale Verknüpfung zwischen Kriminalität, Gewaltbereitschaft und Menschen aus muslimisch geprägten Staaten herstellt. Die Forderung nach einem sofortigen Zuzugsstopp für Menschen aus diesen Staaten basiert auf der Annahme, dass diese Menschen generell ein Sicherheitsrisiko darstellen, was eine pauschalisierende Herabwürdigung darstellt. Solche Äußerungen schüren Ängste und Vorurteile gegenüber Muslimen und tragen zur Stigmatisierung und gesellschaftlichen Spaltung bei.

Weidels Darstellung von Frauen in Deutschland als „Freiwild“, das „gewaltaffinen Männergruppen“ überlassen wird, ist ein Narrativ, die Muslimen pauschal gefährliches Verhalten unterstellt und damit islamfeindliche Ressentiments bedient. Diese Aussagen stellen eine Pauschalisierung dar, die in ihrer Wirkung gesellschaftlich spaltend und ausgrenzend ist. 


Björn Höcke äußert in einem Interview, dass Migration die zentrale Herausforderung unserer Zeit darstellt und die Zukunft eines Volkes davon abhängt, wie diese Herausforderung bewältigt wird. Er betont, dass vergangene Zuwanderungswellen, wie die der Hugenotten, kompensierbar waren, da sie aus kulturellen Kreisen stammten, die sich problemlos in die deutsche Gesellschaft integrieren konnten. Im Gegensatz dazu beschreibt er die aktuelle Migration, insbesondere aus außereuropäischen Kontexten, als historisch einzigartig und problematisch, da die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in bestimmten Altersgruppen mittlerweile über 50 Prozent beträgt.

Nachweis 121: Björn Höcke, Interview mit dem Online-Sender AUF1, 12.11.2023, eigene FB-Seite, Videoaufzeichnung (redaktionell gekürzt; Ausschnitt von Minute 18:36 bis 20:44).

Die Aussagen von Björn Höcke enthalten Elemente, die als problematisch im Hinblick auf Muslim- und Islamfeindlichkeit bewertet werden können. Er stellt die Migration aus außereuropäischen Kontexten, die tendenziell mit Muslimen assoziiert wird, als historisch einmalige und bedrohliche Entwicklung dar. Dabei betont er, dass frühere Zuwanderungen, die aus „kulturell anschlussfähigen“ Kreisen stammten, unproblematisch waren, während die aktuelle Migration als Herausforderung und potenzielle Gefahr für das Fortbestehen der deutschen Gesellschaft dargestellt wird.

Diese Darstellung ist problematisch, da sie eine klare Trennlinie zwischen „kulturell anschlussfähigen“ und „nicht anschlussfähigen“ Zuwanderern zieht, wobei Letztere implizit mit Muslimen assoziiert werden. Durch die Betonung der großen Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere in bestimmten Altersgruppen, wird ein Bedrohungsszenario konstruiert, das Ängste und Vorurteile gegenüber diesen Bevölkerungsgruppen schüren kann.

Die Aussage kann als Versuch interpretiert werden, Muslime und Menschen aus außereuropäischen Kontexten als nicht integrierbar und als Bedrohung für die kulturelle und soziale Homogenität der deutschen Gesellschaft darzustellen. Diese pauschale und undifferenzierte Darstellung ist geeignet, Vorurteile und Ablehnung gegenüber Muslimen zu fördern. Zudem könnten die Hervorhebung der „kompensierbaren“ Zuwanderungen aus der Vergangenheit und die gleichzeitige Abwertung der aktuellen Migrationsbewegungen als Ausdruck einer Abwertung von Muslimen und Menschen aus außereuropäischen Kulturen verstanden werden. Dies impliziert eine Hierarchie der Wertigkeit von Menschen aufgrund ihrer Herkunft.


Björn Höcke äußert zu einem späteren Zeitpunkt desselben Interviews, dass die demografische Entwicklung in Deutschland darüber entscheidet, ob Demokratie und die Volkssouveränität erhalten bleiben können. Er warnt davor, dass die deutsche Volkssouveränität verloren geht, wenn die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland nicht mehr aus Deutschen besteht. Höcke spricht von einer notwendigen 180-Grad-Wende in der Einwanderungspolitik, einem Einwanderungsmoratorium und einer groß angelegten „Remigration“ von Migranten. Er beschreibt Migranten, insbesondere aus nicht-europäischen Ländern, als ungebildet und unfähig, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, und behauptet, dass diese Menschen in Parallelgesellschaften leben, um die eigenen Minderwertigkeitskomplexe aufgrund ihres Scheiterns im Berufsleben zu kompensieren.

Nachweis 122: Björn Höcke, Interview mit dem Online-Sender AUF1, 12.11.2023, eigene FB-Seite, Videoaufzeichnung (redaktionell gekürzt; Ausschnitt von Minute 47:02 bis 51:36).

Die Aussagen von Björn Höcke in diesem Abschnitt des Interviews enthalten mehrere Elemente, die als muslim- und islamfeindlich eingestuft werden können. Zunächst spricht Höcke von einer angeblichen Bedrohung der deutschen Volkssouveränität und Demokratie durch demografische Veränderungen, insbesondere durch den Zuzug von Menschen, die seiner Meinung nach keine „echten“ Deutschen sind. Diese Darstellung unterstellt pauschal, dass Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Muslime, nicht fähig oder willens seien, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren und die Grundwerte der Demokratie zu respektieren. Dies impliziert eine Herabsetzung dieser Gruppen und stellt sie als Bedrohung dar, was als muslimfeindlich zu bewerten ist.

Höcke betont wiederholt, dass die meisten Migranten ungebildet und aufgrund ihrer „völlig anders gearteten Wertefundamentierung“ nicht in der Lage sind, sich in Deutschland zu integrieren. Diese Aussagen verallgemeinern negative Eigenschaften und Fähigkeiten auf eine ganze Gruppe von Menschen, die mutmaßlich Muslime sind, und zeichnen ein Bild von Migranten als kulturell inkompatibel und minderwertig. Solche Pauschalisierungen sind ein Ausdruck von Muslimfeindlichkeit und können die Menschenwürde der betroffenen Gruppen verletzen.

Weiterhin fordert Höcke ein umfassendes Einwanderungsmoratorium und eine „große Remigration“, was darauf hindeutet, dass er nicht nur die Zuwanderung begrenzen, sondern bereits in Deutschland lebende Migranten ausweisen will. Diese Forderungen zielen darauf ab, die Präsenz von Muslimen und anderen Migranten in Deutschland drastisch zu reduzieren, was auf eine Einschränkung ihrer Rechte und eine Ablehnung ihrer Existenz in der deutschen Gesellschaft hinausläuft.

Besonders bedenklich ist Höckes Beschreibung von Migranten als Personen, die in Parallelgesellschaften leben würden, um die eigenen Minderwertigkeitskomplexe aufgrund ihres Scheiterns im Berufsleben zu kompensieren. Diese Aussagen stigmatisieren Muslime und Migranten pauschal als unfähig und psychologisch belastet, was diese Gruppen diffamiert und herabwürdigt.


Stefan Möller äußert sich in einem Podcast der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag abwertend über Migranten, insbesondere solche aus dem „nordafrikanischen arabischen Raum“. Er spricht von negativen Erfahrungen, die Lehrer angeblich mit Familien aus diesem Kulturkreis machen, und beschreibt eine Machokultur, in der Lehrerinnen von den Vätern nicht respektiert werden und das Fehlverhalten der Söhne ignoriert wird. Möller stellt diese Familien als problematisch dar und bezweifelt die Wirksamkeit von Investitionen in Integrationsmaßnahmen. Er stellt zudem einen Zusammenhang zwischen der Migration seit 2015 und einem generellen Rückgang der inneren Sicherheit sowie der Funktionsfähigkeit in Deutschland her. Seiner Ansicht nach schreckt dies qualifizierte Fachkräfte davon ab, nach Deutschland zu kommen.

Nachweis 123: Stefan Möller, Podcast der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Folge #7 Themen: Familiennachzug I Cannabislegalisierung I Kindergrundsicherung, 28.08.2023, Videoaufzeichnung (redaktionell gekürzt; Ausschnitt von Minute 26:53 bis 28:46).

Stefan Möllers Aussagen im Podcast enthalten mehrere Elemente, die als muslim- und islamfeindlich bewertet werden können. Zunächst macht er pauschale und abwertende Aussagen über Migrantenfamilien aus dem „nordafrikanischen arabischen Raum“, indem er sie mit negativen Stereotypen wie einer Machokultur, mangelndem Respekt gegenüber Lehrerinnen und problematischem Verhalten der Kinder in Verbindung bringt. Diese Verallgemeinerungen tragen dazu bei, Muslime und Menschen aus diesen Regionen als kulturell minderwertig und problematisch darzustellen, was eine Verletzung der Menschenwürde darstellt.

Möller spricht explizit davon, dass das Verhalten von Migrantenkindern und ihren Eltern aus diesem Kulturkreis Integrationsbemühungen nahezu unmöglich macht, wodurch die Idee vermittelt wird, dass diese Gruppen nicht integrierbar und eine Belastung für die Gesellschaft seien. Dies stellt eine pauschale Abwertung dieser Gruppen dar, die nicht nur als abwertend, sondern auch als diskriminierend zu bewerten ist. Weiterhin versucht Möller, die Migration seit 2015 für eine angebliche Verschlechterung der inneren Sicherheit und der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft verantwortlich zu machen. Er impliziert, dass die Anwesenheit von Migranten, insbesondere Muslimen, Fachkräfte davon abhält, nach Deutschland zu kommen. Diese Aussage verstärkt das Bild von Muslimen und Migranten als ursächlich für gesellschaftliche Probleme und schürt damit Ängste und Vorurteile gegenüber diesen Gruppen.

Insgesamt sind Möllers Aussagen geprägt von einer generalisierenden Herabwürdigung von Menschen aus dem „nordafrikanischen arabischen Raum“, die in weiten Teilen Muslime sind. Diese Pauschalisierungen und Abwertungen tragen zur Verfestigung von Vorurteilen und zur Diskriminierung bei und sind daher als muslim- und islamfeindlich zu bewerten.


In einem Facebook-Posting thematisiert Björn Höcke die Verurteilung von Tätern mit Migrationshintergrund, die an einer Gruppenvergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens beteiligt waren. Höcke stellt die aus seiner Sicht milden Urteile infrage und kritisiert insbesondere die Justiz, die seiner Meinung nach nicht in der Lage ist, die Gesellschaft vor solchen Formen von Gewalt zu schützen. Er hebt die Herkunft der Täter hervor und stellt einen Zusammenhang zwischen deren kulturellem Hintergrund und der Vergewaltigung her. Dabei zitiert er auch eine psychiatrische Gutachterin, die den kulturellen Hintergrund der Täter als bedeutend für ihre Taten ansieht. Höcke drückt seine Ablehnung gegenüber dieser „neuen Realität“ aus und äußert sich besorgt als Vater und Bürger.

Nachweis 124: Björn Höcke, Facebook-Posting, 29.11.2023, eigene Facebook-Seite.

Björn Höckes Aussage enthält mehrere Elemente, die als muslim- und islamfeindlich bewertet werden können. Zunächst betont er mehrfach den Migrationshintergrund der Täter und stellt diesen in einen direkten Zusammenhang mit der begangenen Straftat. Diese Hervorhebung des kulturellen und ethnischen Hintergrunds der Täter trägt zur Verfestigung negativer Stereotype bei, die Muslime und Menschen aus bestimmten Regionen als besonders gewaltbereit und instinktiv kriminell darstellen.

Höckes Kritik an der Justiz und sein Hinweis auf die angebliche kulturelle Bedingtheit der Taten zielen darauf ab, Muslime und Menschen mit Migrationshintergrund als Bedrohung für die Gesellschaft darzustellen. Diese Pauschalisierung und die damit einhergehende Abwertung von Menschen aus muslimischen Ländern verfestigen eine Dichotomie zwischen „uns“ und „denen“ und stellen Muslime als grundsätzlich integrationsunfähig dar.

Indem Höcke die Aussagen der psychiatrischen Gutachterin zitiert, die die Herkunft der Täter als wichtig erachtet, verstärkt er die Idee, dass es eine grundlegende kulturelle und moralische Inkompatibilität zwischen muslimischen Migranten und der deutschen Gesellschaft gibt. Diese Aussagen können den Eindruck erwecken, dass Muslime und Menschen aus bestimmten Kulturkreisen von Natur aus dazu neigen, Verbrechen zu begehen, was eine Form der pauschalen Herabsetzung darstellt.

Insgesamt sind Höckes Aussagen geeignet, Ängste und Vorurteile gegenüber Muslimen und Migranten zu schüren, indem er diese Gruppen pauschal mit Verbrechen und gesellschaftlicher Bedrohung assoziiert. Diese Art der Darstellung kann als eine Form von Muslimfeindlichkeit angesehen werden, da sie deren gleichwertige Existenzberechtigung in der Gesellschaft infrage stellt.


Björn Höcke äußert sich in einem Facebook-Posting kritisch zur Errichtung eines Minaretts der Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt-Marbach. Er stellt die Errichtung als „Landnahme“ dar und äußert die Sorge, dass diese Entwicklung ein Zeichen für die fortschreitende Islamisierung Deutschlands ist. Höcke unterstellt der Ahmadiyya-Gemeinde trotz ihrer gesellschaftlichen Integration und Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Hamburg eigennützige Motive. Er zieht Parallelen zur islamistischen Vereinigung Milli Görüs und warnt vor der vermeintlichen Gefahr einer schleichenden Islamisierung durch Moscheebauten.

Nachweis 125: Björn Höcke, Facebook-Posting, 06.03.2023, eigene Facebook-Seite.

Die Aussage von Björn Höcke enthält mehrere Elemente, die als muslim- und islamfeindlich zu bewerten sind. Zunächst wird die Errichtung eines Minaretts, ein religiöses Symbol, als „Landnahme“ dargestellt, was eine aggressive und bedrohliche Konnotation hat. Diese Darstellung suggeriert, dass Muslime, die ihre Religion sichtbar praktizieren, eine fremde Macht etablieren wollen würden, was die Wahrnehmung von Muslimen als Bedrohung verstärkt.

Zudem stellt Höcke die Ahmadiyya-Gemeinde, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, in einem negativen Licht dar, indem er ihre Motive infrage stellt und eine Parallele zur islamistischen Vereinigung Milli Görüs zieht. Diese Gleichsetzung ist problematisch, da sie pauschal alle Muslime – unabhängig von ihrer tatsächlichen religiösen Ausrichtung oder ihren politischen Aktivitäten – in die Nähe von Extremismus und Islamismus rückt. Diese Verknüpfung entspricht der Gleichsetzung von Islam und Islamismus, die darauf abzielt, Muslime generell als potenzielle Extremisten darzustellen.

Höcke verstärkt diese negativen Stereotype, indem er die Aktivitäten der Ahmadiyya-Gemeinde als Teil eines „intensiven Missionierungsprogramms“ und als Gefahr für die deutsche Kultur und Gesellschaft darstellt. Diese Rhetorik, die den Bau von Moscheen als Mittel zur Islamisierung Deutschlands interpretiert, trägt zur Stigmatisierung und Ausgrenzung von Muslimen bei.


Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag äußert sich in einem Facebook-Posting kritisch über die Vorkommnisse in der Silvesternacht 2022/2023 und stellt einen Zusammenhang zwischen den Ausschreitungen und jungen Männern „aus dem islamischen Kulturkreis“ her. Die Fraktion suggeriert, dass die Ausschreitungen Ausdruck eines „Dominanzverhaltens“ muslimischer Männer im öffentlichen Raum sind, was sie auf eine spezifische, angeblich im Koran verankerte Weltsicht zurückführt, die Europa als „Haus des Krieges“ und seine Bewohner als „Ungläubige“ betrachtet. Zudem warnt sie vor einer zunehmenden Verweigerung der Integration und der Bildung von „Gegengesellschaften“ durch junge Muslime in Deutschland. Die AfD-Fraktion fordert daher, die „unkontrollierte Masseneinwanderung“ zu stoppen.

Nachweis 126: AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Facebook-Posting, 05.01.2023, eigene Facebook-Seite.

Die Aussage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag weist mehrere Merkmale auf, die als muslim- und islamfeindlich zu bewerten sind. Zunächst wird ein direkter Zusammenhang zwischen den Ausschreitungen in der Silvesternacht und der Herkunft bzw. Religion der beteiligten Personen hergestellt. Durch die Betonung der „islamischen Kultur“ und die Verknüpfung des Verhaltens dieser Personen mit religiösen Überzeugungen aus dem Koran wird der Eindruck erweckt, dass Muslime generell eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würden und dass ihre religiösen Überzeugungen aggressives und dominantes Verhalten im öffentlichen Raum fördern würden.

Diese Darstellung entspricht einer pauschalen Diffamierung von Muslimen, indem deren Religion als Ursache von Kriminalität und sozialer Unordnung abgebildet wird. Die Verknüpfung von kriminellem Verhalten mit einer spezifischen religiösen Zugehörigkeit ist eine Form der Stigmatisierung, die Muslime als Gruppe kollektiv für die Taten Einzelner verantwortlich macht. Dies verstärkt negative Stereotype und Vorurteile gegenüber Muslimen und schürt Ängste in der Bevölkerung.

Darüber hinaus wird durch die Verwendung von Begriffen wie „Gegengesellschaften“ und „unkontrollierte Masseneinwanderung“ die Vorstellung einer unüberbrückbaren kulturellen und gesellschaftlichen Kluft zwischen Muslimen und der restlichen Bevölkerung propagiert. Diese Rhetorik zielt darauf ab, Muslime als unintegrierbare Fremde darzustellen, die eine Bedrohung für die nationale Identität und Sicherheit darstellen. Dies ist ein typisches Merkmal von islamfeindlicher Propaganda, die versucht, Muslime aus der gesellschaftlichen Gemeinschaft auszuschließen und sie als „den anderen“ zu markieren.

Insgesamt zielt die Aussage darauf ab, Muslime und ihre Religion in ein negatives Licht zu rücken, indem sie Kriminalität und soziale Probleme ausschließlich mit der religiösen Identität dieser Personen in Verbindung bringt. 


Im aktuellen Wahlprogramm behauptet die Thüringer AfD, dass der Islam nicht zu Thüringen und Deutschland gehört, da er als politische Religion mit der Scharia ein vormodernes System von Rechtsregeln umfasst, das unvereinbar mit dem westlichen Staatsverständnis ist. Weiterhin wird betont, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit keine Sonderrechte oder Privilegien für muslimische Gemeinschaften begründet.

Nachweis 127: AfD Thüringen, Parteiprogramm zur Landtagswahl 2024, 27.04.2024, S. 71.

Der Abschnitt des Wahlprogramms enthält eine pauschale Abwertung des „orthodoxen Islam“ als „politische Religion“ und behauptet, dass der Islam nicht mit dem westlichen Staatsverständnis vereinbar ist. Diese Pauschalisierung könnte den Eindruck erwecken, dass der Islam und seine Anhänger grundsätzlich eine Bedrohung für den säkularen Rechtsstaat darstellen. Dies entspricht einer generalisierenden Herabwürdigung von Muslimen.

Die explizite Erwähnung der Scharia in Verbindung mit dem „orthodoxen Islam“ stellt eine problematische Gleichsetzung der gesamten Religion mit extremistischen Strömungen dar. Dies könnte als Ablehnung der Existenzberechtigung von Muslimen in Deutschland aufgefasst werden. Während die Aussage vordergründig die Religionsfreiheit anerkennt, wird der Islam gleichzeitig als unvereinbar mit dem säkularen Rechtsstaat dargestellt. Dies könnte als Versuch gedeutet werden, die Religionsausübung von Muslimen einzuschränken.


Björn Höcke behauptet in einem Facebook-Posting, dass Millionen radikale Muslime, insbesondere in den Ballungsgebieten Deutschlands, eine ernstzunehmende Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen. Er suggeriert, dass der Staat sein Gewaltmonopol nicht mehr aufrechterhalten könne, und vergleicht die aktuelle Situation mit dem „Deutschen Herbst“ 1977, um zu verdeutlichen, dass die Regierung die Kontrolle verloren hat.

Nachweis 128: Björn Höcke, Facebook-Posting, 13.10.2023, eigene Facebook-Seite.

Die Aussagen von Höcke enthalten pauschale und generalisierende Zuschreibungen, die Muslime insgesamt als Bedrohung darstellen. Die pauschale Behauptung, dass radikale Muslime in Deutschland in großer Zahl für eine erhöhte Bedrohung und für spezifische Formen der Gewalt verantwortlich seien, kann zu einer Stigmatisierung von Muslimen als eine homogene Gruppe führen, die für soziale und sicherheitspolitische Probleme verantwortlich gemacht wird. Dies kann die Menschenwürde der Muslime verletzen, da sie ohne jegliche Differenzierung zwischen Handlungen Einzelner und der gesamten Religionsgemeinschaft als ganze Gruppe pauschal diffamiert werden.

Redaktioneller Hinweis: Zahlreiche weitere Belege für Äußerungen, die antimuslimische Konnotationen mit enthalten, finden Sie auf der Seite zur Fremden- und Minderheitenfeindlichkeit.

ExtremismusMonitor Thüringen
des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre

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