Thematische Einführung
Antisemitische Äußerungen und verharmlosende, relativierende oder befürwortende Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus können nahelegen, dass die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG für die Opfer des Nationalsozialismus und insbesondere jüdische Menschen nach der Ansicht des Äußernden keine (vollständige) Geltung entfalten soll.
Die Menschenwürdegarantie gilt gleichermaßen für jeden Menschen, unabhängig von individuellen Eigenschaften, Leistungen und sozialem Status (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 – 1 BvR 698/89, BVerfGE 87, 209). Auch Merkmale wie Abstammung, Herkunft oder Religion sind für die Garantie der Menschenwürde ohne Belang. Sie schützt jeden Einzelnen in seiner persönlichen Individualität, Identität und Integrität sowie in seiner fundamentalen Rechtsgleichheit (Dreier GG/Wapler, 4. Aufl. 2023, GG Art. 1 Abs. 1 Rn. 63).
Es ist unzulässig, einen Menschen lediglich als Objekt oder Mittel zum Zweck zu behandeln; er muss stets als Subjekt, d.h. als Individuum, anerkannt werden, dem ein Anspruch auf Achtung allein aufgrund seines Menschseins zukommt (BVerfG, Urteil vom 15.02.2006;1 BvR 357/05, NJW 2006, 751). Da die Menschenwürde unantastbar ist, kann sie einem Menschen auch nicht genommen werden. Verletzt wird bei Verstößen gegen Art. 1 Abs. 1 GG daher streng genommen nicht die Menschenwürde selbst, sondern der aus ihr folgende Achtungsanspruch (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 – 1 BvR 698/89, BVerfGE 87, 209). Eine solche Verletzung kann aufgrund der Unverletzlichkeit der Menschenwürde nicht gerechtfertigt werden, sie ist immer verfassungswidrig (Huber/Voßkuhle/Augsberg, 8. Aufl. 2024, GG Art. 1 Rn. 57). Dabei können auch die besonderen Umstände des Todes Bestandteil der individuellen Würde eines Menschen und seines Andenkens sein. Der Anspruch auf Achtung dieses Schicksals ergibt sich ebenfalls aus Art. 1 Abs. 1 GG (BGH, Urteil vom 15.03.1994 – 1 StR 179/9, NStZ 1994, 390 (392)).
Die zentralen Prinzipien des Nationalsozialismus verstoßen gegen die Menschenwürde. Kennzeichnend sind etwa die ideologische Unterordnung des Einzelnen und die systematische Diskriminierung und Entmenschlichung nach ethnischen Kriterien (BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, BVerfGE 144, 20). Soweit diese Prinzipien daher verbreitet oder argumentativ eingesetzt werden, ist dies mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht zu vereinen. Über die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG hinaus, ist das Grundgesetz zudem in seiner Gesamtheit als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus zu verstehen. Es soll unter Einbeziehung der geschichtlichen Erfahrungen die Wiederholung einer solchen menschenverachtenden Gewalt- und Willkürherrschaft ausschließen (BVerfG, Beschluss vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08, BVerfGE 124, 300 (328)).
Zwar ist es legitim, sich historisch-wissenschaftlich mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen oder die Art und Weise der Auseinandersetzung anderer zu kritisieren. Die Grenze wird jedoch dann überschritten, wenn der Nationalsozialismus beschönigt oder verherrlicht wird. Gleiches gilt für geschichtsrevisionistische Äußerungen. Grenzüberschreitende Bezüge zum Nationalsozialismus sind hierbei auch das Bekenntnis zu Führungspersönlichkeiten der NSDAP sowie der Rückgriff auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus (BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13, NJW 2017, 611, Rn. 805). Problematisch ist also beispielsweise die unkritische Verwendung von Begriffen aus dem Nationalsozialismus, wie etwa „Umvolkung“ oder „Volkstod“, da dies eine befürwortende Bezugnahme auf die, dem Nationalsozialismus zugrunde liegende, menschenverachtende Ideologie darstellt (VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 – 13 K 207/20, BeckRS 2022, 3818, Rn. 150).
Nicht mit der Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG vereinbar ist zudem die Leugnung oder Relativierung der Schoa, etwa durch die Infragestellung des Ausmaßes der Verbrechen oder durch die Behauptung, jüdische Menschen trügen eine Mitschuld (Liebscher/Pietrzyk/Lagodinsky/Steinitz, NJOZ 2020, 897 (898)). Die heute in Deutschland lebenden jüdischen Menschen bilden aufgrund des Schicksals, dem die jüdische Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ausgesetzt war, eine Personengruppe, gegenüber der eine besondere moralische Verantwortung besteht. Dies gehört zu ihrem Selbstverständnis und ist als Teil ihrer Würde besonders zu achten (BGH, Urteil vom 18.09.1979 – VI ZR 140/78, NJW 1980, 45 (46)).
Die von der Menschenwürdegarantie gesetzten Grenzen werden auch dann überschritten, wenn jüdische Menschen pauschal verächtlich gemacht, verdächtigt oder herabgewürdigt werden. Dies umfasst entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen jüdische Menschen, das Judentum oder die Macht jüdischer Menschen als Kollektiv – insbesondere Behauptungen einer jüdischen Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft oder Regierung (LG München, Endurteil vom 30.11.2016 – 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531). Auch die Verwendung antisemitischer Bilder und Stereotypen stellt eine Herabwürdigung dar. Gleiches gilt, wenn zur Ausübung von Gewalt gegen jüdische Menschen aufgerufen oder solche Gewalt gutgeheißen oder ins Lächerliche gezogen wird.
Wird die Zugehörigkeit jüdischer Menschen zum deutschen Volk geleugnet oder pauschal abgelehnt oder gar ihr Ausschluss aus der deutschen Gesellschaft gefordert, so ist auch dies nicht mit der Menschenwürdegarantie und der hiervon geschützten fundamentalen Rechtsgleichheit zu vereinen (vgl. die Ausführungen zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff).
Antisemitisch und grenzüberschreitend ist schließlich auch das kollektive und pauschale Verantwortlichmachen von jüdischen Menschen für Handlungen des Staates Israel und seiner Institutionen. Hierdurch wird ihnen die Individualität und somit die Menschenwürde abgesprochen. Gleiches gilt, wenn der Staat Israel als jüdisches Kollektiv adressiert und in diesem Kontext oder aus diesem Grund kritisiert und angefeindet wird. Zulässig ist dagegen Kritik am Staat Israel und seinen Institutionen (ArbG Berlin, Urteil vom 05.09.2022 – 22 Ca 1647/22, NZA-RR 2023, 15, Rn. 120-122).
Björn Höcke wurde im Mai 2024 vom Landgericht Halle wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Hintergrund des Verfahrens ist eine Rede Höckes auf einer Wahlkampfveranstaltung im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg, die er mit der Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ beendet.
Die Parole „Alles für Deutschland“ war ein zentraler Teil der Propaganda der Sturmabteilung (SA) im Nationalsozialismus und ist aufgrund ihrer Verknüpfung mit dieser menschenverachtenden Ideologie heute in Deutschland verboten.
Nur wenige Wochen später erfolgt sodann eine weitere Verurteilung Höckes zu einer Geldstrafe. Gegenstand dieses Verfahrens ist ein Auftritt bei einer Veranstaltung im Dezember 2023 in Gera, auf der Höcke die SA-Parole wiederholt, allerdings das Wort „Deutschland“ weglässt und dafür mittels einer Armbewegung das Publikum zur Vollendung der Parole animiert.
Das Weglassen des Wortes „Deutschland“ und die bewusste Anspielung darauf, dass das Publikum diese Lücke füllt, deutet darauf hin, dass Höcke die verbotene Parole indirekt wiederholen wollte ohne sie explizit auszusprechen.
Diese Art der Anspielung relativiert und verharmlost die nationalsozialistische Ideologie und missachtet die Menschenwürde der Opfer des Nationalsozialismus, insbesondere der jüdischen Bevölkerung. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Rede bereits wegen der Verwendung dieser Parole gegen Höcke ermittelt wurde, unterstreicht die bewusste Provokation und den Versuch, durch subtile Anspielungen das Gedankengut des Nationalsozialismus in einem positiven Licht erscheinen zu lassen.
Auf dem AfD-Bürgerdialog in Greiz am 17.05.2024 spricht Björn Höcke über seine strafrechtliche Verurteilung. Er bezeichnet das Urteil als „Skandalurteil“ und „Schandurteil“ und erklärt, dass er in diesem Zusammenhang zum ersten Mal am eigenen Leib diktatorische Willkür erlebt hat. Er behauptet, dass das Urteil politisch motiviert ist und nur deswegen gefällt wurde, weil er einer der führenden Oppositionspolitiker in Deutschland ist. An einer Stelle seines Redebeitrags ertönen aus dem Publikum lautstarke „Alles für Deutschland“-Rufe, woraufhin Höcke lächelnd seine Zeigefinger auf seine Lippen legt, was als Zeichen verstanden werden könnte, die Rufe einzustellen, aber auch als inneres Einverständnis gedeutet werden kann. Höcke beschreibt, wie er sich der Justiz „ausgeliefert“ gefühlt hat und unterstellte der deutschen Justiz, gezielt gegen die politische Opposition vorzugehen. Er stellt die rhetorische Frage, was als Nächstes geschehen würde, und deutet an, dass es bis zur „Eliminierung des politischen Gegners“ nicht mehr weit ist.
Die Bezeichnung des Urteils als „Skandalurteil“ und „Schandurteil“ verharmlost die rechtliche und moralische Notwendigkeit, NS-Symbole und -Parolen in der heutigen Bundesrepublik zu verbieten. Durch die Behauptung, das Urteil sei politisch motiviert und Ausdruck diktatorischer Willkür, stellt Höcke die Legitimität der deutschen Justiz infrage und suggeriert, dass diese gezielt gegen politische Opposition vorgeht. Diese Aussagen verfehlen nicht nur die historische Verantwortung Deutschlands, sondern untergraben auch das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und deren Unabhängigkeit.
Die Reaktion des Publikums, das die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ skandiert, und Höckes Reaktion darauf, verstärken den Eindruck, dass er diese Parole und die damit verbundene Ideologie unterstützt. Höckes Lächeln und die Geste, die sowohl als Aufforderung zur Ruhe als auch als Zustimmung interpretiert werden kann, machen deutlich, dass er sich der Wirkung seiner Worte und Gesten auf das Publikum bewusst ist. Diese Reaktion lässt Raum für Interpretationen, die auf eine Verharmlosung oder gar (innere) Zustimmung zu dieser Parole hindeuten könnten.
Die rhetorische Frage, was als Nächstes geschehen würde, und die Andeutung einer „Eliminierung des politischen Gegners“ sind besonders gefährlich, da sie eine Eskalation der politischen Auseinandersetzung suggerieren und Ängste vor politischer Verfolgung schüren. Diese Art der Rhetorik trägt dazu bei, die Gesellschaft weiter zu polarisieren und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erodieren.
Auch während einer Rede am 29. April 2023 in Erfurt äußert sich Björn Höcke zur Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ und kritisiert, dass die Nutzung dieser Parole strafrechtlich verfolgt wird. Er stellte dies in einen Gegensatz zu anderen Aussagen, die straflos bleiben, wie etwa die Bezeichnung der Deutschen als „Köterrasse“ oder Ausrufe wie „Deutschland, Verrecke“. Höcke bezeichnet die strafrechtliche Verfolgung der Verwendung der Parole als „Schande und Skandal“ im „ehemals freisten deutschen Staat“.
Indem Höcke die strafrechtliche Verfolgung der Nutzung dieser Parole kritisiert und gleichzeitig die Legitimität solcher Verbote in Frage stellt, deutet er an, dass diese Parole in der heutigen politischen Landschaft ohne Rücksicht auf ihre NS-Vergangenheit verwendet werden kann.
Höckes Aussage, dass die Verfolgung dieser Parole im „ehemals freisten deutschen Staat“ eine „Schande und ein Skandal“ sei, verharmlost die Bedeutung des Verbots solcher NS-Symbole und -Parolen. Die Aussage suggeriert zudem, dass das Verbot dieser Parole eine ungerechtfertigte Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle, was eine gefährliche Relativierung der nationalsozialistischen Ideologie impliziert. Diese Relativierung stellt nicht nur eine Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen dar, sondern untergräbt auch die besondere Verantwortung, die Deutschland gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus trägt.
Seine Rede beim Wahlkampfauftakt der AfD Thüringen am 20. Juli 2024 in Arnstadt beendet Björn Höcke mit den Worten: „Meine Freunde, packen wir es an! Alles für Thüringen! Es lebe unsere Heimat Thüringen! Es lebe unser geliebtes deutsches Vaterland! Es lebe das wahre Europa!“
Die von Björn Höcke verwendete Phrase „Alles für Thüringen!“ ist besonders brisant, da Höcke zum Zeitpunkt der Äußerung bereits wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt worden war. Höcke war sich aufgrund der vorherigen Verurteilung der problematischen und rechtlich brisanten Bedeutung dieser Worte bewusst.
Durch die bewusste Abwandlung und erneute Nutzung der Formulierung „Alles für Thüringen!“ signalisiert Höcke eine Fortsetzung seiner Provokation und stellt erneut eine Verbindung zur nationalsozialistischen Rhetorik her. Diese gezielte Anspielung auf die ursprüngliche Parole „Alles für Deutschland“ zeigt eine absichtliche Missachtung der historischen Verantwortung und eine bewusste Provokation gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Darüber hinaus ist die abschließende Formulierung „Es lebe das wahre Europa!“ in Höckes Rede bemerkenswert und bedenklich. Die Betonung auf „das wahre Europa“ deutet auf eine Ablehnung der Europäischen Union (EU) hin, wie sie heute existiert, und impliziert stattdessen eine ideologisch motivierte Vorstellung von einem Europa, die auf ethnisch-kultureller Homogenität und einer Rückkehr zu nationalistischen Konzepten basiert. Dieser Begriff des „wahren Europa“ steht im Gegensatz zu dem von der EU geförderten Konzept eines vielfältigen, integrativen und kooperativen Europas. Stattdessen propagiert Höcke eine exklusive und rückwärtsgewandte Vision, die im Einklang mit den nationalistischen und völkischen Idealen steht, die seine politische Rhetorik prägen.
Torsten Czuppon, Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert in einem Facebook-Posting seine Empörung darüber, dass die Parole „Alles für Deutschland“ nicht mehr gesagt werden darf. Er gibt an, dass er nicht ausdrücken kann, was dieser Umstand in ihm ausgelöst hat, und verwendet dabei Emojis, die Frustration andeuten.
Czuppons Äußerung relativiert die Bedeutung und Tragweite der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“. Die Äußerung Czuppons stellt damit eine Verharmlosung dieser belasteten historischen Phrase dar und könnte als Versuch gewertet werden, die Verurteilung von Höcke und das Verbot dieser Parole in Frage zu stellen.
Durch die Andeutung, dass er seine tatsächlichen Gefühle nicht ausdrücken kann, verstärkt Czuppon den Eindruck, dass er das Verbot und die dahinterstehende rechtliche Begründung nicht akzeptiert. Dies könnte als ein Signal an seine Anhängerschaft verstanden werden, dass das Verbot der Parole unrechtmäßig oder zumindest unangemessen sei.
Torsten Czuppon äußert in einem weiteren Facebook-Posting seine Empörung darüber, dass die Parole „Alles für Deutschland“ als Nazi-Parole betrachtet wird. Er bezeichnet Deutschland daraufhin abfällig als „Bananenrepublik“ und beendet sein Posting mit den Worten „In diesem Sinne, alles für Thüringen!“ sowie den Symbolen 💙↩️🇩🇪.
Indem Czuppon die Charakterisierung dieser Parole als Naziparole in Frage stellt und Deutschland abwertend als „Bananenrepublik“ bezeichnet, relativiert er die schwerwiegende historische Last, die mit dieser Parole einhergeht.
Durch seine Schlussbemerkung „In diesem Sinne, alles für Thüringen!“ stellt er zudem eine problematische Verbindung her, die suggeriert, dass die Verwendung solcher Parolen in einem anderen Kontext unproblematisch oder sogar wünschenswert sei. Dies widerspricht den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die darauf abzielt, nationalsozialistisches Gedankengut und dessen Symbolik konsequent zu ächten. Czuppons Äußerung ist daher geeignet, die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus zu verharmlosen und deren Symbolik als harmlos oder irrelevant darzustellen.
Am 30. Oktober 2023 lässt der Rechtsextremist Christian Klar aus Gera während einer rechtsorientierten und AfD-geprägten Demonstration die Teilnehmenden am Ende seiner Rede die SA-Parole „Alles für Deutschland“ skandieren. Jens Amlacher, der für die AfD im Stadtrat von Gera sitzt, steht direkt links von Klar und stimmt in die Rufe ein.
Die Teilnahme eines heutigen AfD-Stadtratsmitglieds wie Jens Amlacher an einer Demonstration, bei der eine nationalsozialistische Parole wie „Alles für Deutschland“ skandiert wird, ist äußerst bedenklich. Die Tatsache, dass Amlacher aktiv in die Rufe einstimmte, deutet auf eine innere Zustimmung zur Verwendung dieser Parole hin, was auf eine Verharmlosung oder sogar eine positive Bezugnahme auf die Ideologie des Nationalsozialismus schließen lässt.
Durch das Mitwirken an einer solchen Demonstration und das Einlassen auf die skandierte Parole werden gefährliche nationalsozialistische Ideologien wiederbelebt und gesellschaftsfähig gemacht. Dies steht im Widerspruch zur deutschen Verfassung, die als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus zu verstehen ist und auf den zentralen Werten der Achtung der Menschenwürde und der Ablehnung jeglicher Form von Extremismus beruht.
Im Sommer 2023 posieren Uwe Thrum, Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, und Michael Kaufmann, Sprecher der Landesgruppe Thüringen der AfD im Deutschen Bundestag, auf einer AfD-Veranstaltung neben einer Person, die ein T-Shirt mit der Parole „Alles für Deutschland“ trägt. Auffällig ist, dass die Anfangsbuchstaben „A“, „f“, und „D“ auf dem T-Shirt blau geschrieben sind, wodurch eine Verknüpfung der Parole mit der AfD hergestellt wird.
Die Tatsache, dass Uwe Thrum und Michael Kaufmann, beide hochrangige Vertreter der AfD, neben einer Person posieren, die ein T-Shirt mit der Parole „Alles für Deutschland“ trägt, ist äußerst bedenklich. Indem die Anfangsbuchstaben „A“, „F“, und „D“ in der Farbe Blau, die typischerweise mit der AfD assoziiert wird, hervorgehoben werden, wird bewusst ein Bezug zu der Partei hergestellt. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Parole in einen modernen politischen Kontext gebracht werden und in ein positives Licht gerückt werden soll, was eine Verharmlosung oder sogar positive Darstellung der Parole und damit auch der eng mit der Parole verwurzelten nationalsozialistischen Ideologie impliziert.
Jens Cotta, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert in einem Facebook-Posting, dass die AfD nun erst recht „alles für unsere Heimat, alles für Thüringen und alles für unser Land“ geben wird. Zudem stellt er die Frage, ob es ein Zufall sei, dass die FAZ bereits am Morgen über den Ausgang des Verfahrens gegen Björn Höcke Bescheid wusste.
Die Formulierung „alles für unsere Heimat, alles für Thüringen, und alles für unser Land“ knüpft direkt an die Parole „Alles für Deutschland“ an. Obwohl Cotta das Wort „Deutschland“ durch „unsere Heimat“ und „Thüringen“ ersetzt, bleibt der Bezug zur ursprünglichen Parole deutlich erkennbar. Diese sprachliche Anknüpfung könnte als subtile Zustimmung oder Fortführung der nationalsozialistischen Parole interpretiert werden und damit eine problematische Bezugnahme auf den Nationalsozialismus darstellen.
Zusätzlich äußert Cotta den Verdacht, dass die FAZ möglicherweise bereits im Voraus über den Ausgang des Verfahrens informiert war. Diese Andeutung eines politischen Komplotts gegen die AfD könnte das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien untergraben und trägt zu einer populistischen Argumentation bei, die die AfD als Opfer einer systematischen Verfolgung inszeniert. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass es im Journalismus üblich ist, verschiedene Versionen von Nachrichtenartikeln für mögliche Ausgänge eines Prozesses vorzubereiten, um unmittelbar nach der Verkündung des Urteils eine schnelle Berichterstattung zu gewährleisten. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass eine dieser vorbereiteten Meldungen versehentlich zu früh veröffentlicht wurde, was den Verdacht einer gezielten Informationsweitergabe entkräftet. Die Spekulation von Cotta lenkt von den tatsächlichen Abläufen im Journalismus ab und fördert eine konspirative Erzählung, die den öffentlichen Diskurs in eine Richtung lenken könnte, die das Vertrauen in demokratische Institutionen schwächt.
Stefan Möller äußert in einer Sonderfolge des Podcasts der Thüringer AfD-Fraktion, dass es zur Zeit von Ronald Reagan und Helmut Kohl noch möglich gewesen ist, ein „Versöhnungszeichen“ auf einem Friedhof zu setzen, auf dem auch SS-Soldaten begraben waren. Er betont, dass dies heute undenkbar ist, da alles, was mit der SS in Verbindung stehe, nun eindeutig der Täterseite zugeordnet wird und im öffentlichen Diskurs nicht mehr diskutierbar ist.
Stefan Möllers Aussagen in dieser Passage weisen auf eine problematische Relativierung der SS als Täterorganisation des Nationalsozialismus hin. Durch seine Bezugnahme auf das „Bitburg-Ereignis“ und seine Darstellung, dass ein „Versöhnungszeichen“ auf einem Friedhof mit SS-Soldaten damals möglich und legitim gewesen sei, relativiert er die eindeutige und historisch fundierte Täterrolle der SS. Die Waffen-SS war eine militärische Organisation der NSDAP, die nicht nur an vielen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war, sondern auch eine zentrale Rolle im Holocaust spielte. Indem er kritisiert, dass heute jede Verbindung zur SS unweigerlich auf die Täterseite verweist und damit aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen ist, stellt er die klare und notwendige Verurteilung der SS in Frage.
Die Relativierung oder das Infragestellen der klaren Täterrolle der SS kann den Eindruck erwecken, dass die Verbrechen dieser Organisation nicht vollständig anerkannt oder verurteilt werden. Dies widerspricht der Verantwortung Deutschlands, die Geschichte des Nationalsozialismus aufzuarbeiten und die Opfer angemessen zu würdigen. Da Möller die Unmöglichkeit einer öffentlichen Diskussion über die SS bedauert, könnte es naheliegen, dass er die Menschenwürdegarantie für die Opfer des Nationalsozialismus nicht in vollem Umfang anerkennt.
An späterer Stelle desselben Podcasts äußert Möller, dass es auch unter den Mitgliedern der Waffen-SS Personen gegeben habe, die nicht als Massenmörder bezeichnet werden können, sondern lediglich Soldaten waren. Er antizipiert, dass er für diese Aussage Kritik erhalten könnte.
Die Aussage von Stefan Möller ist problematisch, da sie eine Relativierung der Verbrechen der Waffen-SS beinhaltet. Die Behauptung, dass nicht alle Mitglieder der Waffen-SS als Massenmörder betrachtet werden könnten, verkennt den strukturellen und systematischen Charakter der Gewalt, die von dieser Organisation ausging.
Diese Art der Relativierung kann dazu führen, die Verantwortung und die Rolle der Waffen-SS im nationalsozialistischen Terrorregime zu verharmlosen. Das Bestreben, die Waffen-SS oder deren Mitglieder in einem weniger negativen Licht darzustellen, könnte als Versuch gewertet werden, die Verbrechen dieser Organisation zu relativieren, was in einem demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptabel ist.
Auch wenn Möller diese Aussagen mit der Erwartung einer kritischen Reaktion tätigt, ändert dies nichts an der problematischen Tendenz seiner Äußerung. Sie trägt dazu bei, eine historisch verfälschte Sichtweise auf die Verbrechen des Nationalsozialismus zu fördern und kann das öffentliche Bewusstsein über die Gräuel dieser Zeit untergraben.
Stefan Möller kritisiert in seiner Rede beim Landtagswahlkampffinale der AfD Thüringen 2024 die Idee einer „Entnazifizierung“ der Gesellschaft und fordert stattdessen eine „Ent-Nancy-Fizierung“ des Innenministeriums, indem er den Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verlangt. Er plädiert dafür, Deutschland durch neue Prioritäten, die seiner Meinung nach von der AfD vertreten werden, „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Möller betont, dass das eigene Volk wieder im Mittelpunkt der Politik stehen müsse, und unterscheidet zwischen „Fleißigen und Faulenzern“ sowie „Anständigen und Bösartigen“.
Möllers Aussage zeigt mehrere problematische Aspekte. Zunächst die Anspielung auf eine „Ent-Nancy-Fizierung“ des Innenministeriums, die nicht nur eine direkte Abwertung und Verunglimpfung der amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser darstellt, sondern auch einen Versuch, die notwendige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus durch eine Polemik gegen eine demokratisch gewählte Vertreterin des Staates zu ersetzen. Die implizite Gleichsetzung von Entnazifizierung mit politischem Handeln gegen eine einzelne Person ist dabei besonders problematisch und kann als Verharmlosung der historischen Bedeutung und Notwendigkeit der Entnazifizierung verstanden werden.
Darüber hinaus deutet der abschließende Teil der Rede auf ein ethnisch-kulturelles und zugleich wertenden Volksverständnis hin. Möllers Betonung, dass das „eigene Volk“ wieder im Mittelpunkt der Politik stehen muss, gekoppelt mit der Gegenüberstellung von „Fleißigen“ und „Faulenzern“ sowie „Anständigen“ und „Bösartigen“, reproduziert typische Narrative einer „Leistungsgemeinschaft“, die subtil auf soziale Ausgrenzung und Abwertung von Menschen zielt, die nicht in dieses von ihm gezeichnete Bild passen.
Im Kontext von Antisemitismus und NS-Bezügen ist es besonders besorgniserregend, dass eine rhetorische Umkehrung der historischen „Entnazifizierung“ verwendet wird, um gegen politische Gegner zu polemisieren und gleichzeitig nationale Exklusionsmechanismen zu rechtfertigen.
Björn Höcke äußert in einem Interview mit dem Online-Sender „AUF1“ die Vermutung, dass die Corona-Pandemie ( „Plandemie“) eine strategisch geplante Aktion ist. Er bezieht sich auf Bücher, die angeblich beweisen, dass globale Institutionen und Staatsmänner dieses Ereignis über Jahre hinweg orchestriert haben, um letztlich Kontrolle über die Bevölkerung zu erlangen.
Björn Höckes Aussagen bedienen sich einer verschwörungstheoretischen Rhetorik, die in der Vergangenheit häufig antisemitisch konnotiert war. Die Vorstellung, dass eine globale Elite, häufig verschleiernd als „maßgebliche Institutionen“ oder „global agierende Staatsmänner“ bezeichnet, gezielt Ereignisse wie eine Corona-Pandemie plant und nutzt, um Kontrolle über die Bevölkerung zu erlangen, ist tief in antisemitischen Verschwörungstheorien verwurzelt, die jüdischen Menschen eine manipulative Macht und die Kontrolle über weltpolitische Ereignisse zuschreiben. Solche Aussagen können daher als gefährlich eingestuft werden, da sie Anknüpfungspunkte für antisemitische Ressentiments bieten und zur Verbreitung solcher Ideologien beitragen könnten.
Indem Höcke diese Verschwörungstheorie aufgreift und sie als plausibles Szenario darstellt, legitimiert er indirekt die antidemokratischen und menschenverachtenden Ideologien, die häufig hinter solchen Theorien stehen. Dies widerspricht der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Menschenwürdegarantie, die jede Form der Herabwürdigung und Dämonisierung bestimmter Menschengruppen sowie Verschwörungstheorien, die auf die Diskreditierung bestimmter Menschengruppen abzielen, unmissverständlich ablehnt. Die Nutzung solcher Narrative durch eine prominente politische Figur ist besonders kritisch zu sehen, da sie das Potenzial hat, bestehende Vorurteile zu verstärken und antisemitische Tendenzen zu normalisieren.
Björn Höcke repostet einen Beitrag des Deutschland Kurier auf seiner eigenen Facebook-Seite, in welchem er selbst in einem Zitat erklärt, dass er die Europäische Union als „Projekt globalistischer Eliten“ überwinden möchte, um einen neuen Bund europäischer Nationen zu gründen, der sich durch „kulturelle Vielfalt in wehrhafter Einheit“ auszeichnen soll.
Die Aussage verwendet den Begriff „globalistische Eliten“, was in diesem Kontext auf eine Verschwörungstheorie hinweist, die häufig mit antisemitischen Untertönen verknüpft ist. Der Begriff „globalistisch“ wird oft verwendet, um eine angebliche internationale Elite zu bezeichnen, die als manipulative Kraft dargestellt wird, die nationale Souveränitäten untergräbt. Diese Rhetorik hat historische Wurzeln in antisemitischen Verschwörungstheorien, die jüdischen Menschen eine maßgebliche Rolle in einer vermeintlichen Weltverschwörung zuschreiben.
Durch die Behauptung, die EU sei ein solches „Projekt globalistischer Eliten“, wird eine deutliche, wenn auch implizite, Verbindung zu diesen Verschwörungstheorien hergestellt. Das Ziel, die EU zu überwinden und durch einen neuen Bund zu ersetzen, der sich durch eine „wehrhafte Einheit“ auszeichnet, könnte als Anspielung auf eine Abschottung gegen äußere Einflüsse verstanden werden, die in antisemitischen und xenophoben Kontexten häufig als Bedrohung dargestellt werden. Die Verwendung solcher Begriffe und Narrative ist problematisch, da sie die Tür zu antidemokratischen und menschenfeindlichen Ideologien öffnet. Diese Rhetorik kann dazu beitragen, Vorurteile zu verstärken und antisemitische Ressentiments zu normalisieren.
Jan Abicht äußert in einem Facebook-Posting seine Ablehnung gegenüber einer als „links-grüne Agenda“ bezeichneten Politik und betont den Wunsch, dass die Menschen in Deutschland selbstbestimmt nach ihrer „angeborenen Identität“ leben sollen. Er kritisiert „Ideologen, Weltverbesserer[] aller Art und nebulöse[] Wirtschaftslenker“, die seiner Ansicht nach versuchen, die Gesellschaft umzuerziehen.
Die Äußerung von Jan Abicht weist mehrere problematische Aspekte auf. Die Bezugnahme auf „nebulöse[] Wirtschaftslenker“ könnte als eine antisemitische Chiffre verstanden werden, die implizit eine jüdische Weltverschwörung andeutet, wie sie in antisemitischen Verschwörungstheorien verbreitet ist. Solche Anspielungen sind äußerst problematisch, da sie Stereotype und Vorurteile gegenüber jüdischen Menschen bestärken und eine diskriminierende Haltung gegenüber dieser Gruppe zum Ausdruck bringen können.
Die Verwendung der Begriffe „angeborene Identität“ und „angeborene Mentalität“ lässt auf einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff schließen, der suggeriert, dass bestimmte Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Abstammung kein „richtiger“ oder „authentischer“ Teil der deutschen Gesellschaft seien. Dies widerspricht der Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG, die jedem Menschen unabhängig von Abstammung, Herkunft oder Religion die gleiche Würde und die gleichen Rechte zuspricht.
Zusätzlich fördert Abicht durch seine Rhetorik ein dichotomes „Wir-gegen-sie“-Denken, das die Gesellschaft in vermeintlich gegensätzliche Lager spaltet und die Ausgrenzung von als „fremd“ empfundenen Gruppen begünstigt. Diese Art von Aussagen kann dazu beitragen, das gesellschaftliche Klima zu vergiften und die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Vor allem die implizite Andeutung einer Verschwörung durch „nebulöse[] Wirtschaftslenker“ trägt eine antisemitische Konnotation, die im Kontext der Menschenwürde und der historischen Verantwortung Deutschlands als äußerst bedenklich einzustufen ist.
In einem Interview mit dem Online-Sender AUF1 äußert Björn Höcke die Ansicht, dass Deutschland von einer „Anti-Elite“ regiert wird, die im Interesse „fremder Mächte“ agiert und dem Land schweren Schaden zufügt. Er stellt die Behauptung auf, dass die politischen Eliten, insbesondere jüngere Politiker wie Annalena Baerbock, von transatlantischen Netzwerken sozialisiert wurden und nicht im Interesse Deutschlands handeln. Stattdessen würde ihr Handeln US-Interessen oder Netzwerken, die Höcke als „globalistisch“ bezeichnet, dienen. Als der AUF1-Reporter den Begriff „Kollaborateurselite“ für diese Gruppe an Politikern vorschlägt, greift Höcke den Begriff lobend auf und bezeichnete ihn als „griffig“.
Die Äußerungen von Björn Höcke enthalten mehrere problematische Elemente, die insbesondere auf antisemitische Stereotype und Verschwörungstheorien hindeuten. Die wiederholte Bezugnahme auf „globalistische Netzwerke“ und die implizite Unterstellung, dass eine „Anti-Elite“ in Deutschland im Interesse dieser Netzwerke agiere, ist besorgniserregend. Diese Begriffe werden häufig in antisemitischen Verschwörungstheorien verwendet, um eine vermeintliche jüdische Weltverschwörung anzudeuten. Solche Andeutungen sind geeignet, das Misstrauen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen zu schüren und antisemitische Ressentiments zu verstärken.
Auch die spezifische Erwähnung von Annalena Baerbock und die Unterstellung, sie sei Teil einer „jungen Elite“, die primär den Interessen fremder Mächte diene, fördert ein feindseliges Bild gegenüber bestimmten politischen Akteuren und verstärkt die oben genannten Verschwörungstheorien. Der Begriff „Kollaborateurselite“ verstärkt diese problematischen Erzählungen, indem er suggeriert, dass die politischen Führungspersonen Verräter am eigenen Land seien.
Stefan Möller äußert sich in einem Podcast der AfD-Fraktion Thüringen positiv über die „Landser-Heftchen“, die kriegsverherrlichende Geschichten über deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg erzählen. Er gibt an, diese Geschichten als Jugendlicher „cool“ gefunden zu haben und erklärt, dass er keine Abscheu gegenüber den Soldaten empfand, sondern sich in ihre Lage hineinzudenken versuchte. Möller betont, dass er sich dabei nicht mit „Massenmördern“, sondern mit „Soldaten“ beschäftigt hat.
Stefan Möllers positive Bezugnahme auf die „Landser-Heftchen“, die in Deutschland wegen ihrer Verherrlichung der Wehrmacht und ihrer Kriegsverbrechen äußerst umstritten sind, wirft erhebliche Bedenken auf. Diese Hefte trugen zur Propagierung des Mythos der „sauberen Wehrmacht“ bei, indem sie deutsche Soldaten des Zweiten Weltkriegs oft heroisch und unpolitisch darstellten, während sie gleichzeitig die kriminellen und unmenschlichen Aspekte des nationalsozialistischen Vernichtungskriegs ausblendeten.
Möllers Aussage, er habe „keine Abscheu empfunden“ und seine Faszination für die Soldaten deuten auf eine problematische Verharmlosung hin. Die Wehrmacht war maßgeblich an Kriegsverbrechen beteiligt und die unkritische Darstellung ihrer Soldaten als Helden kann als Relativierung dieser Verbrechen verstanden werden. Möllers differenzierende Darstellung zwischen „Massenmördern“ und „Soldaten“ ignoriert den Umstand, dass viele Soldaten in Kriegsverbrechen involviert waren, was die Grenze zwischen kämpfenden Soldaten und Kriegsverbrechern verwischt. Die Verherrlichung dieser Perspektive, gerade in einem politischen Kontext, könnte dazu beitragen, die ideologischen Grundlagen des Nationalsozialismus zu verharmlosen oder zu relativieren.
Björn Höcke spricht während einer Rede bei einer AfD-Veranstaltung in Erfurt am 12.11.2022 über die angebliche Bedrohung durch „Globalisten“ und das „transnationale System“, das er als übermächtig, aber dekadent darstellt. Er propagiert den „Great Reset“ und den „Transhumanismus“ als Ziele dieser globalen Elite und ruft seine Anhänger dazu auf, im „Kampf um die Zukunft Deutschlands und Europas“ nicht aufzugeben. Dabei bezieht er sich positiv auf die Aufklärungsarbeit des rechtsextremen Publizisten Stefan Magnet und bewirbt dessen Buch, welches die Verschwörungstheorie von einer Bedrohung durch eine globale Elite verbreitet.
Höcke weist zunächst auf die vermeintliche Gefahr durch eine „transnationale Elite“ oder „Globalisten“ hin, die angeblich mit dem Ziel agieren, die Welt zu kontrollieren. Diese Darstellung bedient sich klassischer Verschwörungstheorien, die oft antisemitisch konnotiert sind, da Begriffe wie „Globalisten“ historisch und in rechtsextremen Kreisen häufig als Chiffre für eine vermeintliche jüdische Weltverschwörung verwendet werden. Höckes Verwendung dieser Begriffe ohne Distanzierung von ihrer antisemitischen Konnotation verstärkt den problematischen Charakter seiner Aussage. Er suggeriert, dass diese „Elite“ für die negativen Entwicklungen in der Welt verantwortlich ist, was die Entmenschlichung und Dämonisierung bestimmter Gruppen fördert. Dies steht im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, die jedem Menschen unabhängig von Herkunft oder Glauben zusteht.
Höcke empfiehlt das Buch von Stefan Magnet und die Sondersendung von AUF1 als wichtige Aufklärungsmaterialien. AUF1 ist ein rechtsextremer Online-Sender, der für die Verbreitung von Verschwörungstheorien und rechtsextremen Inhalten bekannt ist. Stefan Magnet ist ein rechtsextremer Publizist, dessen Werke ebenfalls Verschwörungstheorien propagieren. Indem Höcke diese Quellen als verlässliche Informationsquellen anpreist, zeigt er seine ideologische Nähe zu rechtsextremen und antisemitischen Diskursen. Dies trägt zur Verbreitung gefährlicher Verschwörungstheorien bei, die die gesellschaftliche Polarisierung fördern und die Würde bestimmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere jüdischer Menschen, herabsetzen.
Höcke beschreibt die „Globalisten“ als dekadent und moralisch schwach, und betont, dass ihre Macht auf „tönernen Füßen“ steht. Diese Rhetorik dient dazu, die „Globalisten“ zu entmenschlichen und als Feindbild zu konstruieren. Die Verwendung solcher negativer Stereotype ist typisch für Verschwörungstheorien, die bestimmte Gruppen als Quelle allen Übels darstellen. Solche Aussagen sind problematisch, da sie die gesellschaftliche Akzeptanz von Feindbildern fördern und potenziell Gewalt gegen diese Gruppen rechtfertigen können.
Höcke ruft seine Anhänger dazu auf, den Kampf gegen die „Globalisten“ und das „transnationale System“ niemals aufzugeben. Er verwendet eine kämpferische Rhetorik, die an nationalistische und rechtsextreme Mobilisierungen erinnert. Dies ist besonders bedenklich, da solche Aufrufe zur „Verteidigung“ gegen eine angebliche Bedrohung durch externe Mächte in der Vergangenheit oft als Rechtfertigung für Gewalt und Unterdrückung gedient haben. Höcke stellt diesen Kampf als notwendig dar, um die „Zukunft Deutschlands und Europas“ zu sichern, was impliziert, dass diese nur durch den Sieg über die „Globalisten“ erreicht werden könne. Diese Rhetorik erinnert an nationalistische Ideologien, die historisch gesehen zur Rechtfertigung von Ausgrenzung und Gewalt geführt haben.
Höcke erwähnt, dass seine Äußerungen über „Globalisten“ und „transnationale Netzwerke“ regelmäßig im Verfassungsschutzbericht auftauchen und als antisemitische Verschwörungstheorien eingestuft werden. Anstatt sich von solchen Vorwürfen zu distanzieren, relativiert er sie, indem er diese Einstufung als übertrieben und ungerechtfertigt darstellt. Diese Relativierung ist problematisch, da sie die Ernsthaftigkeit des Vorwurfs des Antisemitismus untergräbt und gleichzeitig die Verbreitung solcher Theorien normalisiert.
In der Telegram-Nachricht des AfD-Kreisverbands Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar vom 13. Februar 2024 wird die Bombardierung Dresdens während des Zweiten Weltkriegs thematisiert. Dabei wird eine vielfach überhöhte Zahl an Opfern genannt, was historisch nicht haltbar ist. Der Text spricht von „500.000 Opfern“, obwohl die wissenschaftlich anerkannten Zahlen weit niedriger liegen, nämlich zwischen 25.000 und 35.000 Toten. Der Beitrag impliziert zudem, dass die Stadt Dresden der bei dem Angriff umgekommenen Menschen nicht angemessen gedenkt und bezieht sich positiv auf eine privat finanzierte Initiative, die ein „würdiges Denkmal“ errichtet habe, das jedoch entfernt worden sei.
Diese Nachricht ist problematisch aus mehreren Gründen. Zum einen erfolgt eine Geschichtsrevision, indem die Opferzahlen deutlich überhöht werden. Solche Übertreibungen sind typisch für rechtsextreme Kreise, die die Bombardierung Dresdens nutzen, um eine Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen zu betreiben. Es wird suggeriert, dass die Alliierten, insbesondere die Briten und Amerikaner, ein ebenso oder ähnlich großes Kriegsverbrechen begangen hätten, wodurch die Verantwortung Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust relativiert wird. Diese Strategie wird oft genutzt, um den Holocaust und andere Verbrechen des NS-Regimes zu relativieren oder gar zu leugnen.
Darüber hinaus wird in dem Beitrag unterschwellig die offizielle Erinnerungskultur der Stadt Dresden als unzureichend und unangemessen dargestellt. Dies ist eine implizite Kritik an der Art und Weise, wie in Deutschland mit der Geschichte des Zweiten Weltkriegs umgegangen wird, und suggeriert, dass die staatlichen Gedenkinitiativen nicht „die Wahrheit“ vermitteln. Die Unterstützung einer privat organisierten Gedenkstätte, die außerhalb des offiziellen Rahmens agiert, deutet ebenfalls auf eine Ablehnung der offiziellen Geschichtsnarrative hin, die sich auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse stützen.
Der Kreisverband der AfD Eichsfeld veröffentlicht am Volkstrauertag ein Facebook-Posting, in dem er der Gefallenen der beiden Weltkriege gedenkt, darunter sowohl der Kombattanten als auch der zivilen Opfer. Dabei wird die Bombardierung deutscher Städte durch die Alliierten hervorgehoben, ebenso wie das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen in den Rheinwiesenlagern, die laut dem Posting von den Amerikanern absichtlich zu Tode gehungert wurden. Der Kreisverband behauptet, diese Menschen seien für ein besseres Deutschland gestorben und würden sich angesichts der heutigen politischen Lage im Grabe umdrehen.
Die Behauptung, dass die Gefallenen der beiden Weltkriege „für ein besseres Deutschland“ gestorben seien, steht im Spannungsverhältnis zur historischen Realität, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des nationalsozialistischen Deutschlands im Zweiten Weltkrieg. Die Aussage könnte als eine Verharmlosung oder gar Glorifizierung der nationalsozialistischen Expansionspolitik interpretiert werden, was problematisch ist, da es den Kontext der menschenverachtenden Ideologie und der aggressiven Kriegspolitik des Dritten Reiches ignoriert.
Besonders bedenklich ist die Bezugnahme auf die Rheinwiesenlager, die in rechtsradikalen Kreisen häufig als ein Symbol für angebliche alliierte Kriegsverbrechen genutzt werden. Die Vorstellung, dass eine Million deutsche Kriegsgefangene in diesen Lagern absichtlich zu Tode gehungert wurden, ist historisch widerlegt und gehört zu den revisionistischen Mythen, die das Leid der Deutschen überbetonen, um die Verantwortung des NS-Regimes relativieren. Eine solche Darstellung kann daher als Versuch gewertet werden, die Schuld am Krieg und den Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren.
Björn Höcke äußert sich in einer Rede bei einer AfD-Veranstaltung in Erfurt am 28.10.2023 und bezieht sich dabei auf junge Gegendemonstranten, die „Nazis raus“-Schilder hochhalten. Er erklärt, dass der „ewige Nazi“ aus den Köpfen der Deutschen, insbesondere aus den Köpfen der jungen Generation auf der anderen Seite der Gitter, verschwinden muss. Höcke stellt dies als einen Auftrag der AfD dar, den die Partei umsetzen werde, und beendet seine Rede mit einem „Prost“.
Björn Höckes Äußerung in Bezug auf die „Nazis raus“-Schilder der Gegendemonstranten und seine Forderung, den „ewigen Nazi“ aus den Köpfen der Deutschen zu entfernen, können in mehrfacher Hinsicht problematisch sein. Zunächst deutet seine Aussage darauf hin, dass er die Kritik an nationalsozialistischem Gedankengut als unangebracht oder überholt empfindet, insbesondere wenn er diese Kritik als etwas darstellt, das „aus den Köpfen heraus muss“. Dies könnte als Versuch interpretiert werden, die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem Erbe des Nationalsozialismus herunterzuspielen. Höckes Formulierung zielt offensichtlich auf die Diskreditierung derjenigen ab, die sich gegen rechtsextremes Gedankengut engagieren.
Darüber hinaus könnte die Verwendung des Begriffs „ewiger Nazi“ in diesem Kontext darauf abzielen, die Kritik an rechtsextremen Ideologien als unbegründet oder übertrieben darzustellen. Dies kann die Erinnerungsarbeit und die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus untergraben, was im Widerspruch zur verfassungsrechtlich verankerten Verantwortung steht, die Vergangenheit aufzuarbeiten und Lehren aus ihr zu ziehen.
Björn Höcke postet auf seiner Facebook-Seite eine Buchbesprechung des Werks „Nationaler Block“ von Márton Békés, in der er die Strategie Viktor Orbáns in Ungarn lobt und als Modell für eine mögliche AfD-Regierung in Deutschland darstellt. Höcke beschreibt die Herausforderungen, die die Umsetzung einer solchen Strategie in Deutschland hätte, betont jedoch, dass die AfD auf die speziellen Bedingungen einer möglichen Regierungsübernahme im Osten Deutschlands vorbereitet sein muss. Er zieht Parallelen zur ungarischen Politik, in der internationale und globalistische Einflüsse zurückgedrängt wurden, und kritisiert die angebliche Dominanz globaler Akteure und Institutionen in Deutschland.
In dieser Buchbesprechung zeigt Björn Höcke eine deutliche Bewunderung für die nationalistische Politik Viktor Orbáns in Ungarn und deutet an, dass ähnliche Maßnahmen auch in Deutschland notwendig und wünschenswert sind und stellt – insbesondere im Fall eines Wahlsieges der AfD im Osten – die Möglichkeit einer Übertragung der „ungarische[n] Strategie“ auf Deutschland in den Raum. Die Bezugnahme auf „globale Akteure“ und „globalistische Kräfte“ ist kritisch zu betrachten, da sie eine implizite Anspielung auf antisemitische Verschwörungstheorien sein könnte, die solche Begriffe oft verwenden, um eine vermeintliche jüdische Kontrolle oder Beeinflussung zu suggerieren.
Höckes Darstellung der ungarischen Politik als Modell für Deutschland, insbesondere seine Betonung der Notwendigkeit, internationalen Einfluss zurückzudrängen, könnte als Versuch interpretiert werden, eine nationalistisch-isolationistische Politik zu fördern, die in ihrer extremen Form im Widerspruch zu den Prinzipien der offenen Gesellschaft und der internationalen Zusammenarbeit steht. Insgesamt stellt Höckes Posting eine potenziell problematische Ideologisierung der Politik dar, die auf die Ablehnung von Vielfalt, Offenheit und internationalen Kooperationen abzielt, zugunsten einer nationalistisch ausgerichteten Politik, die autoritäre Tendenzen aufweist. Dies ist auch besonders relevant im Kontext der Geschichte des Nationalsozialismus und des Antisemitismus, da solche nationalistischen und isolationistischen Ideen in der Vergangenheit oft zur Rechtfertigung von Unterdrückung und Verfolgung verwendet wurden.
Der AfD-Kreisverband Kyffhäuser-Sömmerda-Weimar teilt und kommentiert auf seinem Telegram-Kanal einen Artikel der Jungen Freiheit. In ihrem Kommentar verwendet der Kreisverband den Begriff „Globalisten“ in einem negativ konnotierten Zusammenhang und behauptet, dass diese „Globalisten“ Prioritäten falsch setzen, indem sie 50 Milliarden für „KokaineMilitärzeugs“ (gemeint ist wohl „Ukraine-Militärzeugs“) bereitstellen und gleichzeitig die Belange der Bauern als unwichtig abtun.
Die Verwendung des Begriffs „Globalisten“ in diesem Kontext ist problematisch, da er häufig in Verschwörungstheorien verwendet wird, um eine angebliche internationale Elite zu bezeichnen, die im Geheimen die Welt lenken würde. Der Begriff ist oft mit antisemitischen Stereotypen aufgeladen und suggeriert, dass eine kleine, mächtige Gruppe die Interessen der nationalen Bevölkerung systematisch untergrabe. In diesem Fall wird impliziert, dass die „Globalisten“ bewusst Mittel für den Ukraine-Krieg bereitstellen würden und dabei die Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung, insbesondere der Bauern, ignorieren würden. Der Begriff „Globalisten“ dient in dieser Aussage als pauschalisierende und abwertende Chiffre, die eine Dämonisierung und Entmenschlichung der bezeichneten Gruppe vornimmt.
Darüber hinaus wird durch die Aussage der Eindruck erweckt, dass staatliche und internationale Entscheidungen, wie die finanzielle Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland, grundlegend falsch und schädlich seien. Diese Art der Kritik zielt darauf ab, das Vertrauen in staatliche Institutionen und internationale Organisationen zu untergraben und trägt somit zur Delegitimierung des demokratischen Rechtsstaats bei. Die pauschale Abwertung der militärischen Unterstützung für die Ukraine als „KokaineMilitärzeugs“ verkennt die Komplexität internationaler Konflikte und reduziert diese auf eine stark vereinfachte und irreführende Darstellung.